Eine Chronologische Einordnung- AÜG-Novelle 2017

IT Freelancer Magazin: Frau Brunner, in den letzten Jahren sind am Markt neben dem klassischen Dienstvertrag neue Modelle erschienen, die versuchen die rechtlichen Unsicherheiten und Grauzonen des selbständigen Dienstvertrages und damit die möglichen Risiken einer Selbständigkeit abzufedern. Wie sehen Sie dieses Thema?

Barbara Brunner: Vielleicht vorneweg, um das Thema chronologisch aufzuarbeiten, ein paar Worte zur rechtlichen Einordnung:

2017, das Jahr der AÜG-Novelle, war für viele unserer Kunden aber auch für viele Auftragnehmende ein Initialpunkt, sich noch intensiver mit dem Thema Selbständigkeit und damit auch mit ihrer eigenen Compliance auseinanderzusetzen.

Im Zuge der AÜG Novelle kamen dann auch neue Überlegungen am Markt auf, den klassischen Dienstvertrag zu ersetzen und damit das Risiko einer möglichen Scheinselbständigkeit zu umgehen. Hier gab es z.B. Bestrebungen einzelner Unternehmen Projekte nur noch im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen, oder auch Projekte jeglicher Art über Werkverträge abzuwickeln.

Grundwissen: Arbeitnehmerüberlassung

IT Freelancer Magazin: Wie sieht so etwas dann konkret (z.B. vertraglich) aus?

Barbara Brunner: Lassen Sie es mich so sagen: Alle diese Modelle haben ihre Berechtigung am Markt nebeneinander und trotzdem sind sie nicht beliebig einsetzbar.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung beispielsweise handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis der besonderen Art. Ein Arbeitnehmer, der bei einem Verleihunternehmen angestellt ist, wird mittels eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages an ein Kundenunternehmen verliehen.

Der Arbeitnehmer leistet bei dem Kundenunternehmen dann weisungsgebunden und integriert und ist damit wie ein interner Mitarbeiter des Kundenunternehmens tätig.

Genau hier liegt auch der Unterscheid zum selbständigen Dienstvertrag, der ein weisungsfreies und nicht integriertes Leisten bedingt.

Aber auch die Arbeitnehmerüberlassung ist an spezielle Regelungen gebunden, wie etwa die sog. Höchstüberlassungsdauer, die in der Regel bei 18 Monaten liegt oder das sog. Equal Pay, welches eine stufenweise Gleichstellung des Arbeitsentgeltes mit internen Mitarbeitern des Kundenunternehmens vorsieht.

Somit stellt auch die Arbeitnehmerüberlassung die Unternehmen vor Herausforderungen bei der gesetzeskonformen Umsetzung.

AÜ oder Selbständigkeit? Entscheidungsgründe

IT Freelancer Magazin: Wer entscheidet sich eher für die Arbeitnehmerüberlassung, wer für die Selbständigkeit? Kann man das einordnen?

Barbara Brunner: Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei sicherlich der Motivations- oder Beweggrund, wie man sich seine berufliche Tätigkeit vorstellt. Während beispielsweise junge Absolventen oftmals noch ein größeres Sicherheitsbedürfnis haben und sich evtl. auch gerne von einem Dienstleister weiterentwickeln lassen wollen, um so möglicherweise „die“ Anstellung fürs Leben zu finden, ist die Motivation als Freelancer tätig zu werden z.B. bei Personen, die gerne zeitlich und regional flexibel tätig werden stärker ausgeprägt. Hier ist auch wieder das Sicherheitsbedürfnis ein entscheidender Aspekt, nur eben genau in die andere Richtung. Viele Freelancer haben Spaß an wechselnden Auftraggebern, verschiedenen Projekteinsätzen und unterschiedlichen Kundenunternehmen über relativ kurze Zeiträume. Das Sicherheitsbedürfnis ist bei dieser Personengruppe sicherlich ein wenig geringer ausgeprägt.

Trotzdem ist und bleibt natürlich für die Einordnung einer Tätigkeit nicht der Wille oder die Motivation der ausführenden Person oder des Kundenunternehmens ausschlaggebend, sondern der Inhalt der Aufgabe.

Während beispielsweise Linien- und /oder Assistenztätigkeiten, die eben stark weisungsgebunden ausgeübt werden, ausschließlich über eine Arbeitnehmerüberlassung abgebildet werden können, gibt es auch Tätigkeiten, bei denen weisungsfreies Leisten unabdingbar ist. Genau hier liegt die Herausforderung diese Tätigkeiten genau von einander abzugrenzen und die richtige Vertragsart für das jeweilige Projekt zu wählen.

Die regelkonforme Ausgestaltung selbständiger Projekte ist das Entscheidende

IT Freelancer Magazin: Frau Brunner, wie sehen Sie die Abgrenzung? Ist der selbständige Dienstvertrag damit riskanter in seiner Durchführung wegen der Gefahr einer Scheinselbständigkeit?

Barbara Brunner: Um es vorneweg zu nehmen: Es geht um ein wirtschaftlich wie rechtlich sinnvolles Nebeneinander der unterschiedlichen Beauftragungs- und Beschäftigungsformen, und nicht um die Substitution von Modellen. Unserer Meinung nach hat der selbständige Dienstvertrag am Markt weiter seine Berechtigung und seinen festen Platz in der modernen Arbeitswelt. Es geht nur um das richtige „Wie“, also die regelkonforme Ausgestaltung selbständiger Projekte:

Dabei ist es wichtig Themen wie weisungsfreies Leisten und Vermeidung von Integration in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens richtig auszugestalten, vertraglich zu fixieren und in der tatsächlichen Durchführung während des Projekteinsatzes dann auch so zu leben.

Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die sich einmal für die Selbständigkeit entschieden haben, gar nicht in eine Festanstellung wechseln möchten, sondern sich explizit für dieses Modell entschieden haben. Letztlich kann man sagen, ist es eine Art Lebensentscheidung, ob man sich für das freie Unternehmertum, oder für eine in der Regel langfristiger angelegte Festanstellung entscheidet. Als Unternehmer muss ich mich gleichermaßen aktiv mit den Chancen wie Risiken dieses Modells auseinandersetzen. Wir sehen, dass dies die meisten Freelancer in den letzten Jahren sehr aktiv gemacht haben.

Wir bei Hays haben z.B. im letzten Jahr ein Austauschformat mit unseren Business Partnern (Selbständigen) rund und das Thema Compliant Sourcing gestartet, bei dem wir Best Practices von vielen tausend Projekteinsätzen in den letzten Jahren teilen und mit den Selbständigen aktiv hierzu in den Austausch gehen. Das Format ist auf großen Zuspruch gestoßen und auch das zeigt uns das Interesse und die zunehmende Professionalisierung der Auftragnehmenden zu diesem wichtigen Thema. Viele kümmern sich aktiv um die Aufrechterhaltung ihres selbständigen Status.

IT Freelancer Magazin: Was kann man als IT Freelancer tun um sich sichtbar am Markt auch als Selbständiger zu positionieren?

Barbara Brunner: Hierfür sollten die Selbständigen zunächst einmal eine eigene Infrastruktur, die ihre Selbständigkeit nach außen sichtbar macht und die für die Durchführung von Projekten erforderlich sind, vorhalten. Hierzu gehören beispielsweise eigene Büromittel, oder Büroräume und ein guter Auftritt als Selbständiger am Markt und noch vieles mehr dazu. Viele Auftragnehmende positionieren sich mittlerweile sichtbar als Selbständige am Markt und bauen so ein professionelles Beziehungsnetzwerk auf. Damit können projektfreie Zeiten minimiert oder sogar ganz vermieden werden und zugleich wird man als Unternehmer am Markt auch aktiv wahrgenommen.

IT Freelancer Magazin: Gibt es auch etwas, was von Auftraggeberseite zu beachten ist?

Barbara Brunner: Auch die Kundenseite muss für das Thema sensibilisiert sein und passgenau entscheiden welches Projekt mit welcher Vertragsform durchgeführt werden kann. Für den selbständigen Dienstvertrag muss dann eine Leistungsbeschreibung für das Projekt aufgesetzt werden. Diese sollte die Aufgaben so genau umschreiben, dass der Selbständige ohne weitere Informationen weiß was seine Aufgaben im Projekt sind. Die Leistungsbeschreibung darf hierbei weder so kleinteilig sein, dass sie selbst schon Weisungen impliziert, noch darf die Leistungsbeschreibung so abstrakt und allgemein gehalten sein, dass der Selbständige dann zwangsweise Weisungen im Projekt erhalten muss.

Abschließend kann man sagen, die regelkonforme Ausgestaltung des Projektes und die Positionierung der Selbständigen am Markt ist also unseres Erachtens nach der Schlüssel zur erfolgreichen Durchführung eines Projektes für IT Selbständige.

Über Barbara Brunner:

Barbara Brunner absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen und Lausanne (franz. Schweiz). Nach ihrem Studium startete sie bei einem internationalem Softwareunternehmen in Nürnberg und wechselte später zu einem mittelständischen Personaldienstleister, wo sie nach einiger Zeit die Leitung der Rechts- und Personalabteilung übernahm. Seit 2017 ist sie bei der Hays AG in der Abteilung Compliant Sourcing tätig, wo sie aktuell als Expert Compliant Sourcing das Thema regelkonforme Ausgestaltung von Dienst- und Werkverträgen insbesondere auf der Auftragnehmendenseite betreut.     

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Björn ist Marketier aus Leidenschaft. In seiner Funktion als Redakteur verfolgt er das Ziel einen klaren Mehrwert für die IT-Freelancer-Community zu schaffen und diese in ihrem stressigen Alltag bestmöglich mit hilfreichen und interessanten Inhalten zu unterstützen. Als freiberuflicher Digital Marketing Consultant unterstützt er außerdem IT-Freelancer dabei, mit ihrer digitalen Präsenz passende Projektanfragen zu erhalten. Er ist zentraler Ansprechpartner beim IT-Freelancer Magazin. Kontaktmöglichkeiten finden Sie über LinkedIn oder per E-Mail: bjoern.brand@it-freelancer-magazin.de

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