Ob nun als Ersatzwährung oder als Spekulationsobjekt – Bitcoin und Co. haben sich mittlerweile in der weltweiten Finanzwelt etabliert. Die Marktkapitalisierung aller Kryptowährungen liegt je nach Tageskursen zwischen 800 und 900 Milliarden US-Dollar.

Gehören auch Sie zu den Anlegern, die bei der „Techno Tour de Force“ (Bill Gates) mitspielen und in Kryptowährungen investiert haben? Ja? Dann ist die Auswahl der richtigen Coins wichtig. Aber wieso sollten Sie sich mit dem Thema Kryptowährung und Steuer beschäftigen? Mit der Kenntnis der Rahmenbedingungen umgehen Sie rechtliche Stolperfallen und reduzieren Ihre Steuerlast. Melchior Neumann, Chief Tax Officer bei Kontist, zeigt Ihnen wie Sie bei Kryptowährungen Steuern möglichst niedrig halten.

Kryptowährungen und Steuern: Der Überblick

In der folgenden Tabelle sehen Sie im Überblick für welche Art von Krypto-Gewinnen Sie wie und wann Steuern zahlen müssen:

Tätigkeit Haltedauer Steuerpflichtig Freigrenze Gründe Gewerbe anmelden
Mining egal ja (gewerblich) x x ja
Verkauf Coins <1 Jahr ja bis 600 €/Jahr Sonstige Wirtschaftsgüter nein
Verkauf Coins >1 Jahr nein x x nein
Staking Passiv <1 Jahr ja 256 €/Jahr sonstige Leistung nein
Staking Passiv >1 Jahr nein x x nein
Staking Masternode egal ja (gewerblich) x x ja
Lending <1 Jahr ja (gewerblich) 256 €/Jahr sonstige Leistung ja
Lending >1 Jahr nein x x nein
Airdrops >1 Jahr nein x x nein

Offizielle Infos finden Sie auch im aktuellen Schreiben zu Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen (vom 10.05.2022) vom Bundesfinanzministerium.

Wie entstehen steuerlich relevante Gewinne mit Kryptowährungen?

Damit das Finanzamt Sie zur Kasse bitten kann, müssen Sie zunächst einmal Gewinne mit Kryptowährungen erzielen. Je nach Art des Investments existieren hier unterschiedliche Möglichkeiten:

1. Kursgewinn durch Verkauf von Kryptowährungen

Der Standardfall sieht in etwa so aus:

      1. Sie kaufen eine Kryptowährung zu einem bestimmten Kurs
      2. Der Kurs steigt im Zeitverlauf
      3. Sie verkaufen die Coins wieder und erzielen dabei einen Gewinn

    Der Gewinn fließt uns als Einkommen zu, womit sich die Frage nach einer Besteuerung stellt.

    2. Rendite durch Derivatehandel auf Kryptowährungen

    Heute bieten sehr viele CFD-Broker die Möglichkeit, Positionen auf den Kursverlauf bekannter Kryptowährungen zu eröffnen.

    Der Ablauf:

        1. Sie eröffnen eine Long-Position (auf steigende Kurse) oder eine Short-Position (auf fallende Kurse).
        2. Im Idealfall nimmt der Kurs der Kryptowährung die gewünschte Richtung an.
        3. Sie schließen die Position und erzielen so einen Gewinn.

      Auch hier entsteht ein Gewinn, der als Einkommen betrachtet werden kann. Somit stellt sich auch hier die Frage nach der Besteuerung.

      3. Laufende Einkünfte durch Verfahren wie Staking

      Heute besteht die Möglichkeit, bei Kryptowährungen wie Ethereum die eigenen Coins leihweise zur Verfügung zu stellen, um damit Transaktionen ohne zentrale Vermittlungsinstanz zu verifizieren. Dafür erhalten Sie eine Reward in Form weiterer Coins. Vereinfacht gesagt: Durch den Zufluss an zusätzlichen Währungseinheiten generieren Sie Einkommen.

      Wann und wie müssen Sie Kryptowährungen versteuern?

      Wie hoch und wann die Steuer auf Kryptowährungen anfällt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Im Normalfall haben Sie über eine Kryptobörse Coins erworben und diese später wieder mit Gewinn verkauft. Dies gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Kryptowährungen sind hier also anderen sonstigen Wirtschaftsgütern gleichgestellt.

      Dazu gehören unter anderem:

          • Antiquitäten
          • Kunstwerke
          • Sammlerstücke

        Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören zum sonstigen Einkommen nach §22 EStG.

        Für diese gelten folgende Regeln:

        1. Versteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz

        Die Steuer für Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Das heißt: Die Gewinne werden Ihrem Erwerbseinkommen zugerechnet und daraus errechnet sich der Steuersatz.

        2. Steuerfreigrenze von 600 Euro pro Jahr

        Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Das bedeutet: Erzielen Sie Gewinne von 601 Euro, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern.

        Achtung: Die Steuerfreigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte pro Jahr. Sollten Sie also noch andere Vermögenswerte wie ein seltenes Möbelstück verkaufen, müssen Sie diesen Betrag zu Ihren Gewinnen aus Krypto-Verkäufen addieren.

        3. Spekulationsfrist von einem Jahr – ein Beispiel

        Sie können als Anleger die Steuer bei Kryptowährungen umgehen, wenn Sie die Spekulationsfrist von 365 Tagen einhalten. Ein Verkauf nach dieser Frist löst keine Besteuerung mehr aus.

        Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:

        Sie haben am 04. Mai 2022 zwei Bitcoins zum Kurs von jeweils 37.700 Euro gekauft. Nehmen wir an, der Kurs ist bis zum 3. Mai 2023 auf 40.000 Euro gestiegen.

        Verkaufen Sie nun noch am 3. Mai, müssen Sie den Gewinn von 4.600 Euro zusammen mit Ihrem Einkommen zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Warten Sie noch einen Tag und verkaufen erst am 4. Mai, läuft die Spekulationsfrist ab und Sie können den Gewinn steuerfrei realisieren.

        Vorsicht: Ein steuerrechtlicher Gewinn entsteht auch, wenn Sie eine Kryptowährung in eine andere umtauschen. Die Besteuerung erfolgt also nicht erst beim Eintausch in Fiat-Währungen wie Euro oder US-Dollar!

        Wie berechnet sich die Steuer auf Kryptowährungen?

        Nach einem Verkauf Ihrer Coins können Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn berechnen:

        Gewinn = Verkaufspreis – Einkaufspreis

        Diesen Gewinn addieren Sie zu Ihren Einkünften im entsprechenden Jahr. Die Gesamtsumme bildet dann die Basis für die Besteuerung nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Je nach Höhe Ihrer Einkünfte liegt dieser zwischen 0 und 45 Prozent pro Jahr.

        Steuer auf Kryptowährungen umgehen: Was Sie bei der Spekulationsfrist beachten sollten

        Auf den ersten Blick wirkt die Regelung der Spekulationsfrist einfach: Halten Sie die Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne aus einem Verkauf steuerfrei.

        In der Praxis ergibt sich leider selten eine so eindeutige Situation. Der Hauptgrund: Sobald Sie mehr als einmal im Jahr Käufe und Verkäufe tätigen, ist die Berechnung der Spekulationsfrist nicht mehr so einfach.

        Ein Beispiel:

            1. Sie kaufen am 06. Januar 2020 erstmals 2 Coins einer Kryptowährung zum Kurs von 4.000 Euro.
            2. Am 12. März 2021 des nächsten Jahres kaufen Sie 2 weitere Coins zum Kurs von 4.200 Euro.
            3. Am 10. Februar 2022 verkaufen Sie 3 dieser Coins zum Kurs von 5.500 Euro wieder.

          Nun stellt sich die Frage: Haben Sie die Spekulationsfrist eingehalten oder nicht?

          In diesem Zusammenhang existieren zwei verschiedene mögliche Verfahren zur Vereinfachung:

          1. FIFO-Methode (first-in-first-out)

          Bei dieser Methode wird angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst wieder verkauft werden. In diesem Fall ließe sich die Basis für die Steuer auf Ihre Kryptowährungen so berechnen:

          Kauf oder Verkauf Datum Wert Erläuterung
          Kauf von 2 Coins 06.01.2020 2 x 4.000 = 8.000 Euro Verkauft am 10.02.2022 – Einhaltung der Spekulationsfrist
          Kauf von 2 Coins 12.03.2021 2 x 4.200 = 8.400 Euro 1 verkauft am 10.02.2022 – Spekulationsfrist nicht eingehalten
          Verkauf von 3 Coins 10.02.2022 3 x 5.500 = 16.500 Euro Zu versteuernder Gewinn: 5.500 Euro – 4.200 Euro = 1.300 Euro

          2. LIFO-Methode (last-in-first-out – steuerlich nicht mehr relevant)

          Dieser Ansatz ist das Gegenstück zur FIFO-Methode. Hier werden zuerst die Coins verkauft, die Sie zuletzt gekauft haben. Im obigen Beispiel wären dies die beiden Coins vom 12.03.2021. Daraus ergäbe sich, dass der zu versteuernde Gewinn doppelt so hoch ausfällt.

          Mittlerweile spielt dieser Ansatz jedoch bei der Besteuerung von Kryptowährungen keine Rolle mehr, wie aus diesem Entwurf für ein BMF-Schreiben hervorgeht.

          Lassen sich Verluste aus Kryptowährungen steuerlich verrechnen?

          Verluste aus dem Kryptohandel dürfen Sie steuerlich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Sollten keine Gewinne angefallen sein, ist auch ein Vortrag ins nächste Jahr oder ein Rücktrag ins Vorjahr möglich.

          Ein Diebstahl von Token zählt dabei nicht als steuerlicher Verlust. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, langfristig gehaltene Tokens auf einer Hardware-Wallet zu speichern.

          Tipp: Etwaige Gebühren beim Kauf oder Verkauf von Coins lassen sich steuerlich geltend machen und mindern den Gewinn.

          CFDs und Zertifikate auf Kryptowährungen: Wie hoch fällt die Steuer aus?

          Sie haben in CFDs auf Basis von Kryptowährungen investiert oder entsprechende Zertifikate gekauft? In diesem Fall handelt es sich nicht um private Veräußerungsgewinne, da Sie die Coins nicht wirklich kaufen.

          Eine (gehebelte) platzierte Order zielt hier nur auf die Wertentwicklung ab, ohne tatsächlich einen Kauf zu provozieren. Diese Finanzinstrumente gelten als Geldanlage und unterliegen damit der Kapitalertragsteuer.

          Hier gilt auch bei Kryptowährungen der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Steuer wird in vielen Fällen direkt vom Broker einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt.

          Steuern für Gewinne aus passivem Staking

          Sollten Sie Ihre Coins für passives Staking nutzen und dafür eine Vergütung erhalten, fällt diese unter sonstige Einkünfte nach §22 Abs. 3 EStG. Sie müssen diese Einkünfte mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Hier gilt jedoch nur eine jährliche Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr.

          Hinweis: Sollten Sie die durch Staking erhaltenen Token verkaufen, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie für den Verkauf von Kryptowährungen. Sie können also auch hier von der Spekulationsfrist profitieren. Als Datum des Kaufs gilt der Tag des Zuflusses.

          Wie werden NFTs besteuert?

          Non-Fungible Token (NFT) bieten Ihnen die Möglichkeit, einzigartige digitale Assets zu beanspruchen. Diese werden genauso besteuert wie normale Kryptowährungen. Ein Verkauf gilt als privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt somit der Versteuerung mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz. Nach einer Haltedauer von einem Jahr können Sie entsprechende Gewinne steuerfrei realisieren.

          Wann zählt der Handel mit Kryptowährungen als gewerbliche Tätigkeit?

          Grundsätzlich gilt der Handel mit Kryptowährungen zunächst als private Vermögensverwaltung. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Finanzbehörden den Krypto-Handel als gewerblich einstufen. Gerade im Hinblick auf die Spekulationsfrist ist dies sehr ärgerlich: Im gewerblichen Handel mit Kryptowährungen besteht nicht die Möglichkeit, Ihre Gewinne steuerfrei zu realisieren.

          Doch wie lässt sich das verhindern?

          Die folgenden Kriterien helfen Ihnen, Ihre eigenen Krypto-Aktivitäten besser einschätzen zu können:

          1. Selbstständigkeit

          Der Status der Selbständigkeit grenzt Sie von nicht selbständigen Tätigkeiten ab. Tragen Sie unternehmerisches Risiko? Arbeiten Sie auf eigene Rechnung? IT-Freelancer werden diese Fragen im Hinblick auf ihre Geschäftstätigkeit mit „ja“ beantworten. Hier besteht ein etwas höheres Risiko, dass das Finanzamt eine Selbständigkeit auch in Bezug auf die Krypto-Investments annimmt. Dies muss jedoch nicht der Fall sein.

          2. Nachhaltige Betätigung

          Eine nachhaltige Betätigung liegt vor, wenn Sie sehr häufig mit Kryptowährungen handeln. Die Wiederholungsabsicht stellt einen Hinweis für ein vorliegendes Gewerbe dar. Ein Vergleich: Verkaufen Sie bei eBay etwas Gebrauchtes aus Ihrem Haushalt, gilt dies nicht als gewerblich. Wiederholen Sie dies jedoch häufig, geht das Finanzamt von einem Gewerbe aus.

          Wichtig: Die nachhaltige Betätigung bezieht sich hierbei nicht auf Ihre sonstige Tätigkeit als IT-Freelancer. Es geht allein um die Frequenz beim Handel mit Kryptowährungen.

          3. Gewinnerzielungsabsicht

          Eine weitere Voraussetzung für gewerblichen Kryptohandel stellt die Gewinnerzielungsabsicht dar. Hier geht es vor allem um die Abgrenzung zur Liebhaberei.

          4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

          Dieses Kriterium ist immer dann erfüllt, wenn Sie in irgendeiner Weise mit Kunden in Kontakt treten. Die „Vermietung“ der eigenen Coins zum Zweck des Stakings kann hier schon mal zu Problemen führen.

          5. Es liegt keine private Vermögensverwaltung vor

          Auch wenn dieses Kriterium in §15 EStG nicht direkt erwähnt wird, zählt es als ungeschriebene Zusatzbedingung dazu. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach: Private Vermögensverwaltung legt ihren Fokus darauf, aus dem eigenen Vermögen „Früchte zu ziehen“. Gewerbliche Handlungen zielen eher darauf ab, durch häufige Transaktionen wie Verkauf und Reinvestition schnell möglichst hohe Gewinne zu erzielen.

          Auf den Kryptohandel bezogen bedeutet das: Passives Staking ist das Idealbild der Vermögensverwaltung: Sie vermieten Ihre Coins und erzielen dadurch eine Rendite. Beim hochfrequenten Handel mit Kryptowährungen können die Finanzbehörden mitunter eine gewerbliche Absicht unterstellen.

          Grundsätzlich gilt: Eigentlich liegt ein Gewerbebetrieb erst vor, wenn alle Kriterien erfüllt werden. In einem solchen Fall hätte das für Sie einige steuerliche Konsequenzen:

          Einkommensteuer

          Melden Sie ein Gewerbe an, versteuern Sie die Einnahmen zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Es gibt keine Freigrenze und auch die Spekulationsfrist mit Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer entfällt.

          Gewerbesteuer

          Zusätzlich fällt auch Gewerbesteuer an, sofern Ihr Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr liegt.

          Umsatzsteuer

          Sie müssen sich zusätzlich Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Die Gegenleistungen beim Mining unterliegen zum Beispiel nicht der Umsatzsteuer. Zudem ist der Umtausch von Fiat-Währungen in Kryptowährungen und umgekehrt umsatzsteuerbefreit. Bei einer Gebührenrechnung für eine Wallet können Sie eventuell die Vorsteuer ziehen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Leistungsort im Inland liegt. Je nach Einzelfall lohnt es sich, auch über eine Kleingewerbe nachzudenken, um die Umsatzsteuerfrage zu umgehen. In diesem Fall müssen Sie allerdings auf den Vorsteuerabzug verzichten.

          Vorsicht: Finanzämter versuchen gerade in den letzten Jahren häufiger, Gewinne aus Kryptowährungen als gewerblich zu deklarieren, um doch noch Steuern zu kassieren. Im Zweifel sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden, um den Sachverhalt zu klären und eventuell Widerspruch einzulegen.

          Staking über Masternodes und Mining: Das Finanzamt sieht hier häufig eine gewerbliche Tätigkeit

          Sie betreiben aktives Staking über Masternodes oder gar Mining? In diesen Fällen unterstellt der Fiskus häufig eine gewerbliche Absicht. Die Folge: Sie müssen ein Gewerbe anmelden und die Geldzuflüsse werden als Betriebseinnahmen gewertet.

          Auch wenn die Finanzverwaltung beim Mining fast immer von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht, ist der Status der privaten Vermögensverwaltung nicht ausgeschlossen. Dafür müssen Sie jedoch nachweisen, dass die entsprechenden Merkmale nicht vorliegen. 

          Steuern auf Kryptowährungen: Regelungen kennen und Steuerlast minimieren!

          Blockchain-Technologie eröffnet nicht nur ungeahnte Möglichkeiten für zukünftige Anwendungen. Auch als Form der Geldanlage haben sich digitale Währungen mittlerweile etabliert. In Bezug auf die Besteuerung existieren mittlerweile recht konkrete Regelungen. Gerade die Spekulationsfrist bietet Ihnen die Möglichkeit, die Steuer auf Kryptowährungen zu umgehen. Nutzen Sie Regelungen zu Ihrem Vorteil und minimieren Sie so Ihre Steuerlast!

          Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dabei gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Ab 601 Euro wird der komplette Gewinn versteuert. Halten Sie Coins länger als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei.

          Ja – die Spekulationsfrist macht es möglich. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr müssen Sie keine Steuern auf die Gewinne aus Kryptowährungen bezahlen. Beim Lending und beim Cold Staking und Proof of Stake verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Die oben genannten Fristen gelten jedoch nicht für Gewinne aus Derivaten (z.B. CFD) oder gewerbliche Gewinne auf Basis von Kryptowährungen. Hier ist immer eine Steuerpflicht gegeben.

          Share.

          Melchior Neumann ist Chief Tax Officer bei Kontist und der Kontist Steuerberatung in Berlin. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten war er bei KPMG tätig und beriet danach Unternehmen wie felix1, Lexoffice, Debitoor und Klarna. Vor zehn Jahren hat Melchior Neumann das Portal steuerazubi.de ins Leben gerufen mit dem Ziel, Steuertalente und Kanzleien zusammenzubringen.

          Leave A Reply

          IT Freelancer Magazin Newsletter

          Verpasse keine IT Freelancer News mehr! Jetzt zum Newsletter anmelden.

          IT Freelancer Magazin F-Icon