Das Steuergesetz 2023 bringt einige Änderungen mit sich, die für Freelancer von Bedeutung sind. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit den Neuerungen beschäftigen und erklären, was sie für dich als IT-Freelancer und Steuerzahler bedeuten. Wir werden unter anderem auf Fotovoltaik-Anlagen, den Sparer-Pauschbetrag, die Homeoffice-Pauschale und die Möglichkeiten für das häusliche Arbeitszimmer eingehen.

Es lohnt sich, genauer hinzuschauen, wie sich die Änderungen im Steuergesetz 2023 auf deine Steuersituation auswirken können. Melchior Neumann, Chief Tax Officer von Kontist hat den Blick für dich gewagt:

Versteckte Steuererhöhungen

Im Jahr 2023 gibt es einige steuerliche Anpassungen, die dazu dienen sollen, die Belastung von Steuerzahlern zu verringern. Einer davon ist der Grundfreibetrag, der einen festgelegten Betrag an Einkommen steuerfrei lässt (2022: 10.347 Euro, 2023: 10.908 Euro). Aber auch das Kindergeld (2022: 219-250 Euro, 2023: 250 Euro), Kinderfreibetrag (2022: 5.460 Euro, 2023: 6.024 Euro), Werbungskostenpauschbetrag (2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro) und einige andere Freibeträge wurden erhöht. In der Vergangenheit wurden diese Steuervorteile in regelmäßigen Abständen erhöht, um die Belastung von Steuerzahlern zu verringern.

Allerdings gibt es auch eine andere Seite der Medaille: Die Inflationsrate, die angibt, wie schnell die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen. Wenn die Inflationsrate höher ist als die prozentuale Erhöhung von Steuervorteilen wie dem Grundfreibetrag oder dem Werbungskosten-Pauschbetrag, bedeutet dies, dass die Kaufkraft der Steuerzahler in Wirklichkeit sinkt. Das heißt, dass sie trotz der Steuerentlastungen weniger Geld zur Verfügung haben, um Waren und Dienstleistungen zu kaufen.

Um die Belastung von Steuerzahlern tatsächlich zu verringern, müssten die Steuervorteile in einem größeren Ausmaß erhöht werden, als die Inflationsrate steigt. Auf diese Weise würde die Kaufkraft der Steuerzahler tatsächlich steigen und nicht sinken. Es ist also wichtig, dass bei der Festlegung von Steuervorteilen auch die aktuelle Inflationsrate berücksichtigt wird. Das ist bei den meisten Anpassungen in diesem Jahr nicht der Fall.

Aber es gibt auch einige Lichtblicke, auf die ich im Folgenden eingehe:

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 kannst du im Rahmen der Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage absetzen. Das bedeutet, dass du statt der bisherigen 600 Euro (5 Euro pro Tag für max. 120 Tage) sogar 1.260 Euro absetzen kannst. Auch wenn dir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hast du Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale. Um diese Pauschale in Anspruch zu nehmen, brauchst du kein abgrenzbares Arbeitszimmer, du kannst also auch vom Küchentisch oder aus einer Büroecke im Wohnzimmer arbeiten. Das sind großartige, längst überfällige News für Selbstständige, die häufiger zu Hause arbeiten als Angestellte.

Jahrespauschale für häusliches Arbeitszimmer

Wenn du zu Hause ein separates Arbeitszimmer hast, hast du aber auch in Zukunft weitere Möglichkeiten: Ab 2023 gibt es die Möglichkeit, eine Jahrespauschale von 1.260 Euro für das häusliche Arbeitszimmer anzusetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Pauschale wird anteilig für jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, kannst du auch weiterhin die tatsächlich angefallenen Kosten in deiner Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzen.

Rechtliche Gefahr bei der Homeoffice- und Arbeitszimmer-Thematik

Die Möglichkeit, eine pauschale Abzugsmöglichkeit für das Arbeitszimmer in Anspruch zu nehmen, klingt zunächst vorteilhaft und unkompliziert. Allerdings gehe ich davon aus, dass es in diesem Bereich zu Streitigkeiten und Gerichtsverfahren kommen wird. Eine wichtige Frage, die sich stellt, ist, wann genau kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zum Beispiel: Wenn in einem Unternehmen „Desk-Sharing“ betrieben wird und es nur 50 Arbeitsplätze für 100 Mitarbeiter gibt, hat Arbeitnehmer Nr. 51, der im Büro arbeiten möchte und keinen Platz bekommt, dann keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung? Eine weitere Frage ist, wie viele Tage im Monat die Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können.

Meine Empfehlung wäre, dass sich jeder Selbständige eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers geben lassen sollte, dass man keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz hat. Idealerweise nimmt man eine solche Klausel direkt im Vertrag auf.

Fotovoltaikanlagen sind in Zukunft steuerfrei

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 werden Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 kW steuerfrei gestellt. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob der erzeugte Strom eingespeist oder selbst verbraucht wird. Fotovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit sind ebenfalls steuerfrei. Bei Betrieb mehrerer Anlagen ist eine Gesamtleistung von maximal 100 kW steuerfrei (pro Person). Bemerkenswert ist, dass diese Steuerbefreiung ursprünglich erst ab 2023 hätte gelten sollen, nun aber bereits ab 2022 in Kraft tritt.

Außerdem gibt es große Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Ab 2023 wird die Umsatzsteuerpflicht für die Installation und Anschaffung von Fotovoltaik-Anlagen aufgehoben, was bedeutet, dass sie ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerfrei sind.

Sparer-Pauschbetrag- Erhöhung in 2023

Ab 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag (Freibetrag bei der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte) von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner erhöht. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden prozentual angepasst.

Immobilien-Abschreibung- 3% pro Jahr

Ab 2023 können Vermieter neu gebaute Immobilien mit einem Abschreibungsfaktor (AfA) von drei Prozent pro Jahr abschreiben, anstatt der bisherigen zwei Prozent. Dies gilt für alle Wohnungen, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt werden.

Diese Änderung könnte eine große Erleichterung für einige Steuerpflichtige bedeuten. Durch die schnellere Abschreibung von Wohnimmobilien wird es attraktiver, Vermieter zu werden, was insbesondere in Zeiten hoher Wohnungsknappheit von Vorteil sein kann. Vermietete Immobilien können insbesondere für Selbstständige, die oft keine klassische Altersvorsorge betreiben, ein wichtiger Vorsorgebaustein sein.

Digitalisierung- direkte Auszahlung von Leistungen

In den nächsten Monaten wird ein System zur Direktzahlung öffentlicher Leistungen mithilfe der Steuer-Identifikationsnummer eingeführt: Durch die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer wird der Prozess der Auszahlung bestimmter künftiger Leistungen des Bundes wie Nothilfen oder Klimaschutzgelder vereinfacht.

Damit müssen in Zukunft Zahlungen wie die Energiepreispauschale nicht mehr umständlich über den Arbeitgeber oder die Einkommensteuer-Vorauszahlungen verrechnet werden. In Zukunft kann das Geld direkt an die Bürger ausgezahlt werden.

Fazit

Obwohl im Steuergesetz viele kleine Anpassungen vorgenommen wurden, wurde kein großer Fortschritt in Bezug auf Digitalisierung erzielt. Christian Lindner hatte in seinem ersten Jahr als Finanzminister mehrfach angekündigt, das Thema Digitalisierung und Entbürokratisierung anzugehen, doch im Jahressteuergesetz ist davon nur wenig zu sehen.

Die im Gesetz verabschiedeten Änderungen und Anpassungen erscheinen sinnvoll und treffen die richtigen Punkte. Um jedoch in Deutschland ein einfaches und modernes Steuerrecht zu erreichen, das auch den bürokratischen Belastungen von Selbstständigen und Freelancern entgegenwirkt, sind mutigere und größere Schritte erforderlich.

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Melchior Neumann ist Chief Tax Officer bei Kontist und der Kontist Steuerberatung in Berlin. Nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten war er bei KPMG tätig und beriet danach Unternehmen wie felix1, Lexoffice, Debitoor und Klarna. Vor zehn Jahren hat Melchior Neumann das Portal steuerazubi.de ins Leben gerufen mit dem Ziel, Steuertalente und Kanzleien zusammenzubringen.

2 Kommentare

  1. Gute Zusammenfassung! Für Freelancer, die als GmbHs oder ohne den anerkannten Freiberufler-Status ist auch auf jeden Fall wichtig, dass sich der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin weiterhin nicht erhöht.

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