IT Freelancer Magazin: Das letzte Mal hatten wir im Februar gesprochen. Welche Veränderungen haben sich ergeben und was gibt es Neues?

Matthias Ruff:  Seit unserem letzten Gespräch hat sich ja die Nachfrage sehr positiv entwickelt. IT-Freelancer sind mehr als gefragt und die Anfragesituation erlebt neue Höchststände. Der Markt boomt.
Neu sind sicherlich die Anpassungen des Statusfeststellungsverfahren. Diese wurden im Mai beschlossen und werden ab April 2022 gelten.
Und der Koalitionsvertrag steht ja jetzt auch.

Änderungen im Statusfeststellungsverfahren

IT Freelancer Magazin: Was sind die grundlegenden Änderungen im Statusfeststellungverfahren?

Im Wesentlichen sind dies fünf Neuerungen. Die Änderungen sind zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet. Bereits vor Aufnahme der Tätigkeit kann dann über den voraussichtlichen Erwerbsstatus eine Einschätzung angefragt werden.

Weiter kann sich die Deutsche Rentenversicherung gutachterlich, das heißt ohne Rechtsbindung, zu ganzen Gruppen, welche im Wesentlichen unter einheitlichen Bedingungen umgesetzt werden, äußern.

Im Widerspruchsverfahren, also nach der ersten Festsetzung, ob jemand Selbständig oder Arbeitnehmer ist, können die Parteien ab April mündlich angehört werden.
Bei Tätigkeiten für einen Dritten, also bei zwischengeschaltetem Provider, kann dann auch der Endkunde ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Und dies in einem Verfahren, bisher waren zwei Statusfeststellungsverfahren vorgesehen.

Neu ist außerdem die Entkoppelung des Statusfeststellungsverfahren von der Frage der Versicherungspflicht. Es wird also lediglich der Erwerbsstatus geprüft. Somit entfallen im Statusfeststellungsverfahren die allumfassenden Prüfungen zur Sozialversicherungspflicht.

IT Freelancer Magazin: Wie beurteilen Sie persönlich die Neuerungen?

Matthias Ruff:  Aus meiner Sicht ist damit nicht der große Wurf gelungen, um dies Mal so zu formulieren. Die Entkoppelung des Statusfeststellungsverfahren von der Frage der Versicherungspflicht könnte tatsächlich schneller Klärungen bringen. Allerdings sollte man wissen, dass sich die Verfahren meist über Jahre ziehen.

Wie sich diese Änderungen, insbesondere von Seiten der Deutschen Rentenversicherung, in die Praxis auswirken werden wird sich erst so ab 2023 zeigen.
Leider ist eine große Chance für Deutschland nicht ergriffen worden- die Lösung des Grundproblems. Und zwar die Bestimmung, ob eine Person selbständig ist oder nicht. Und dies auf Dauer, nicht nur projektbezogen.

Solche Abgrenzungskriterien, welche bestimmen, wann genau eine abhängige Beschäftigung beziehungsweise eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wurden nicht vorgegeben. Hier benötigen wir Kriterien, die dies vorgeben . Solche Positivkriterien sollten den allgemeinen und somit „auftragsübergreifenden“ Erwerbsstatus klären.

Koalition SPD, Grüne und FDP im Hinblick auf Selbständigkeit

IT Freelancer Magazin: Sie sind selbst in Selbständigkeit wie auch IT Freelancer. Diese es nicht immer einfach in Deutschland. Wie beurteilen sie die neue Ampelkoalition in Bezug auf IT-Freelancer?

Matthias Ruff: Ich bin von dem Koalitionspapier in Hinblick auf Selbständigkeit recht positiv überrascht.
Es gibt ein klares Bekenntnis zu Werkverträgen – das war nicht immer so! Weiter gibt es viele digitale Ansätze. Bei der Umsetzung wird dies die Nachfrage stimulieren.
Nur die neuen Selbständigen sollen bei der Rentenversicherungspflicht erfasst werden. Eine Wahlfreiheit für private Vorsorgeprodukte ist das Ziel. Dies ist aus meiner Sicht positiv. Beides, also nur neue Selbständige und Wahlfreiheit, war so nicht unbedingt zu erwarten.
Bei der Krankenkasse soll es so sein, das Selbstständige dadurch entlastet werden, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch einkommensbezogen erhoben werden. Dies ist für Selbständige in Summe positiv, wird aber für einen kleinen Teil der IT-Freelancer direkte Auswirkungen haben.
Und das Statusfeststellungsverfahren soll beschleunigt und verbessert werden.  “Ziel ist, in der digitalen und agilen Arbeitswelt unbürokratisch Rechtssicherheit zu schaffen”, so das Papier.
Sicherlich kommt es auf die Umsetzung an, aber die Ansätze sind für IT-Freelancer meiner Meinung nach eher positiv.

Gründung der OURLANCE Consulting

IT Freelancer Magazin: Sie sprachen von der Gründung des Partnernetzwerkes OURLANCE Consulting. Welche Leistungen bietet das Unternehmen an?

Matthias Ruff: Wir bieten grundsätzlich erst mal Projekte an. OURLANCE agiert in dieser Funktion klassisch als Provider und schließt sowohl mit dem Kunden als auch Freelancer Verträge auf Basis des Dienstvertrages. Wir agieren hier ähnlich wie auch große Anbieter im Contracting beziehungsweise Interim Management.
Allerdings bauen wir im Sales ausschließlich auf Menschen mit mehrjähriger Erfahrung in der Projektunterstützung. Diese Vertriebspartner sind zudem selbständig, was uns sehr von den klassischen Anbietern unterscheidet.
IT-Freelancer können bei uns nicht nur Projekte vermittelt bekommen, sondern selbst als unsere Partner agieren und anderen Freelancern Projekte anbieten. Als selbständiger Partner übernimmt man dabei lediglich die operative Projekt- und Kundenbetreuung. Die administrativen Verträge, die Zahlungsabwicklung und die damit verbundenen Risiken laufen nämlich über uns.
Unsere Leistungen lassen sich daher auch als „plug&play-package“ bezeichnen: Partner können Projekte ohne Vorarbeiten vermitteln. Wir übernehmen die gesamte Administration, stellen die Infrastruktur und sorgen mit unserem Know-how für schlanke Prozesse und eine compliancekonforme Projektdurchführung.

IT Freelancer Magazin: Welche Zielgruppen als Partner adressiert die OURLANCE?

Matthias Ruff: Wir haben vor allem zwei Zielgruppen im Fokus. Zum einen Mitarbeiter von den klassischen Dienstleistern, welche ihre Erfahrung eher im Sales und der Betreuung von Projekten haben und die Freiheit und Einkommensmöglichkeiten eines Selbständigen haben wollen.
Auf der anderen Seite IT-Freelancer oder kleinere Unternehmen, welche selbst in Projekte gehen. Diese können als Partner über ihr Netzwerk agieren und weitere Freelancer compliancekonform in aktuelle Projekte mit reinnehmen. Oder Selbständige wollen von früheren Kundenbeziehungen profitieren und erschließen sich so zusätzliche Einnahmen.

Matthias Ruff ist ein gefragter Experte der Branche Personaldienstleistung und kennt diese aus operativer wie strategischer Perspektive. Er verfügt über Erfahrungen aus Unternehmensgründungen mit Start-up-Mentalität bis hin zum Senior Management eines international führenden Konzerns der Personaldienstleistung. Außergewöhnlich ist sein tiefes Know-how aus unterschiedlicher Verantwortung für Unternehmensbereiche wie Sales, Rekrutierung, Digitalisierung, operativer Excellence bis hin zum Strategy Management und Landesverantwortungen. Auch mit den besonderen Herausforderungen des IT Freelancing ist er seit über 20 Jahren vertraut. Matthias Ruff hat sich durch aktive Einflussnahme auf Prozesse, Strategien, Skillgebiete, Vertragsformen, Erschließung neuer Märkte etc. zu einem führenden Experten der Personaldienstleistung entwickelt. Seine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Dienstleistern, Investoren, Juristen, Verbänden, Managern, Fach- sowie Einkaufs- und HR-Abteilungen prägen seine ganzheitliche Denkweise. Matthias Ruff ist Mitgründer der OURLANCE Consulting GmbH, einem Partnernetzwerk selbständiger Kundenbetreuer und Technology Consultants.

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Björn ist Marketier aus Leidenschaft. In seiner Funktion als Redakteur verfolgt er das Ziel einen klaren Mehrwert für die IT-Freelancer-Community zu schaffen und diese in ihrem stressigen Alltag bestmöglich mit hilfreichen und interessanten Inhalten zu unterstützen. Als freiberuflicher Digital Marketing Consultant unterstützt er außerdem IT-Freelancer dabei, mit ihrer digitalen Präsenz passende Projektanfragen zu erhalten. Er ist zentraler Ansprechpartner beim IT-Freelancer Magazin. Kontaktmöglichkeiten finden Sie über LinkedIn oder per E-Mail: bjoern.brand@it-freelancer-magazin.de

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