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Wer sich als Freelancer in der IT-Branche selbstständig macht oder auch nur nebenbei ein paar Aufträge als Programmierer etc. als Freiberufler erledigt, kommt um die Frage nicht herum, ob er sich für ein Geschäftskonto entscheiden soll und wie er das passende Angebot unter der Vielzahl der Offerten am Markt findet. Zwar gibt es für Freelancer keinen gesetzlichen Zwang, ein reines Geschäftskonto zu eröffnenEs hat aber durchaus Vorteile, die geschäftlichen Zahlungsvorgänge auf einem externen Geschäftskonto vom privaten Zahlungsverkehr zu trennen.
Gerade für Freiberufler und besonders im IT-Bereich ist ein Geschäftskonto bei einem Fintech-Startup eine attraktive Alternative. Zum einen sind Freelancer als Geschäftskunden bei traditionellen Banken nicht unbedingt bonitätsmäßig bestens beleumundet. Viele Banker verstehen einfach bereits das Geschäftsmodell nicht und glauben auch nicht an nachhaltige Erfolgschancen. Zudem sind gerade IT-Freiberufler sehr technikaffin und somit die idealen Kunden für innovative Fintech-Produkte im Bereich Businesskonto.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Mit einem Fintech-Startup-Geschäftskonto wie beispielsweise N26, Holvi oder Kontist können nicht nur die Standard-Bankleistungen wie Überweisungen etc. ausgeführt werden, sondern es werden oft auch gleich smarte Tools mitgeliefert, die praktisch die ganze Buchhaltung und Rechnungsstellung für den Freelancer ermöglichen. Das ist natürlich ein klares Argument für ein Geschäftskonto bei einem Fintech, weil man als Freiberufler in der IT natürlich generell zunächst eine Ein-Mann-Firma ist. Das heißt in der Praxis, man hat auch keine Buchhaltungsabteilung und keine Sekretärin, die die Rechnungen schreibt oder die Unterlagen und Daten zum Steuerberater „beamt“. Das kann man mit diesen intelligenten Tools auf den Banking Apps dann gleich selbst vom Smartphone aus erledigen, was sehr effizient ist sowie Zeit und Kosten sparen hilft. Ein Plus an Zeit, welches man dann für die eigentlichen Aufgaben eines Freelancers zusätzlich hat.
Manche ausländischen Fintech-Geschäftskonten kommen eben mit einer ausländische IBAN daher. Das sollte in einer globalen Branche wie der IT aber kein Manko sein und könnte sogar eher für die innovative Aufgeschlossenheit des Freelancers sprechen. Zudem haben die großen Fintechs wie N26 und sogar der finnische Anbieter Holvi mittlerweile die Kontenführung in Deutschland im Angebot, also mit deutscher IBAN (N26 als deutsches Fintech schon immer).

Kredit- und Finanzierungsmöglichkeiten beachten

Auch die traditionelle Hausbank ist sicher bei Freelancern oft sehr zurückhaltend bei der Gewährung von Krediten und Finanzierungen von Existenzgründungen. Da müsste der Businessplan schon außergewöhnlich überzeugend sein. Insofern ist die Wahl zwischen Hausbank- und einem Fintech-Firmenkonto recht einfach. Zugespitzt gesagt: die Hausbank gibt wegen der schlechten Bonität keinen Kredit und ein Fintech gibt grundsätzlich keinen Kredit – dann ist es bezüglich dieses Aspekts auch egal, für welches Modell man sich letztlich entscheidet.

Wichtige Punkte mit Checkliste prüfen

Wer als Freiberufler nun vor der konkreten Entscheidung für ein Geschäftskonto steht, sollte ein paar entscheidende Punkte überprüfen und ein entsprechendes Modell bzw. Angebot wählen:

  1. Soll das Geschäftskonto ausschließlich geschäftlich geführt werden?
  2. Reicht ein reines Online-Konto? (was kosten Bareinzahlungen und wo sind diese möglich?)
  3. Deutsches Recht oder Banksitz im Ausland (bei Haftung evtl. ein Problem)
  4. Braucht man einen Dispo-Kredit? (Fintechs bieten oft keinen, stationäre Hausbanken schon eher)
  5. Will man alles per App machen?
  6. Will und bekommt man Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung etc.?

Nutzung des Privatkontos als Businesskonto?

Wenn man das normale Privatkonto plötzlich als Businesskonto nutzt, weil man alle geschäftlichen Zahlungen über das Konto abwickelt, kann es sein, dass die Hausbank das private Girokonto ohne Vorwarnung auf ein Business-Modell umstellt. Das ist dann aber auch mit erheblich höheren Gebühren verbunden. Und es gibt natürlich keine Garantie, dass damit auch ein geschäftlicher Dispo-Kredit verbunden ist – denn an den Vorbehalten bezüglich der Bonität von Freelancern wie Ein-Mann-Programmierern wird die Bank kaum etwas ändern.

Rolle der Bonität bei der Geschäftskontoeröffnung

Wenn man als Freelancer ein Businesskonto eröffnen will, hängt die Auswahl der Möglichkeiten unter anderem auch von der individuellen Bonität ab. Wenn negative Einträge in der SCHUFA vorhanden sind, besteht meist die Möglichkeit, trotzdem ein Business-Konto zu eröffnen, das explizit ohne SCHUFA-Eintrag und Auskunft funktioniert. Bei diesen Kontomodellen ist aber oft wegen dieser Zugeständnisse an die Bonität ein spürbarer Gebührenaufschlag fällig. Und oft handelt es sich um Auslandsbanken mit ungeklärter Sicherheit für die Einlagen. Wenn man keine Negativeinträge hat, sollte man also auf „seriöse“ deutsche Geschäftsbanken oder Fintechs mit Sitz in Deutschland setzen. Viele stationäre Großbanken haben auch schon extra Online-Tochtergesellschaften und -ableger, die auch reine Geschäftskonten zur ausschließlichen Online-Nutzung anbieten. Meist haben diese Banken auch schon aktuelle Apps mit Funktionen, die den Fintechs kaum noch nachstehen.

Beratung nur bei Großbanken und Sparkassen

Wenn man eine regelmäßige Beratung durch einen Bankberater wünscht, ist die Wahl eines Fintech die falsche Option. Diese Anbieter verzichten durchgehend auf individuelle Beratungsangebote, was eine der Ursachen für die günstigen Konditionen ist. Aber gerade ein Freelancer in der IT-Sparte wird meist auch keinen Bedarf für eine Bankberatung haben. Es geht ihm natürlich primär um ein leistungsstarkes Businesskonto mit vielen intelligenten Buchhaltungsoptionen und neuesten Features und Tools wie Rechnungen per Handyscannen zu überweisen etc. Solche Innovationen bekommt man bei einem Fintech quasi als Standard. Und auch die persönliche Beratung für einen Kredit fällt sicher in den meisten Fällen von vornherein weg. Daher ist die klassische Bank sicher in den seltensten Fällen eine ernsthafte Option, gerade für IT-Freelancer.

Fazit

Als Freiberufler in der IT ist die Eröffnung eines Geschäftskontos sehr zu empfehlen. Aber natürlich sollte auf die Kosten geachtet werden und daher die günstigste Variante bei einem Fintech gewählt werden. Man muss auch nicht alle teuren Zusatzangebote wie Kreditkarte etc. gegen Aufschlag nutzen. Es ist auch möglich, nur die kostenfreien Angebote beim Fintech zu nutzen und sonst kostenpflichtige Leistungen wie die Zahlung mit Kreditkarte über das private Girokonto und die private Kreditkarte laufen zu lassen. Das ist auch völlig legal, weil der Gesetzgeber und auch das Finanzamt nicht ausdrücklich ein Businesskoto für Freelancer vorschreiben. Lediglich in den Steuererklärungen muss eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen erfolgen.
Für die Wahl eines Geschäftskontos sollte man im Internet die einzelnen Angebote genau studieren und vergleichen. Hier lohnt sich wie immer der altbewährte Blick ins Kleingedruckte.

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Ein Kommentar

  1. Beschrankt sich der geschaftliche Zahlungsverkehr allein auf ein Konto, sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen einfacher. Parallel ermoglicht es einen schnellen Blick auf die finanzielle Situation im Unternehmen. Hinzu kommt, dass im Fall einer Prufung der Einblick Dritter nicht uber betriebliche Buchungen hinausgeht. Wer als Existenzgrunder privaten und geschaftlichen Zahlungsverkehr mischt, muss damit rechnen, dass der Fiskus auch die privaten Ausgaben uber die Kontoauszuge zu Gesicht bekommt. Ubrigens: Die Gebuhren fur das Geschaftskonto finden als Betriebsausgabe Einfluss in die Gewinnermittlung und mindern den Ertrag. Ausgewiesen wird die Kontofuhrungsgebuhr im Regelfall uber den Kontoauszug. Einige Banken erstellen separate Abschlusssalden je Quartal. Je nach Rechtsform des Unternehmens sind fur die Eroffnung verschiedene Unterlagen notig. Freiberufler benotigen neben der ublichen Legitimation meist keinen Nachweis, Gewerbetreibende mussen im Regelfall den Gewerbeschein nachweisen und fur Gesellschaften (GmbH, OHG usw.) ist die Registerauskunft erforderlich.

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