Beim Karrieremodell Selbständigkeit gibt es einen eindeutigen Trend: Die Gründung im Nebenerwerb. Immer mehr Arbeitnehmer bauen sich neben ihrer hauptberuflichen Anstellung eine freiberufliche Nebentätigkeit auf. Im Jahr 2022 gab es 550.000 Existenzgründungen, davon waren 328.000 (knapp 60 Prozent) auf Nebenerwerbs-Neugründungen zurückzuführen, wie der KfW-Gründungsmonitor belegt. 

Der Traum vom Freelancing: Die freiberuflichen Kollegen prahlen mit attraktiven Stundensätzen, dem selbstbestimmten Leben und ihrem aufregenden Arbeitsalltag. Sie möchten auch ein Stück vom Freelance-Kuchen? Am besten, ohne ihr Haupteinkommen aufzugeben? Dann ist die freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung vielleicht interessant für Sie. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Stolperfallen auf Ihrem Weg mit Leichtigkeit umgehen und versorgen Sie mit allen wichtigen Infos.

Aller Anfang ist schwer: Die Ausgangssituation für angehende Freiberufler im Nebenerwerb

Viele Arbeitnehmer hegen den Wunsch, sich neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit mit ihrem Hobby ein wenig Geld dazuzuverdienen oder eine vielversprechende Marktlücke zu füllen. 

Doch oft bleibt es bei diesem Wunsch. Der Grund: Viele Menschen trauen sich nicht, diesen ersten Schritt zu wagen. 

Dabei stehen vor allem folgende Befürchtungen im Raum:

  • „Der Arbeitgeber untersagt eine freiberufliche Nebentätigkeit sicher.“
  • „Meine Idee ist nicht gut genug, um damit Geld zu verdienen.“
  • „Die bürokratischen Hürden (Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung) sind sicher viel zu hoch.“

Ihnen geht es auch so? Im Folgenden zeigen wir Ihnen, warum Sie sich deutlich weniger Sorgen machen müssen. 

Denn: Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei Festanstellung ist oft ein sehr schlauer Weg, um langfristig in Ihre hauptberufliche Selbständigkeit zu starten.Wer tiefer in das Thema nebenberufliche Selbständigkeit einsteigen möchte, dem sei die diesbezügliche Infobroschüre der IHK Hannover empfohlen.

Wie definiert sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Eine freiberufliche Nebentätigkeit umfasst zwei wichtige Komponenten:

Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit führen Sie immer neben Ihrem Hauptberuf aus. Um von allen wichtigen staatlichen Stellen als Nebentätigkeit anerkannt zu werden, dürfen Sie die wöchentliche Arbeitszeit von 18-20 Stunden im Normalfall nicht überschreiten.

Freiberuflichkeit

Ein wichtiger Punkt vorab: Eine freiberufliche Tätigkeit erfolgt immer aus einer Selbständigkeit heraus. Sie müssen dafür also dem Finanzamt mitteilen, dass Sie künftig nebenberuflich selbständig arbeiten.

Für eine Freiberuflichkeit müssen Sie allerdings kein Gewerbe gründen. Der große Vorteil: Der Fiskus erhebt keine Gewerbesteuer auf Ihre Einnahmen.

Dafür werden jedoch auch nur die sogenannten Katalogberufe aus §18 Abs. 1 EStG und katalogähnliche Berufe als freiberuflich anerkannt. Im IT-Bereich haben Sie jedoch Glück: Viele gängige Beratungs- und Entwicklungstätigkeiten erkennen die Finanzbehörden heute als katalogähnliche Berufe an. 

Hier noch einmal die wichtigsten Abgrenzungen der freiberuflichen Nebentätigkeit im Überblick:

In NebentätigkeitAls Hauptberuf
FreiberuflichkeitMaximal 18-20 Stunden pro Woche neben dem Hauptjob, Tätigkeit muss in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf nach §18 Abs. 1 EStG erfolgenKeine Stundenbegrenzung, Tätigkeit muss in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf nach §18 Abs. 1 EStG erfolgen
GewerbebetriebMaximal 18-20 Stunden pro Woche neben dem Hauptjob, Anmeldung eines Gewerbes erforderlichKeine Stundenbegrenzung, Anmeldung eines Gewerbes erforderlich
Abgrenzung der freiberuflichen Nebentätigkeit vom Gewerbe und Hauptberuf

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wann gilt eine Tätigkeit als freiberufliche Nebentätigkeit? 

Wenn Sie sich für eine Nebentätigkeit als freier Mitarbeiter entscheiden, müssen Sie gewisse rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen. 

Dazu gehören:

1. Meldung beim Finanzamt

Sie haben eine freiberufliche Nebentätigkeit aufgenommen? In diesem Fall müssen Sie das Finanzamt innerhalb von vier Wochen darüber informieren. Normalerweise ist dies über ein formloses Schreiben möglich.

Es kann jedoch auch bei einer Nebentätigkeit vorkommen, dass Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Diesen füllen Sie heute bequem via Elster aus.

2. Genehmigung des Arbeitgebers

Unter Umständen ist Ihre freiberufliche Nebentätigkeit auch von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abhängig. 

Rein rechtlich gilt: Steht eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag, müssen Sie Ihren Chef über die geplante Nebentätigkeit informieren. Dies ist heute meistens der Fall und gilt für Beamte sogar immer. 

Holen Sie also die Genehmigung ein und lassen Sie sich diese im besten Fall schriftlich bestätigen – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich darf Ihr Chef Ihnen eine Nebentätigkeit nicht untersagen. Nach Artikel 12 Grundgesetz steht Ihnen die Wahl Ihrer Tätigkeit offen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Sie machen der Firma Ihres Chefs mit Ihrer Tätigkeit Konkurrenz
  1. Durch die Nebentätigkeit wird Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob gefährdet

So ist es beispielsweise Polizisten untersagt, nebenbei als Türsteher zu arbeiten, da dies zu Konflikten in deren Arbeitsalltag führen kann.

Wichtig: Eine pauschale Untersagung von Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag ist unzulässig!

In Ihrem Arbeitsvertrag werden Nebentätigkeiten pauschal untersagt? Eine solche Klausel ist unzulässig und widerspricht der allgemeinen Berufsfreiheit. Holen Sie sich im Zweifel juristischen Rat für Ihr weiteres Vorgehen ein.

Urlaub dient der Erholung

Ein weiterer Grund, warum feste zeitliche Obergrenzen einzuhalten sind, ist die Gesundheit des Arbeitnehmers. So ist es Arbeitnehmern auch im Urlaub untersagt, nach Belieben zu arbeiten. 

Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmern bezahlter Erholungsurlaub zu und diesen sollte man als Arbeitnehmer auch zweckmäßig nutzen, um während des Urlaubs die Arbeitskraft auch wirklich wiederherzustellen. Sollte dem nicht so sein, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die nebenberufliche Tätigkeit zu untersagen. 

Entscheidend für die Erholung ist im Zweifel die Art der Tätigkeit im Haupt- und Nebenberuf. Der Gelderwerb ist in diesem Fall zweitrangig. Es gibt also durchaus Tätigkeiten, die der Erholung dienen können.

Arbeitet eine Person im Hauptberuf beispielsweise als Sachbearbeiterin und im Nebenberuf als Yoga-Lehrerin, so handelt es sich hierbei um eine nebenberufliche Tätigkeit, die im Urlaub den Erholungsprozess nicht behindern würde.

3. Arbeitszeit als Rahmenbedingung

In Bezug auf die Arbeitszeit, sind Sie laut der IHK (Industrie- und Handelskammer) regelmäßig nebenberuflich selbstständig tätig, wenn Sie für diese Arbeit nicht mehr als maximal 18 bis 20 Stunden Zeitinvestition pro Woche aufbringen. Überschreiten Sie diese Grenze, kann dies Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis haben. 

Doch auch hierbei unterscheiden sich die Grenzen je nach Situation:

ArbeitssituationStundengrenze für nebenberufliche Tätigkeiten
Angestellte18-20 Stunden pro Woche
Angestellte in Elternzeit30 Stunden pro Woche
Studenten20 Stunden pro Woche
Arbeitslose15 Stunden pro Woche
Stundengrenze für nebenberufliche Tätigkeiten

Grundsätzlich gilt: Auch mit freiberuflicher Nebentätigkeit dürfen Sie nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten. Diese Vorgabe stammt aus §3 Arbeitszeitgesetz. Diese Regelung lässt sich in der Praxis zwar nicht kontrollieren, aber es dürfte auffallen, wenn Sie bei Ihrem Hauptjob stetig müde sind.

4. Einkommensteuer

Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist generell einkommensteuerpflichtig. Sobald Ihre Einkünfte als freier Mitarbeiter einen Betrag von 410 Euro pro Jahr überschreiten, müssen Sie diese versteuern.

Das bedeutet: Bei Ihrer nächsten Steuererklärung geben Sie die Einnahmen in Anlage S an. Der Gewinn aus der Tätigkeit wird Ihrem Einkommen zugerechnet und auf dieser Basis erfolgt die Berechnung Ihrer Einkommensteuer.

Beachten Sie: Entstehen aus der Freiberuflichkeit Kosten für Fahrten, Telekommunikation oder Equipment, dürfen Sie diese steuerlich geltend machen (Werbungskosten).

Tipp: Legen Sie einen Teil der Einnahmen für die Einkommensteuer zurück

Sobald Sie merkliche Einnahmen aus Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit neben Ihrer Festanstellung erzielen, kommen zunächst Steuernachzahlungen auf Sie zu. Legen Sie also einen bestimmten Teil (je nach persönlichem Steuersatz zwischen 25 und 35%) der Einnahmen zurück, um später nicht in Schwierigkeiten zu geraten. 

5. Maximales Einkommen: Nebenberufliches Einkommen darf Haupteinkommen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen

Ein weiterer wichtiger Punkt, den es beim Nachgehen einer nebenberuflichen Tätigkeit zu beachten gilt, ist das Einkommen. Hierbei gilt: Das Einkommen einer nebenberuflichen Tätigkeit darf das Einkommen aus der Haupttätigkeit um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen. 

Sollte durch die Nebentätigkeit als Freelancer ein so hoher Gewinn generiert werden, dass dieser das Haupteinkommen um mehr als 20 Prozent übersteigt, ist es empfehlenswert seine Haupttätigkeit zugunsten der Selbstverwirklichung an den Nagel zu hängen. 

Andernfalls wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen der Krankenversicherung als hauptberuflich eingestuft und es können erhebliche Zusatzkosten anfallen.

6. Umsatzsteuer

Die Frage der Umsatzsteuer hat nichts damit zu tun, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig tätig sind. Im Normalfall gilt: Sie müssen auf Ihre Leistungen 19% Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  1. Sie dürfen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz erheben

In einigen Berufsfeldern ist es möglich, statt 19% nur 7% Umsatzsteuer zu erheben. Dies gilt zum Beispiel für künstlerische und schöpferische Tätigkeiten (z.B. Texten).

  1. Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung (nach § 19 UstG) erlaubt es Ihnen, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Im Gegenzug dürfen Sie jedoch auch keine Vorsteuer ziehen. Dies ist immer dann ärgerlich, wenn Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit neben dem Hauptjob teure Anschaffungen machen.

Darüber hinaus müssen Sie für die Kleinunternehmerregelung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsatz im Vorjahr: nicht über 22.000 Euro
  • Umsatz in diesem Jahr: voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro

Nur bei Erfüllung beider Kriterien steht Ihnen die Kleinunternehmerregelung offen. 

7. Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)

Grundsätzlich sind Sie über Ihren nicht-selbständigen Hauptberuf in der Sozialversicherung abgesichert. In den meisten Fällen ergeben sich somit keine zusätzlichen Zahlungen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Krankenversicherung

Sie sollten ihre freiberufliche Nebentätigkeit auf jeden Fall bei der Krankenkasse anmelden. Dies können Sie i.d.R. per Telefon oder per Mail/ App vornehmen (Beispiel der Techniker Krankenkasse). Diese prüft daraufhin, ob es sich tatsächlich um eine Nebenbeschäftigung handelt.

Dabei spielen vor allem folgende Kriterien eine wichtige Rolle:

  • Stundengrenzen (maximal 18-20 Stunden pro Woche)
  • Höheres Einkommen aus dem Hauptberuf (zur Deckung des Lebensunterhalts)
  • Keine übergeordnete wirtschaftliche Bedeutung des Nebenjobs

Die Krankenkasse prüft diese Kriterien jeweils im Einzelfall. Erfolgt eine Einstufung als Nebentätigkeit, ergeben sich keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Andernfalls kann es passieren, dass der Krankenversicherungsbeitrag auf Basis der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit errechnet wird.

Rentenversicherung

Im Normalfall ergeben sich keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Ausnahmen gelten in den Bereichen Kunst, Erziehung und publizistische Tätigkeiten. Hier kann es passieren, dass Sie zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen müssen.

Steuern bei einer freiberuflichen Tätigkeit

Die steuerlichen Regelungen für eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung sind eigentlich recht einfach. Schauen wir uns das genauer an.

Wie wird eine freiberufliche Nebentätigkeit versteuert?

Die Versteuerung Ihrer nebenberuflichen Einkünfte erfolgt zumindest am Anfang im Nachhinein über Ihre Steuererklärung. Sie geben die Einkünfte sowie die damit verbundenen Ausgaben in der Anlage S Ihrer Steuererklärung an.

Grundsätzlich werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber nicht anders behandelt als Gewinne aus freiberuflicher Nebentätigkeit. 

Hier ein kleines vereinfachtes Rechenbeispiel:

Sie (alleinstehend, keine Kinder) arbeiten als Informatik-Fachkraft in einem Pharma-Konzern und verdienen 45.000 Euro pro Jahr. 

Die Einkommensteuer führt Ihr Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt ab. 

Nebenbei beraten Sie Unternehmen strategisch hinsichtlich Ihrer IT-Infrastruktur und erzielen damit im ersten Jahr Einnahmen von 8.000 Euro. 

Gleichzeitig haben Sie Werbekosten (nicht zu verwechseln mit Werbungskosten) in Höhe von 1.000 Euro.

Die Versteuerung könnte folgendermaßen aussehen:

PostenBetrag
Steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit45.000 Euro
Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit8.000 Euro
Gesamteinnahmen53.000 Euro
Kosten durch freiberufliche Tätigkeit1.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen52.000 Euro
Einkommensteuer12.092 Euro
Nachzahlung2.555 Euro
Beispiel Steuern bei freiberuflicher Nebentätigkeit

Individuelle Freibeträge für freiberufliche Nebentätigkeit bei neben Festanstellung

Sind Sie neben Ihrem Beruf freiberuflich tätig, dürfen Sie bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Sobald die Einnahmen diesen Betrag überschreiten, müssen Sie diese jedoch versteuern.

Bei Ihrer Nebentätigkeit fallen kaum Kosten an? In diesem Fall sollten Sie überlegen, die Betriebsausgabenpauschale für den Nebenerwerb zu nutzen. So können Sie bis zu 25% Ihrer Einnahmen pauschal als Kosten absetzenbis zu einem Höchstbetrag von 614 Euro pro Jahr. 

Lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Grundsätzlich lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung. Hierbei können Sie für sich herausfinden, ob der Weg in eine hauptberufliche Selbständigkeit für Sie der Richtige ist. Der Probelauf ist dabei oft mit deutlich geringeren Kosten verbunden. 

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich ein stattliches Zusatzeinkommen aufzubauen.

Letztlich müssen Sie die Entscheidung für sich persönlich fällen. Als Hilfestellung finden Sie hier die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick:

VorteileNachteile
– Attraktives Zusatzeinkommen

– Probelauf für eine hauptberufliche Selbständigkeit

– Austesten bestimmter Geschäftsideen

– Sammeln von Referenzen und Erfahrungen

– Freiheit der Selbständigkeit kennen- und lieben lernen
– Doppelbelastung durch zwei Tätigkeiten (Konflikte mit Hauptjob)

– Weniger Freizeit und mehr Stress

– Zustimmung des Arbeitgebers muss eingeholt werden
Vor- und Nachteile von freiberuflicher Nebentätigkeit

Achtung: Scheinselbstständigkeit

Auch bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit sollten Sie stets die Gefahr der Scheinselbständigkeit im Blick behalten. 

Der Grund: Die Tatsache, dass Sie bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben, schließt eine Scheinselbständigkeit nicht aus. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei allen Selbständigen. 

Sie möchten mehr zum Thema Scheinselbständigkeit erfahren? In unserem Beitrag zu dem Thema erfahren Sie, welche Risiken Sie minimieren können, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden.

Brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

In den meisten Fällen ist eine Berufshaftpflichtversicherung keine gesetzliche Vorgabe. Ausnahmen sind zum Beispiel Ärzte mit eigener Praxis, Apotheker oder auch Architekten.

Trotzdem kann sich eine Berufshaftpflicht lohnen: 

  • Sie prüft, ob Schadenersatzansprüche von Kunden oder Dritten berechtigt sind
  • Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bietet hier auch Rechtsschutz
  • Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche

Im Gegenzug müssen Sie dafür eine regelmäßige Versicherungsprämie entrichten. Somit wird das Ganze zur Abwägungssache. Folgende Fragen sind dabei wichtig:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Schadenersatzansprüche von Kunden entstehen?
  • Wie hoch könnten die Ansprüche in der eigenen Branche üblicherweise ausfallen?
  • Rechtfertigt das Risiko die Zahlung der Versicherungsprämie?

Achtung: Eine private Haftpflichtversicherung leistet hier nicht!

Sie verfügen schon über eine private Haftpflichtversicherung? Diese leistet jedoch im Falle von beruflichen Schadenersatzansprüchen nicht.

Fazit: Eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung kann neue Perspektiven eröffnen!

Mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit gehen Sie den ersten Schritt Richtung Selbständigkeit. Die damit verbundene Freiheit eröffnet völlig neue Möglichkeiten. Zum ersten Mal profitieren Sie allein von Ihren Ideen und Ihrer Expertise. Wenn Sie also eine entsprechende Idee haben und diese ausprobieren möchten, lohnt sich dieser Schritt in jedem Fall. 

Trotzdem sollten Sie dabei immer Ihr persönliches Energielevel im Blick behalten und sich nicht überlasten. Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Regelungen vertraut zu machen. Haben Sie dies geschafft, steht Ihrer neuen Freiberuflichkeit nichts mehr im Wege!

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Arne Hosemann ist Mitgründer von Expertlead und verantwortet innerhalb der Geschäftsführung die Bereiche People, Product, Strategy, Finance und Operations. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen eine globale Community hochqualifizierter IT-Expert*innen aus den Bereichen Softwareentwicklung, Data Science, Produkt-/Projektmanagement, Solution Architecture und UX/UI-Design aufgebaut. Expertlead unterstützt Kunden beim Finden, Evaluieren und Einstellen von selbständigen wie auch festangestellten IT-Expert*innen. Neben dem Einsatz innovativer Recruiting-Software, setzt das Unternehmen dabei auf die Expertise der eigenen IT-Community, um die Qualifizierung von IT-Fachkräften anhand technischer Interviews von remote zu prüfen.

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