Im Rahmen des sog. Zukunftsdialogs und nach einem Fachworkshop am 29. November 2018 (Kurzprotokoll) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde ein Änderungsvorschlag für das Statusfeststellungsverfahren entwickelt. Diesen findet man unter 1. Lösungsansatz: Anpassung im Sozialversicherungsrecht. Vereinfachend formuliert, schlagen die teilnehmenden Experten (wer das war, wird im Protokoll nicht aufgeführt) vor, die Möglichkeit zu schaffen, das Statusfestellungsverfahren vorzuziehen, nämlich vom Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns hin zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Grundsätzlich hielten die Experten das Statusfeststellungsverfahren nämlich für bewährt – die konkrete Ausgestaltung jedoch für verbesserungswürdig. Das Ministerium stellte den Experten-Vorschlag vermutlich am 1. Juli 2019 auf die Homepage und befragte die (betroffenen) Bürgerinnen und Bürger anschließend hierzu nach ihrer Meinung. Das IT Freelancer Magazin gibt im Folgenden einen Überblick über die Vielzahl an den Kommentaren (knapp 300 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung):
Nur vereinzelt hielt man den Vorschlag des Ministeriums für sinnvoll. Überwiegend wurde das Statusfeststellungsverfahren insgesamt abgelehnt. Am prägnantesten hat dies Hendrik Edzards formuliert: „Ein netter Versuch, der aber in keiner Weise das eigentliche Problem löst„.
Ein Kommentator verweist auf Statusfeststellungsverfahren in anderen Staaten als Orientierungsmöglichkeit: https://bit.ly/2TfrpPD und https://bit.ly/2GVadu5.
 
Katalog positiver Kriterien gefordert
Ein sehr großer Anteil der Kommentatoren spricht sich für einen Katalog positiver Kriterien (einfach messbar und einfach belegbar) zur Bestätigung der Selbständigkeit aus. Dies entweder zur Selbsteinschätzung seitens der Vertragsparteien oder zur Einschätzung seitens einer staatlichen Stelle. Viele fordern hierbei, die Einnahmen des Solo-Selbständigen als Kriterium stark zu gewichten. Manche halten gar das Einkommen als einziges Positivkriterium für ausreichend. Ein Kommentator befand, dass der Jahresumsatz hierfür nicht geeignet sei, da dieser einen Auftraggeber nichts angehe. So plädieren zahlreiche Kommentatoren für den Stunden-/Tagessatz als Kriterium. Dessen Höhe soll hierbei eine gewisse Schwelle relativ zum Mindestlohn bzw. zu Angestellten mit vergleichbarer Tätigkeit überschreiten. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 9,19€ pro Stunde. Übersteige der Stundensatz des Freelancers beispielsweise das 5-fache (also aktuell 45,95€) gelte er als selbständig. Dies sichere, dass aus dem hieraus entstehenden Einkommen genügend Altersvorsorge betrieben werden könne. Ein Kommentator hält als einziges Positivkriterium einen Altersvorsorgenachweis für relevant.
„Bock nicht zum Gärtner machen“
Vielfach wird in den Kommentaren kritisiert, dass die Deutsche Rentenversicherung Durchführende des Statusfeststellungsverfahrens ist. Sie befände sich nämlich in einem Interessenkonflikt, da sie von steigenden Rentenbeiträgen profitiere. So entscheide sie in einem entsprechenden Verfahren vornehmlich gegen den Status Selbständigkeit, da dies steigenden Rentenbeiträge nach sich ziehe. Oftmals fällt in diesem Zusammenhang auch das Wort Willkür. Dementsprechend wird eine neutrale Prüfstelle gefordert.
Aktuelles Statusfeststellungsverfahren sei realitätsfern
Beim aktuellen Feststellungsverfahren muss bei jedem Auftrag der Status auf Selbständigkeit geprüft werden. Dies wird als nicht machbar kritisiert, v.a. wenn die Aufträge klein und zahlreich sind. Dementsprechend wird gefordert, das Verfahren durchzuführen mit der Rechtswirkung einer dauerhaften oder zumindest langfristigen (1 bis 10 Jahre) Feststellung des Status. Dr. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen in Deutschland (VGSD) forderte mindestens eine prognostische Wirkung der Statusfeststellung für die folgenden Aufträge. Das Statusfeststellungsverfahren sei generell zu langsam. Manche Kommentatoren fordern Beschleunigung, Verschlankung und/oder Digitalisierung des aktuellen papiergebundenen Verfahrens. Vielfach wird jedoch dessen komplette Abschaffung gefordert, da der Aufwand (auf Seiten des Staates, des Auftraggebers und/oder Auftragnehmers) zu groß ist. Außerdem lägen zwischen Projektanfrage und Projektvergabe in vielen Fällen nur wenige Tage, was selbst bei einem optimalen Verfahrensdurchführung seitens der Prüfstelle zu kurz sei. Außerdem würde im Streitfall erst nach einem langwierigen juristischen Verfahren (eine Kommentatorin hat aus eigener Erfahrung berichtet, dass der Rechtsstreit über zwei Instanzen 6 Jahre gedauert hat) ein Status rechtswirksam und damit schutzbietend feststehen.
Hintergründe bei den Solo-Selbständigen
Manche Kommentatoren stellen fest, dass sie gerne und freiwillig selbständig sind. In manchen Kommentaren liest man Wut heraus, nur wenige Kommentare tendieren ins Polemische, gelegentlich werden Existenzängste geäußert. Einige bestätigen, dass sie früher durch die Selbständigkeit vor der Arbeitslosigkeit bewahrt wurden. Einige erwähnen, dass sie durch den staatlichen Gründungszuschuss zu Selbständigen wurden und wundern sich nun, dass der Staat sie inzwischen aus der Selbständigkeit dränge. Immer wieder findet sich der Hinweis darauf, als gutverdienender Selbständiger genügend Steuern zu zahlen. Die derzeitige Situation für Solo-Selbständig in Deutschland führe zur Verlagerung von Projekten ins Ausland und zum Anschwellen der Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung. Einige erwägen die Auswanderung, teilweise auch nur zum Schein. Die aktuelle Rechtsunsicherheit rund um die Scheinselbständigkeit führe zum Einbruch von Aufträgen – manche Unternehmen, z.B. Vodafone, beschäftigen grundsätzlich keine IT-Freelancer mehr. Nicht wenige fühlen sich als Solo-Selbständige aktuell kriminalisiert.
Freiwillige Altersvorsorge oder staatlicher Zwang
Zahlreiche Kommentatoren sprachen sich für eine eigenverantwortliche und freiwillige Altersvorsorge für Selbständige aus. Zahlreiche andere plädierten jedoch durchaus für eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Manche dann aber unter der Bedingung, dass dann alle Bürger einzahlen, also auch Beamte, Abgeordneten etc. Einer forderte im Fall der Versicherungspflicht die Befreiung der über 50-jährigen Selbständigen.
Zum Dialogansatz des Bundesarbeitsministeriums
Die Kommentarmöglichkeit ist auf 500 Zeichen beschränkt, was von den Kommentatoren immer wieder kritisiert wurde. Wer jedoch, wie das IT Freelancer Magazin, versucht, die Kommentare auszuwerten, zu gewichten und zusammenzufassen ist dankbar um diese Beschränkung. Twitter folgt ja erfolgreich einem ähnlichen restriktiven Ansatz.
Die Möglichkeit der Namensangabe hat ca. die Hälfte der Kommentatoren genutzt, um einen bürgerlichen Namen anzugeben, einige gaben dort nur eine Rolle an und einige verwendeten ein offensichtliches Pseudonym.
Selbst wenn beim Ministerium eine inhaltliche Auswertung der Kommentare nicht erfolgen sollte, dürfte bei den Zuständigen zumindest das Signal durch die vielen Beiträge wahrgenommen werden, dass das Thema relevant ist. Selbst beim überflugartigen Lesen fällt auf, dass die überwiegend sachlichen Kommentatoren den ministerialen Vorschlag und das Statusfeststellungsverfahren insgesamt ablehnen. Der VGSD besitzt ein großes Mobilisierungspotenzial zum Thema Scheinselbständigkeit, vor seinem Aufruf am 8.8.2019 gab es einen einzigen Kommentar, der auf den 4.8.2019 datiert. Noch am Tag des Aufrufs kamen 182 Kommentare zusammen (wobei einige Kommentatoren sichtbar mehrfach gepostet haben). Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels am 12. August 2019 waren es insgesamt knapp 300 Kommentare.
Die Freischaltung der Kommentare verläuft stockend: so war Montag 17:30 Uhr noch kein einziger Kommentar von gleichen Tag freigeschaltet. Außerdem werden die Kommentare scheinbar nur zu den Bürozeiten freigeschaltet, also beispielsweise nicht am Wochenende.
Wer noch keinen Kommentar abgegeben hat, findet hier Gelegenheit.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

7 Kommentare

  1. Joachim von Manger on

    Die Frage ist doch was man mit den Kriterien erreichen möchte: Und so wie diese definiert sind, ist es das verhindern von Solo-Selbstständigen. Es müsste auch dem Unbedarftesten klar sein, dass sich ein unternehmerisches Risiko nicht (nur) durch die Art der Abrechnung ergibt (Zeit & Aufwand oder Fix-Preis) sondern dadurch keinen Auftrag zu bekommen. Oder derjenige mit 20 T€ Umsatz im Jahr mit versicherungspflichtigen Angestellten nicht Scheinselbständig ist, der ohne mit 200T€ Umsatz im Jahr aber schon. IT-Projekte können über Jahre gehen. Wenn ein Externer gute Arbeit geleistet hat, dann gibt es vielleicht einen Folgeauftrag. Den er dann ablehnen muss um nicht den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu erwecken. Ein Beratungsunternehmen mit Angestellten damit aber kein Problem hat. Das ist Wettbewerbsbeschränkung für Solo-Selbständige. Nichts weiter! Und um ein paar weitere Beitragszahler zu generieren, zerrstört man gerne auch ein paar Existenzen. Es ist ja nicht die eigene.

  2. Joachim von Manger on

    … ist es eine Frage des „möchten“ oder des „müssen“. Herr Dr. Rosemann will „Beitragszahler“ generieren. Da die Rentenzahlung dem politischen Willen bzw. Willkür unterworfen ist, sind die Leistungen auch nicht sicher. Das Argument mit der Witwenrente ist ebenfalls „dünn“ weil man die Rahmenbedingungen für den Hausverkauf nicht kennt. Kann mit Witwenrente ebenso passieren wenn der Schuldendienst damit nicht geleistet werden kann. Hier scheint mir die Argumentationskette des MdB Müller doch schlüssiger. Letztendlich muss man sich seine Altersversorgung leisten können. Wenn man keine Umsätze macht, kann man nichts einbezahlen. Und: dem Finanzamt ist egal ob man für seine Rente vorsorgen will oder nicht. Die Steuerzahlung kommt an erster Stelle.

    • 1.) Das mit der Unsicherheit der gesetzlichen Rente ist ein sehr gutes Argument. Ein Aktiendepot für die Altersvorsorge gehört einem erstmal selbst – aber auch hierbei ist man bzgl. Steuergesetzgebung dem politischen Willen unterworfen. Scheinbar entkommt man dem nie ganz 🙂
      2.) Ich glaube, eine Witwe erbt per default nicht die Schulden ihres Mannes. Außer bei (Kredit-)Bürgschaften …

  3. Ich hatte schon oft eine Unterredung mit meinem Anwalt wegen Scheinselbständigkeit und sehe da definitiv nicht die Schuld bei den «Scheinselbständigen», die tun auch nur das, was sie zum Überleben brauchen. Gut, es ist im Arbeitsrecht leider nicht so verankert, aber ich finde, letztendlich sollte niemand dazu gezwungen werden, das ist schon der Fehler im System.

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