Kerstin Tammling (Vorsitzende des DBITS) hat mich bei einem unserem letzten Treffen in Berlin darauf aufmerksam gemacht, dass bei den DBITS-Mitgliedern immer wieder die Frage nach der Rürup-Rente als Altersvorsorge für IT Freelancer aufkommt. Als studierter Ökonom und Herausgeber des IT Freelancer Magazins setze ich mich ohnehin regelmäßig mit Anlagethemen auseinander, weshalb ich ihrer Bitte gerne nachkomme, hierzu einen Fachartikel zu schreiben.

Mechanismus der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist ein Rentenmodell, welches durch den ehemaligen Wirtschaftsweisen und SPD-Mitglied Bert Rürup im Jahre 2005 unter dem offiziellen Namen Basisrente eingeführt wurde. Ziel war es, eine staatlich geförderte freiwillige Altersvorsorge für Selbständige zu schaffen, da die entsprechende Riesterrente Selbständige in den meisten Fällen ausschließt. Wobei der ein oder andere IT Freelancer bei „staatlich geförderter Altersvorsorge für Selbständige“ zusammenzucken mag, solle doch der Staat vor Allem für Sicherheit und funktionierende Märkte sorgen – um seine Altersvorsorge könne er sich schon selbst kümmern. Die staatliche Förderung jedenfalls wird bei der Riester-Rente über ein Steuersparmodell erreicht, denn die monatlichen Versicherungsbeiträge in der Ansparphase sind (unter Einschränkungen) steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Sie werden allerdings steuerbar (so zumindest nach der aktuellen Gesetzeslage), sobald sie in der Rentenphase ausgezahlt werden. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Die Rürup-Rente besteht, wie jede Altersrente, grundsätzlich aus zwei Phasen: der Ansparphase und der Rentenphase. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt, d.h. für jeden Versicherten wird in der Ansparphase Kapital individuell aufgebaut, indem der Versicherer die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt hoffentlich gewinnbringend anlegt und dann den so angesparten Betrag in der Rentenphase entsprechend zurückzahlt.

Wer ernährt sich vom eingezahlten Beitrag

Der Versicherer investiert den eingezahlten Monatsbeitrag je nach Geschäftsmodell beispielsweise am Aktienmarkt. Der zuständige Manager und seine Mitarbeiter wollen natürlich entlohnt werden. Überdies folgt der Manager bei seinen Investitionsentscheidungen annahmegemäß seinen eigenen Interessen und wird lukrative, aber als riskant geltende Geschäfte auslassen, weil es ihn bei Misslingen seinen Job kosten könnte. Außerdem muss der Versicherungskonzern selbst noch Gewinne erwirtschaften, denn seine Eigentümer erwarten angemessene Ausschüttungen. Der Makler, der Ihnen die Rürup-Rente mühevoll verkauft hat, möchte mit einer satten Provision dafür entschädigt werden. All diese Gelder gehen natürlich von der später ausgezahlten Rente ab – wovon auch sonst. Bei der Rürup-Rente stellt sich also, wie bei allen Finanzentscheidungen, die Grundsatzfrage, ob ein Anleger sein Geld selbst klüger verwalten kann oder dies dann doch besser Finanz-Experten überlässt, die dafür jedoch einen Teil der erwirtschafteten Rendite haben wollen. Diese Frage muss sich jeder Anleger selbst beantworten.

Vermeintliche Sicherheit

Entgegen landläufiger Meinung sei die Rürup-Rente weder pfändungs- noch Harz4-sicher, so Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm – ein diesbezüglicher Vorteil, verglichen mit dem Geld auf dem Konto, bestünde gegenüber etwaigen Gläubigern in der Insolvenz also nicht zwingend. Umgekehrt kommt man jedoch während der Ansparphase an das bereits eingezahlte Geld nicht mehr ran, z.B. um geschäftliche Engpässe zu überbrücken und eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Wenigstens kann man den Rürup-Vertrag gebührenfrei stilllegen und muss dann zumindest keine Monatsbeiträge abführen, wenn man auf entsprechende Klauseln zum Vertragsabschluss achtet.

Leibrente und deren Nachteile

Rürup-Renten müssen als sogenannte Leibrente verrentet werden, d.h. man kann sich die Rente, im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung, also nicht auf einen Schlag zu Beginn des Renteneintrittsalters auszahlen lassen, sondern bekommt diese monatlich bis zum Tod ausbezahlt. Das lange erträumte Wohnmobil gleich nach dem Ende des IT Freelancer-Berufslebens zu kaufen, ist somit zumindest nicht aus der Rürup-Rente machbar. Auch vererben kann man eine Rürup-Rente nicht – jedenfalls nicht ohne entsprechende Zusatzversicherungen.

Fazit

Wer bereit ist, sich die Zeit zu nehmen, unter der Vielzahl der angebotenen Rürup-Verträge einen halbwegs passenden rauszusuchen, sollte sich überlegen, ob er die Zeit nicht lieber in die Suche eines vernünftigen ETFs steckt (vgl. Interview mit Dr. Holger Grethe im IT Freelancer Magazin). Wer ohnehin die Freiheit sucht, über sein Vermögen jederzeit verfügen zu können – mit allen Konsequenzen – der wird von Rentenversicherungen jeglicher Art ohnehin die Finger lassen. Er wird seine eigene Vermögensverwaltung betreiben, sei es auf dem Aktienmarkt, mit Immobilien und/oder auch mit Direktinvestitionen in andere Unternehmen. Als Einstiegsbuch ins Thema finanzielle Selbstverwaltung empfehle ich Cashkurs von Dirk Müller. Jedenfalls habe ich selbst keinen Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen und werde dies aller Voraussicht nach auch künftig nicht tun.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

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