Das Beraterleben im Konzernumfeld birgt täglich Herausforderungen nicht nur fachlicher, sondern auch zwischenmenschlicher Natur. Jeder Freelancer kennt das Szenario: ein Angestellter kommt mit einem der besonders gehaltvollen Sprüche um die Ecke, wie: „So viel wie du möchte ich gerne auch verdienen“, oder „Euch Externen geht es doch wirklich gut“, oder „Ihr könnt euch über eure Einkommen nicht beklagen“. Jedes Mal halte ich mich mit moralapostolischen Gegensprüchen zurück, um die Festangestellten nicht zu brüskieren, denn dieses Thema ist mehrschichtig und absolut nicht generalisierbar.
Ich möchte mit einer beispielhaften Berechnung darstellen, dass Bruttozahlen zwar beeindrucken können, jedoch am Ende der Nahrungskette bekanntlich nicht viel übrigbleibt.

Der Tagessatz eines IT Freiberuflers

Wir betrachten einen externen Berater, der einen Netto-Tagessatz von 800 EUR bekommen möchte. Dies bedeutet aus Sicht des Beraters einen Netto-TagesUMsatz von 800 EUR.
Der Berater wiederum muss in der Regel mindestens einen Personalvermittler ertragen, da diese Rahmenverträge mit den Konzernkunden haben, welche es erlauben, beliebig viele unterschiedliche Berater über ein und denselben Vertrag ’laufen‘ zu lassen. Ein Personalvermittler lässt sich solch ein Engagement mit mindestens 10%, gelegentlich sogar mit über 30% Marge vom Endkunden vergüten. Nehmen wir die Mitte, so bezahlt der Endkunde einen Netto-Tagessatz in Höhe von 960 EUR. Zzgl. der gesetzlichen MwSt. ergibt das einen Brutto-Tagessatz von 1.142,40 EUR, der aus Sicht eines Angestellten pro Tag für den externen Berater gezahlt wird. Da die MwSt. im Finanzamt-Deutsch einen durchlaufenden Posten darstellt, verwenden wir für die nachfolgenden Berechnungen den Netto-Betrag.

  • Tagessatz eines IT Freiberuflers: netto 800 EUR

Monatlich vom Kunden zu verbuchende Freelancer-Kosten vs.  Festangestellten-Gehalt

Damit wir Berater die korrekten Begriffe verwenden, möchte ich diese in Bezug auf einen Festangestellten darstellen:
Ein Arbeitgeber-Brutto bekommt ein Festangestellter. Dies ist die Grundlage für den Abzug der Lohnnebenkosten (Lohnsteuern und Sozialabgaben) und ergibt das Nettogehalt oder den Nettolohn.
Ein Freelancer hingegen stellt seinem Personalvermittler monatlich eine Rechnung (ich gehe in diesem Artikel von dem Konstrukt der Beauftragung über einen Personalvermittler aus) und bekommt die in der Rechnung aufgeführten Leistungen in Form einer Gesamtvergütung im Schnitt nach 30 Tagen bezahlt. Dieser Betrag ist aus Sicht des Freelancers der Bruttoumsatz. D.h. der Tagessatz x Anzahl der Arbeitstage x 1,19 MwSt.
Erst nach erfolgter Einkommenssteuererklärung, i.d.R. 9 Monate nach dem Leistungsjahr, kennt der Freelancer sein Einkommen nach Steuern.
Da das Finanzamt jedoch nicht so lange auf die Einkommenssteuer verzichten möchte, werden die Einnahmen eines Freiberuflers mit Unterstützung eines Steuerberaters geschätzt und vierteljährlich eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung festgesetzt. Ob die Schätzung korrekt ist, wissen wir erst nach dem Steuerbescheid im Folgejahr.
Hier wird ein Unterschied deutlich:
Der Festangestellte bezahlt seine Einkommenssteuer als Lohnsteuer laufend jeden Monat. Die Höhe der Steuern ist i.d.R. zutreffend, außer der Festangestellte hat beispielsweise erhebliche berufliche Ausgaben, die sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Der Freiberufler hingegen bezahlt vierteljährlich einen geschätzten Einkommenssteuer-Betrag, welcher erst 9 Monate nach einem Geschäftsjahr bestätigt werden kann. Je nachdem müssen daraus resultierend Steuern nachgezahlt werden oder Einkommenssteuervorauszahlungen werden vom Fiskus zurückerstattet.
Aus den bisherigen Darstellungen wird klar, dass stark schwankende Umsätze in aufeinander folgenden Jahren dem Freiberufler ein hohes Maß an Disziplin im Umgang mit dem Geld abverlangen. Wer diese Disziplin nicht aufbringt, kommt durch Nachzahlungen an das Finanzamt u.U. in eine existenzbedrohliche Lage.

Die Berechnung des Einkommens eines Selbständigen

Wie oben beschrieben verwenden wir als Basis einen Netto-Tagessatz von 800,00 EUR.
Viele Freelancer sprechen gerne von den Vorteilen und Privilegien ihres Freelancer-Daseins, die das Leben nachhaltig versüßen können. Aber schauen wir doch einmal auf die Kosten eines Selbständigen, die monatlich anfallen.

Kosten eines Selbständigen

Fahrzeug

Für viele Freiberufler ist es notwendig, beruflich auf ein Fahrzeug zurückgreifen zu können, um ihren Projekteinsatzort zu erreichen. Daher gehe ich in dieser Kalkulation davon aus, dass der Projekteinsatzort 400km vom Wohnsitz entfernt liegt. Ein Fahrzeug wird in der Regel finanziert oder geleast, beides erfordert monatliche Ratenzahlungen. Diesen setze ich mit monatlich 1.000,00 EUR netto an – wir Freelancer wollen schließlich auf den Komfort und die Verlässlichkeit eines anständigen KFZ in der Größenordnung von ca. 50t bis 60t EUR brutto nicht verzichten, und auch keine Anzahlung leisten – inkl. der KFZ Versicherung und den jährlich zu entrichtenden KFZ-Steuern.
Hinzu kommen Kosten für die Befüllung des Tanks, welche ich mit ca. 400,00 EUR ansetze:
400km * 2 (Hin- und Rückfahrt) * 4 (Wochen) * 1,50€/Liter * 8,5l/100km

Projektwohnung/Hotel

Im Regelfall muss ein Freiberufler damit rechnen, dass sein Projekt nicht vor der eigenen Haustür stattfindet und daher die Abwesenheit vom trauten Heim erforderlich ist. Für eine Arbeitswoche rechne ich daher mit 4 Übernachtungen am Projektstandort. Ein gewöhnliches Hotel kostet im günstigen Fall 50,00 EUR, bei Messenähe gerne auch 200,00 EUR oder mehr pro Übernachtung. Etwas weniger können wir für eine Mietwohnung kalkulieren, dennoch kommen selbst im Fall einer günstigen Warmmiete Risiken wie vorzeitiges Projektende oder bei einer nicht möblierten Wohnung die entstandenen Einrichtungskosten hinzu. Rechnen wir für’s Wohnen am Projektort vereinfachend also mit 1.000€/Monat.

Tägliche ‚Begleiter‘ und Arbeitsumgebungen

Um die notwendige Einsatzfähigkeit als professioneller Berater sicherzustellen, benötige ich diverse Hilfsmittel und Einrichtungen wie Handy, Internet, Festnetz, Notebook, ein Homeoffice mit Ausstattung, Drucker, mobile Festplatten sowie diverse Premiummitgliedschaften in wichtigen Business- und Projektportalen und eine eigene Homepage. Insgesamt rechne ich mit einem monatlichen Nettobetrag von knapp 400,00 EUR.

Altersvorsorge

Als Selbständiger muss ich mich selbst um meine Altersvorsorge kümmern, da ich nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen muss. Die Beträge für die freiwillige Altersvorsorge sind steuerlich bis zu 86% absetzbar, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 23.712,00 EUR jährlich (Quelle: http://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/). Da mein Einkommen schwankt, kalkuliere ich vereinfachend mit 10% meines monatlichen Nettoumsatzes auf Basis von durchschnittlich 21 Arbeitstagen (vgl. Anzahl Arbeitstage 2018 in Niedersachsen geteilt durch 12 Monate). Demnach lege ich ca. 1.666,67 EUR monatlich als private Altersvorsorge an.

Buchhaltung & Steuerberatung

Leider müssen wir monatlich unsere Umsatzsteuer erklären und jährlich die Einkommenssteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Die monatliche Buchhaltung und die entsprechenden Umsatzsteuererklärungen kann jeder Freiberufler selbst erledigen – bei entsprechender steuerlicher Expertise und zeitlichem Freiraum auch die jährliche Einkommenssteuererklärung. Ich persönlich lasse alles von meinem Steuerberater machen. Aktuell zahle ich 120 EUR netto für die monatliche Buchführung inkl. Umsatzsteuererklärung und abhängig von der Höhe meiner Einnahmen, ca. 2.400,00 EUR für die Jahressteuererklärung. Auf den Monat herunter gebrochen ergeben sich somit Nettoausgaben in Höhe von 320,00 EUR.

Krankenversicherung

Für die Kranken- und Pflegeversicherung sind monatlich Kosten in Höhe von 600,00 EUR fällig. Dies ist beispielhaft der Betrag für einen 50-jährigen Mann in der privaten Krankenversicherung.

Rücklagen

Als Freiberuflicher habe ich keinen Anspruch auf Urlaub, werde bei Krankheit nicht bezahlt und trage das Risiko, für eine bestimmte Zeit kein Projekt zu finden. Daher muss ich mir für solche Eventualitäten einen Geldbetrag zurücklegen. Hierfür verwende ich persönlich 10% meiner durchschnittlichen monatlichen Nettoeinnahmen ebenfalls auf Basis von 21 Arbeitstagen, also ca. 1.666,67 EUR monatlich.

Sonstige Versicherungen

Unsere Berufsgruppe muss sich weiters vor berufsbedingten Gefahren schützen. Ich benötige mindestens eine Berufshaftlichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige. Hier kalkuliere ich mit einem Betrag von 100,00 EUR monatlich.

Steuer

Selbstverständlich kann ich als Selbständiger nicht alle Kosten meinem Einkommen gegenrechnen, um dadurch das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Bei einigen Positionen sind nämlich lediglich Anteile absetzbar, andere Positionen sind komplett nicht absetzbar.

Einnahmen, Ausgaben und Steuern

Monatliche Einnahmen

monatlicher Brutto-Umsatz 19.833,33 €
monatlicher Netto-Umsatz 16.666,67 €

 

 Monatliche Nettoausgaben

Kosten absetzbar
Fahrzeug 1.000,00 € 1.000,00 € Raten, Versicherung, Steuern
Projektwohnung/Hotel 1.000,00 € 1.000,00 € (bei 4 Übernachtungen pro Woche)
Altersvorsorge 1.666,67 € 1.433,33 € 10% vom Monats-Nettoumsatz; 86% absetzbar; max. 23.712EUR p.a.
Telekommunikation 120,00 € 120,00 € DSL, Handy
Werbung 75,00 € 75,00 € Internetportale Premiummitgliedschaften, Homepage, …
Homeoffice 100,00 € 100,00 € Schreibtisch, Stuhl, … (1.250 EUR pro Jahr absetzbar)
Arbeitsgeräte 100,00 € 100,00 € Drucker, Laptop, Mobile Festplatten, …
Steuerberater Buchführung 120,00 € 120,00 € monatliche Buchführung und UmSt
Steuerberater Einkommenssteuer, Umsatzsteuer 200,00 € 200,00 € Kosten pro Jahr / 12 Monate für Ermittlung Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, …
Tanken 400,00 € 400,00 € Entfernung Projektstandort 400km
Krankenversicherung privat 600,00 € 233,33 € Annahme 50-Jähriger: 2.800 EUR Basisabsicherungsanteil absetzbar
Rücklage 1.666,67 €  – 10% vom Netto-Umsatz
sonstige Versicherungen 100,00 € 100,00 € Berufshaftlicht und Rechtsschutz
7.148,33 € 4.881,67 €

Um nun die zu zahlende Einkommenssteuer und den Solidaritätszuschlag zu berechnen, muss ich zuerst von den Netto-Einnahmen die abzugsfähigen Kosten subtrahieren. Anschließend ermittle ich die Steuerlast über eine Internetseite wie beispielsweise https://www.brutto-netto-rechner.info/ durch Eingabe des zu versteuernden Einkommens (zVE) und größtenteils vergleichbaren Parametern mit denen eines Festangestellten, wie Abrechnungsjahr, kein Steuerfreibetrag, Steuerklasse 1, keine Kirchenzugehörigkeit, Alter 50 Jahre und keine Kinder.
Für die Ermittlung der Einkommenssteuer gibt es auch fertig generierte Tabellen im Internet, aus denen die Werte abgelesen werden können.
Nachfolgend stelle ich die Ermittlung der Einkommenssteuer dar.
 

Ermittlung Steuer

Einnahmen 200.000,00 €
Ausgaben 85.780,00 €
Ausgaben absetzbar 58.580,00 €
Zu versteuerndes Einkommen 141.420,00 €

 

Solidaritätszuschlag 2.724,72 €
Einkommenssteuer 49.540,92 €
Jährliche Steuern 52.265,64 €

 

Ermittlung der monatlichen Gesamtausgaben

Summiere ich nun meine monatlichen Ausgaben und die voraussichtlich zu entrichtenden monatlichen Steuervorauszahlungen, so erhalte ich folgendes deprimierendes Bild:

Monatliche Netto-Ausgaben 7.148,33 €
Einkommenssteuer-Vorauszahlungen & Soli 4.355,47 €
Monatliche Kosten 11.503,80 €

 

Das bleibt also übrig

Im Ergebnis, nach Abzug der monatlichen Kosten vom monatlichen Nettoumsatz, erhalte ich einen Betrag von 16.666,67 EUR – 11.503,80 EUR = 5.162,86 EUR. Diesen Betrag kann ich nun für mein komfortables Leben als unverheirateter Mann verwenden.
 

Was muss ich als Festangestellter verdienen, um dasselbe monatlich verfügbare Einkommen zu erhalten?

Um die Vergleichbarkeit herzustellen, verwende ich wo möglich analoge Parameter, wie ich Sie bei der Einkommenssteuer Berechnung für einen Selbständigen verwendet habe. Als direkten Vergleich habe ich die Parameter des Freelancers ebenfalls aufgeführt.

Verwendete Parameter zur Steuerermittlung für den Angestellten und den Freelancer

Angestellter Freelancer  
Geldwerter Vorteil  –   €  –   € identisch
Abrechnungsjahr 2018 2018
Jährl. Steuerfreibetrag –   € –   €
Steuerklasse 1 1
In der Kirche nein nein
Alter 50 50
Kinder nein nein
Krankenversicherung ges. pflichtvers. privat vers. unterschiedlich
KV-Zusatzbeitrag (mtl.) 1,1%
Beitrag zur PKV (mtl.) – € 600,00 €
Rentenversicherung ges. pflichtvers. Nicht ges. vers.
Arbeitslosenversicherung ges. pflichtvers. Nicht ges. vers.

 

Übersicht Verdienst, Steuern, Sozialabgaben und Netto-Einkommen Angestellter

Monat Jahr
Verdienst
Brutto     8.875,00 €    106.500,00 €
Geldwerter Vorteil                  –   €                     –   €
Steuern
Solidaritätszuschlag         143,60 €        1.723,20 €
Kirchensteuer                  –   €                     –   €
Lohnsteuer     2.611,00 €      31.332,00 €
Steuern     2.754,60 €      33.055,20 €
Sozialabgaben
Rentenversicherung         604,50 €        7.254,00 €
Arbeitslosenversicherung           97,50 €        1.170,00 €
Krankenversicherung         371,70 €        4.460,40 €
Pflegeversicherung           67,48 €            809,76 €
Sozialabgaben     1.141,18 €      13.694,16 €
Netto     4.979,22 €      59.750,64 €

 

Und was ist mit Urlaub, Krankheit, Projektleerlauf?

Um diesem Ergebnis eine kleine Krone aufzusetzen, möchte ich erwähnen, dass wir bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens eines Selbständigen bisher davon ausgegangen sind, dass dieser keinerlei Urlaub für sich beansprucht und auch nicht krank wird. Wenn ein Selbständiger Urlaub macht, im Krankheitsfall zu Hause bleiben muss oder auf ein Folgeprojekt einige Tage warten muss, büßt er im Urlaubsfall zum einen den Betrag für das Reisebüro sowie Spesen im Urlaub und zum anderen den Arbeitsausfall in Höhe des Nettoumsatzes pro Arbeitstag multipliziert mit 5 pro Urlaubswoche ein. Im Falle der Krankheit verhält sich das analog in Bezug auf den Ausfall pro Tag. Durch diese „Ausfälle“ entstehen dem urlaubenden, „krankfeiernden“ oder „arbeitslosen“ Freiberufler in dieser Zeit keine Projektkosten, z.B. für Anfahrt, Hotel usw.
Wir gehen von folgenden Parametern aus, die zu einer verminderten Anzahl an Arbeitstagen pro Jahr führen:

Krankheit

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Krankheitstage von 1991 bis 2016 in einer tabellarischen Form da:
https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/arbeitsmarkt/arbeitszeit/krankenstand-in-arbeitstagen
Obgleich ich persönlich eher weniger krank bin und ich vermute, dass ein Freelancer eher weniger seine Krankheit zu Hause im Bett auskuriert, nehme ich den abgerundeten Wert von 2016 in meine Berechnung mit auf. Wir sind demnach im Schnitt 10 Arbeitstage pro Jahr arbeitsunfähig.

Urlaub

Als Freiberufler muss ich gestehen, dass ich seit meiner Selbständigkeit sehr selten Urlaub mache. Um jedoch eine Vergleichbarkeit mit dem Urlaub eines Festangestellten herzustellen, gehen wir hier von 30 Urlaubstagen pro Jahr aus.

Projektleerlaufzeiten

Ich bin mittlerweile seit 14 Jahren als Freiberufler tätig. In dieser Zeit war ich insgesamt 26 Wochen lang ohne Projektauftrag. Im Schnitt musste ich also 10 Tage pro Jahr auf meinen Netto-Umsatz verzichten.

Angepasste Kalkulation für die Einnahmen, Ausgaben und Steuern

Monatliche Einnahmen (im Schnitt)

monatlicher Brutto-Umsatz 15.866,67 €
monatlicher Netto-Umsatz 13.333,33 €

 

Monatliche Nettoausgaben

nicht absetzbar 6.481,67 €
absetzbar 4.595,00 €

 

Ermittlung Steuer

Einnahmen 160.000,00 €
Ausgaben 77.780,00 €
Ausgaben absetzbar 55.140,00 €
Zu versteuerndes Einkommen 104.860,00 €
Solidaritätszuschlag 1.880,16 €
Einkommenssteuer 36.066,12 €
Jährliche Steuern 37.946,28 €

 

Ermittlung der monatlichen Ausgaben

Monatliche Netto-Ausgaben 6.481,67 €
Einkommenssteuer-Vorauszahlungen & Soli 3.162,19 €
Monatliche Kosten 9.643,86 €

Das bleibt übrig

Im Ergebnis, nach Abzug der monatlichen Kosten vom monatlichen Nettoumsatz, erhalte ich einen Betrag von 3.689,48 EUR. Diesen Betrag kann ich nun für mein komfortables Leben als unverheirateter Mann verwenden.
 

Ergebnis dieses Artikels

Dieses Zahlenspiel beinhaltet keine steuerlich 100% korrekten Kalkulationen oder immer zutreffende Vorgaben (z.B. fehlen die 1% Regelung für Fahrzeuge und die Verpflegungspauschale), sondern ist lediglich ein einfaches Beispiel. Jedoch könnt ihr dieser Rechnung klar entnehmen, dass die offensichtlich hohen Einnahmen eines Freelancers unmittelbar auch mit hohen Ausgaben verbunden sind, die ein Festangestellter eben nicht hat. Im Ergebnis folgt, dass ein Freelancer zwei Mal so viel Nettoumsatz machen muss, wie ein vergleichbarer Angestellter brutto verdient, um überhaupt mit ihm mithalten zu können.
An dieser Stelle sei noch erwähnt: Die wenigsten Freelancer leisten sich jährlich 30 Tage Urlaub und viele von ihnen noch nicht einmal 15 Tage.
Wenn also in Zukunft ein Festangestellter zu dir als Selbständiger kommt und behauptet, dein Tagessatz in Höhe von 1.142,40 EUR brutto sei doch wirklich sehr komfortabel, dann kannst du ihm Folgendes mitteilen:

  1. Von dem Tagessatz müssen die gesetzlichen MwSt und 20 % Marge für den Projektvermittler subtrahiert werden, um den Netto-Tagessatz in Höhe von 800,00 EUR zu ermitteln
  2. Bei einem jährlichen Netto-Umsatz eines Freelancers von 200.000,00 EUR bleiben dem Freelancer nur gute 5.000,00 EUR pro Monat um das Leben zu finanzieren. (Rechnung ohne Urlaub, Krankheit, Projektleerlauf)
  3. Urlaub ist Luxus für einen Freelancer. Urlaubstage müssen von den 250 Arbeitstagen pro Jahr abgezogen werden und vermindern die jährlichen Netto-Einnahmen, aber auch die anfallenden Kosten.
  4. Mit dem Gehaltseingang auf dem Konto eines Festangestellten sind alle Abgaben abgegolten. Der Zahlungseingang auf das Konto eines Freelancers gehört nur zu knapp einem Drittel Der übrigbleibende Löwenanteil von mehr als Zweidrittel muss für Rücklagen und Zahlungen an das Finanzamt sowie für die Zahlung der Fixkosten verwendet werden. Mal ganz abgesehen von dem damit verbundenen Zeitaufwand …
  5. Der Faktor für das Verhältnis des Festangestellten Jahresbruttolohn (106.500,00 EUR) zum Jahresnettoumsatz eines Selbständigen (200.000,00 EUR) ist mit zwei zu bewerten.
  6. Bei Anwendung von Urlaubszeiten, Krankheit und Projektleerlauf können im Schnitt ca. 50 Arbeitstage pro Jahr abgezogen werden. Obgleich ich persönlich mit deutlich weniger im Jahr im Schnitt rechne, jedoch besagt das die Statistik und die Vergleichbarkeit.
  7. Bei jährlichen Netto Einnahmen von 160.000,00 EUR ist es wenig ratsam, derart hohe Ausgaben zu haben. Ein KFZ für 60.000,00 EUR und weitere hohe Ausgaben sollten in diesem Fall nicht vorkommen.

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Seit 1999 ist Daniel Boogaerts als Diplom Informatiker (FH) und im Konzernumfeld als freiberuflicher IT-Manager und -Berater sowie Interimsmanager tätig.

20 Kommentare

  1. Hallo Daniel,
    ich habe keine Kostenaufstellung eines IT Freelancers im Netz gesehen, die so fundiert und ausgearbeitet ist. Jeder Satz spiegelt Deine 14 Jahre Erfahrung als IT Freelancer wider. Vielen Dank dafür!
    Schöne Grüße,
    Michael

  2. Verdienstausfall (3 x 5 Arbeitstage) sollte nicht 12000,- EUR sein, da es „Brutto“ ist….
    (alle anderen Betraege sind „Netto“) – sollte dann ggf. ca. 4.973,16 /20 Tage *15 Tage = 3729.87 EUR sein?

    • UPDATE: Nach dem folgenden Kommentar habe ich Deinen Kommentar erst wirklich verstanden. Du hast natürlich recht – ich habe die Berechnung im Artikel entsprechend geändert.
      Hallo Alexander,
      vielen Dank für Deine Frage. Der Verdienstausfall wird so berechnet: 15 Arbeitstage konnte der fiktive IT Freelancer nicht arbeiten. Sein Tagessatz ohne Umsatzsteuer (also netto) beträgt in unserem Beispiel 800€. Der IT Freelancer hätte theoretisch statt Urlaub auf Kuba zu machen, diese 15 Arbeitstage bei seinem Kunden vor Ort sein können und damit 15 * 800 = 12.000€ in Rechnung stellen können. Das ist ihm entgangen. Da er ja kein Projekthotel zahlen musste (er war ja auf Kuba) und auch keine Anfahrt zum Projekt hatte, hatte er diese Kosten nicht. Daher wurden ihm diese Kosten im nächsten Schritt wieder abgezogen. Er hatte also einen Verdienstausfall iHv 12.000€ – 1.000€ = 11.000€
      Falls Du noch weitere Fragen hast, immer gerne!
      Schöne Grüße,
      Michael Wowro

  3. Ingo (Freelancer) on

    Für die 12000€ hätte er aber sonst Einkommenssteuer zahlen müssen. Also fehlen ihm nur 6840€.
    Die 95000€ Fixkosten im Jahr lassen sich mit ein bisschen Vernunft auch halbieren.

    • Hallo Ingo,
      danke für Deinen Kommentar. Ich habe die Rechnung entsprechend Deiner Anmerkung ergänzt. An welcher Position bei den Fixkosten würdest Du als erstes sparen?
      Schöne Grüße,
      Michael Wowro

  4. Hallo,
    kann es sein, dass die Rechnung mit Krankheits- und Urlaubstagen nicht korrekt ist?
    Man kann nicht 10% von 200.000 (250 LT * 800€) für Krankheitstage und projektlose Zeit zurücklegen, wenn man diese 200.000 gar nicht erreicht, weil man eben nur 250 – 25 (Urlaub) – 5 (Krankheit) – 10 (kein Projekt) arbeitet oder habe ich das falsch verstanden?
    Bei meinen angenommenen Werten käme man auf 210 abzurechenende Tage, was schon einen Tagessatz von ca. 950€ netto erfordert um 200.000€ Umsatz zu machen und dabei können die Krankheitstage oder Tage ohne Projekt auch mal deutlich mehr sein.
    Dass man auf der Ausgabenseite auch mit einem deutlich geringen Betrag wegkommen kann, ist eine andere Sache, aber sicher auch persönlichen Präferenzen geschuldet.
    Beste Grüße,
    Mike

    • Hallo Mike,
      vielen Dank für Deine umfassenden Anmerkungen. Stimmt, 200.000€ war auf 250 Tage abgestimmt. Urlaub, Krankheit und Leerlauf mindern diese Einnahmen natürlich. Das haben wir korrigiert und nochmal einen Extra-Abschnitt für diese Nicht-Projekttage eingefügt, und die restlichen Werte und Abschlussaussagen entsprechend angepasst.
      Welche der Ausgaben würdest Du für Dich reduzieren?
      Grüße Dich,
      Michael

  5. Du solltest mal mit deinem Steuerberater verhandeln.
    3.840€ im Jahr ist ja krass. Ich zahl ca. 1200€ bei nem Umsatz von ca. 150k 😉
    Ansonsten sehr schöner Artikel!

    • Hallo Nico,
      Du zahlst für monatliche Buchhaltung, Umsatzsteuererklärungen und Einkommenssteuererklärung nur 1.200€? Ist das ein lokaler oder ein Online-Steuerberater?
      Schöne Grüße,
      Michael

      • Hi Michael,
        ein Lokaler mit Beratung.
        Okay ich hab da dieses Jahr optimiert zu nem Büro wo der Chef selbst Steuerfachangestellter ist und sich daher nicht an die Gebührenordnung halten muss.
        Aber auch beim ordentlichen Steuerberater vorher, wo dann im Endeffekt auch alles ein Fachangestellter erledigt, lag ich bei 2.000 im Jahr, fand die knapp 4.000 daher doch wirklich hoch 😀

  6. Vielen Dank, für die Rechnung. Vermutlich kann ich die mal irgendwelchen neidischen Angestellten verlinken. Bei mir ist es noch krasser. Wenn ich als Trainerin 1000€ pro Kurstag bekomme, dann rasten die Kursteilnehmer schon aus vor Neid. Dabei muss ich den Kurs ja erstmal erstellen oder aktualisieren oder anpassen oder zumindest nochmal durchlesen, bevor ich ihn halte. Ganz zu schweigen vom Ausdrucken und Heften der Unterlagen, das ich entweder selbst mache oder für ordentliches Geld an eine Druckerei delegiere.
    Trotzdem rechnen die Angestellten, dass wenn ich 1000€ pro Kurstag bekomme, ich dann 30.000€ pro Monat einnehme. Oder sie rechnen umgekehrt ihren Nettogehalt geteilt durch die 30 Tage, die sie angeblich pro Monat arbeiten. Neulich wollte man mir auch einreden, dass ich nicht mehr als 10€ pro Stunde bekommen dürfe, weil der Handwerker auch nicht mehr verdient. Und im Gegensatz zu mir hat der ja einen richtigen Beruf gelernt, ich habe „nur studiert“. Als ich meinte, dass aber mit gutem Grund der Kunde mehr als 10€ für den Handwerker bezahlt, war das Staunen groß. Eben. Beim Handwerker sehen die Leute ein, dass er wohl noch Buchhaltungsaufwände, Materialkosten, Fortbildung und andere Kosten hat. Auch eine Krankenversicherung muss der Handwerker selbst bezahlen, was bei mir aber anscheinend nicht der Fall ist. Bei Handwerkern wird sogar die Fahrtzeit bezahlt, was mir noch nie passiert ist, weder angestellt noch selbständig. Man hat mir das mal damit begründet, dass der Handwerker wegen dieser Fahrzeit ja nicht beliebig viele Aufträge annehmen könne. Das sei bei mir anders. Tatsächlich schaffe ich es manchmal, morgens von 8 bis 11 Uhr in der einen Stadt einen Kurs zu halten und am Nachmittag noch in einer anderen Stadt. Oder zumindest noch einen Abendkurs. Und dann habe ich sogar zwischendurch noch ganz viele Stunden Freizeit gehabt, in denen ich beispielsweise einen Bahnhof besichtigen konnte, im Zug am Laptop spielen oder zu Fuß durch eine fremde Stadt gegangen bin, was ziemlich viel Spaß macht mit dem ganzen Trainer-Gepäck.
    Andrea Herrmann

    • Hallo Frau Herrmann,
      ja, das Seminargeschäft unterscheidet sich vom Geschäftsmodell doch ziemlich vom Projektgeschäft. Wesentlich höhere Akquiseaufwände durch wesentlich mehr Kunden und viel größere Vor- und Nachbearbeitungszeit. Vermutlich muss man da relativ schnell in Richtung standardisierte Kurse gehen, damit die Zusatzaufwände überschaubar bleiben, oder?

  7. Hier noch eine Rechnung vom „unteren Rand“. Als ich mich selbständig machte, rechnete ich meine Ausgaben etc zusammen und stellte fest, dass ich pro Monat 3000€ Umsatz machen muss, damit am Ende Hartz IV übrig bleibt. Das liegt u.a. an der hohen Miete, die ich hier bezahle. Ich könnte aber mit meinem ganzen Home Office, Computern, meterweise Bücherregalen etc auf keinen Fall in einer Einzimmerwohnung residieren. Also, die ersten 3000€ Einnahmen sind quasi schon futsch für Versicherungen, Steuern, Fortbildungen, Miete, Brot und Butter. Erst oberhalb von 3000€ Einnahmen fängt es überhaupt an, dass man Geld verdient als Freiberufler. Somit hat sich das „Ich arbeite für 10€ pro Stunde“ schon erledigt. Hartz IV-Niveau könnte ich dann nur durch 300 bezahlte Arbeitsstunden pro Monat erreichen. Dann könnte ich es auch gleich bleiben lassen!

    • Hallo Frau Herrmann,
      danke für Ihren zweiten Kommentar. Ja, bei 300 bezahlten Stunden/Monat müsste der Monat schon viel mehr Tage haben …
      Schöne Grüße,
      Michael Wowro

  8. Der Autor hat sich hier viel Mühe gemacht. Super.
    Ich war früher mal Freiberufler und war 2010 froh, wieder Angestellter zu sein.
    Freiberufler sein ist ein hohes Risiko. Dass muss durch einen anständigen Umsatz bezahlt sein.

  9. Pingback: Kolumne über das Leben eines IT Freelancers – Teil 1: Der Mythos: Freelancer verdienen mehr als Festangestellte – IT Freelancer Magazin – sl71

  10. Hallo,
    vielen Dank für die wirklich detaillierte Auflistung und Berechnung.
    Das einzige, was ich komisch finde ist, dass Du oben für „keinen Anspruch auf Urlaub, werde bei Krankheit nicht bezahlt und trage das Risiko, für eine bestimmte Zeit kein Projekt zu finden“ die knapp 1600€ Rücklagen bildest.
    Unten rechnest Du noch mal explizit die Einnahmen realistisch mit Urlaub, Krankheit und Projektleerlauf. Das hört sich für mich nach einer Dopplung an!?
    Schönen Gruß
    Michael

    • Björn Brand on

      Hallo Michael,
      herzlichen Dank für den Hinweis. Da haben Sie recht! Wir passen die Kalkulation mit den Rücklagen dementsprechend an.
      Beste Grüße
      Björn Brand

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