Reisekosten dürfen in einen geschäftlichen und einen privaten Teil aufgeteilt werden
Grundsätzlich ist es möglich, gemischte Reisekosten abzusetzen. Es spricht erst einmal nichts dagegen, private Zeit an eine Geschäftsreise anzuhängen. Entscheidend ist, wie hoch jeweils der Anteil der privaten und der geschäftlichen Reisezeit ist. Je nach Anteil musst du die Fahrtkosten, die Verpflegungskosten und die Übernachtungskosten aufteilen.
Das heißt also: Wenn 50% deiner Reise beruflich bedingt sind und du 50% der Zeit privat verbringst, teilst du die Reisekosten hälftig auf. Wenn 90% der Reise beruflich veranlasst sind und nur 10% privat, kannst du eben 90% der Kosten absetzen.
Vorsicht: Es gibt eine Mindestgrenze für den beruflichen Teil deiner Reise
Mindestens 10% deiner Reise müssen einen klaren beruflichen Nutzen haben. Ansonsten darfst du keine Reisekosten mehr aus beruflichen Gründen absetzen. Wenn du also 2 Monate Urlaub in Australien machst und ein einziges geschäftliches Mittagessen mit einem Geschäftskontakt in Sydney erledigst, dann kannst du deshalb nicht anteilig Flug und Hotel aus beruflichen Gründen steuerlich geltend machen.
Anderes Beispiel: Du machst 14 Tage Urlaub am Timmendorfer Strand (Ostsee). Du erfährst, dass in deiner Urlaubszeit im nahegelegenen Hamburg ein halbtägiges berufliches Seminar stattfindet, das dich brennend interessiert. Die Zeit, die du für das Seminar aufwendest, ist zu gering, um für die Gesamtkosten deines Urlaubs eine Rolle zu spielen. Du kannst deshalb die Hotelkosten am Timmendorfer Strand nicht absetzen. Auch die Fahrt von deinem Wohnort zum Hotel und zurück zählt dann als Privatvergnügen. Was aber möglich ist: Die Teilnahmegebühr für das Seminar und die Fahrtkosten zwischen Urlaubsort und Veranstaltungsort kannst du steuerlich nach wie vor geltend machen. Dafür ist es nicht erheblich, ob du im Urlaub bist oder nicht.
 

Share.

Geschäftsführer von Billomat, Startup-Experte, Vollblut-Onliner und nun Chief Operating Officer bei Algea Care.

Leave A Reply

IT Freelancer Magazin Newsletter

Verpasse keine IT Freelancer News mehr! Jetzt zum Newsletter anmelden.

IT Freelancer Magazin F-Icon