Wie bei anderen zentralen Themen auch, sind Richter an Bundesgerichten immer wieder gezwungen, Regelungslücken auf juristischem Weg zu klären, weil es an politischen Maßgaben mangelt. So auch mit konkreten und vernünftigen Kriterien, anhand derer man Selbstständige von abhängig Beschäftigten unterscheiden kann, um somit eine sog. Scheinselbstständigkeit bestmöglich zu vermeiden. Der DBITS stellte bereits 2015 die Forderung auf, den Unterschied zwischen Honorarhöhe des Selbstständigen und der Lohnhöhe eines Angestellten mit vergleichbarer Tätigkeit als zentrales Kriterium festzulegen. Wenn also das Honorar so viel höher ist, dass dies mindestens für eine vergleichbare eigene Altersvorsorge ausreicht, müsste eine echte Selbstständigkeit zumindest stark angenommen werden. Dies sah jetzt das Bundessozialgericht in seinem jüngsten Urteil ähnlich. Gulp hat das Thema inzwischen auch aufgegriffen. So wie auch Allgeier Experts.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

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