Joachim Groth studierte VWL an der Freien Universität in Berlin. 2000 gründete er eine Unternehmensberatungs- und Softwareentwicklungsfirma (dataconsult joachim groth e.k. ) und ist in zahlreichen Projekten tätig als Software- und Datenbankentwickler. Seit Juni 2014 ist er Vorstand der IT-Projektgenossenschaft.
Die sog. Vorratserlaubnis schützte Endkunden (meistens Konzerne) bislang vor späteren Feststellungen der Scheinselbstständigkeit und fungierte somit als eine Art „Fallschirm“. Falls beispielsweise die Dt. Rentenversicherung bei einem Projekt nachträglich auf Scheinselbstständigkeit entschied, trafen bislang alle hieraus resultierenden Nachteile nach überwiegender Rechtsprechung den Projektvermittler, falls er die Vorratserlaubnis besaß: http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/arbeitnehmerueberlassungserlaubnis. Mit der neuen Regelung aus dem Arbeitsministerium wird sich das Anfang 2017 vermutlich ändern. Dies hat unser Interviewpartner Joachim Groth, Vorsitzender der IT-Projektgenossenschaft eG, in einem Artikel für Informatik Aktuell dargestellt.
 
Stellen die neuen Regelungen das Geschäftsmodell der Personaldienstleister komplett in Frage?
Nein. Der Geschäftsbereich „Arbeitnehmerüberlassung“ bekommt mehr Gewicht, die Freelancer-Schiene wird zurückgefahren.
 
Gibt es für nachträglich festgestellte Scheinselbstständigkeit eine Versicherung am Markt oder bieten Sie Ihren Genossen hier eine Art Versicherung an?
Ob es eine solche Versicherung gibt, weiß ich nicht. Und wir bieten unseren Genossen auch nichts in dieser Richtung an. Ich vermute jedoch, dass in der Fragestellung ein Missverständnis vorliegt: Wirkliche Probleme bekommt der Auftraggeber, nicht der Freelancer.
 
Gibt es durch die Gesetzesänderung für den Endkunden überhaupt noch einen Anreiz, Freiberufler zu beschäftigen, wenn doch nun das Risiko der Scheinselbstständigkeit voll den Endkunden trifft?
Die konjunkturelle Entwicklung hat die Nachfrage nach Freelancern in den vergangenen Jahren stetig ansteigen lassen. Und das, obwohl einige große Unternehmen aus dem Geschäft mit Freiberuflern ausgestiegen sind. Die Kunden schätzen unsere Expertise, Flexibilität und unsere Kreativität. Und sie spüren immer mehr, dass es einen Qualitätsunterschied zu den überlassenen Kollegen gibt. Scheinselbständigkeit braucht kein Thema zu sein, wenn Kunden und Freelancer ihre Zusammenarbeit den gesetzlichen Anforderungen anpassen. Dazu ist Umdenken auf beiden Seiten erforderlich. Zum Beispiel müssen Weisungsbefugnis des Auftraggebers und Eingliederung in dessen Betrieb ausgeschlossen werden. Lösungen erwarten Kunden und Freiberufler hier vor allem von den etablierten Personaldienstleistern. Leider kommen von dieser Seite noch keine nennenswerten Vorschläge.
Ob Endkunden weiterhin auf die Unterstützung von Freelancer zugreifen, hängt aber auch stark von der Rechtsprechung ab. Spannend ist, ob der Begleitkommentar des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu den neuen Arbeitsmarktgesetzen Eingang in die Urteile der Arbeits- und Sozialgerichte finden wird. Der Ausschuss fordert: „Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien.“
 
Was genau macht die Arbeitnehmerüberlassung gegenüber dem Freiberufler-Verhältnis 35% teurer?
Der Aufschlag von 35 Prozent ist uns von einem großen Vermittler genannt worden. Ich kenne dessen Kalkulation nicht, vermute aber, dass die 35% das Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und des Kündigungsschutzes abdecken. Der Einkaufsleiter eines unserer Kunden hält den Vergleich zwischen den Kosten für einen Freiberufler und einen Arbeitnehmerüberlassenen (ANÜler) für wenig hilfreich. Er vergleicht den Preis des ANÜlers mit den Personalkosten für einen Mitarbeiter gleicher Qualifikation und bekommt derzeit von den Personaldienstleistern Angebote mit Aufschlägen von 80 bis 120 Prozent.
 
Die IT-Projektgenossenschaft bietet diesen Fallschirm auch nicht – was sind dann die Vorteile der IT-Projektgenossenschaft?
Der „Fallschirm“, d.h. die Arbeitnehmerüberlassung auf Vorrat, war ein Trick einiger großer Vermittlungsagenturen, um eine Gesetzeslücke auszunutzen. Diese Lücke wird nun geschlossen. Das bietet denen eine Chance, die nicht tricksen, sondern aktiv neue Modelle der Zusammenarbeit entwickeln. Freiberufler-Genossenschaften sind dabei im Vorteil, weil deren Mitglieder bereits eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen an Selbständigkeit erfüllen, wenn sie über ihre Genossenschaft beim Kunden tätig sind. So sind die Kunden der Genossenschaft beispielsweise zugleich Kunden jedes einzelnen Genossen.
Das reicht aber nicht, um vor Scheinselbständigkeit zu schützen. Denn Scheinselbständigkeit ist eine Eigenschaft eines Auftragsverhältnisses zwischen Kunde und Dienstleister und keine Eigenschaft einer Person (des Dienstleisters). Wir haben in der IT-Projektgenossenschaft gemeinsam mit unseren Kunden ein Modell der selbständigen Zusammenarbeit entwickelt. Das ist noch nicht perfekt, aber ein großer Schritt in Richtung rechtssicherer Zusammenarbeit. Wir sind da den anderen Marktteilnehmern weit voraus. Und wir laden Kunden und Freelancer ein, diesen Weg gemeinsam weiter zu gehen.
Ein Punkt liegt mir noch am Herzen: Jeder IT-Experte, der sich aus der Abhängigkeit der Vermittler gelöst hat und direkt mit seinem Kunden zusammenarbeitet, ist darauf zurecht sehr stolz. Leider sind es aber diese Direktbeauftragungen, die bei der turnusmäßigen Betriebsprüfung der Rentenversicherung als erstes unter die Lupe genommen werden und die Prüfern veranlassen, sehr viel genauer Hinzusehen. Jeder Betroffene muss sich bewusst werden, das er unwissentlich seinen Kunden in Gefahr bringt. Wir bieten für diese Fälle Hilfe an.
 
Herr Groth, vielen Dank für das Interview.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

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