Interview mit Dr. Andreas Lutz (49), Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.

Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Scheinselbstständigkeit?
Am Montag dieser Woche ist der Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen” bekannt geworden. Er enthält acht Kriterien für Scheinselbstständigkeit, die die Selbstständigkeit vieler IT-Experten, Unternehmensberater und anderer (nicht nur) Wissensarbeiter in Frage stellen.
Unter http://www.vgsd.de/?p=9207 geben wir einen Überblick über das Gesetzesvorhaben als Ganzes, unter http://www.vgsd.de/?p=9180 haben wir die neuen Kriterien zur Scheinselbstständigkeit unter die Lupe genommen.
Kann man sich gegen die latente Gefahr der nachträglich ermittelten Scheinselbstständigkeit nicht dadurch schützen, dass man Rücklagen i.H.d. Rentenzahlungen bildet? Und diese dann nach einer gewissen Zeit wieder auflöst?
Diese Rücklagen müsste dann der Auftraggeber bilden, denn er muss in einem solchen Fall die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Würde man eine solche Regelung bzw. Vorsorge treffen, würde dies allerdings als starkes Indiz für eine Scheinselbstständigkeit gewertet. Dann könnte man auch gleich einen Anstellungsvertrag schließen.
Wie lange reicht da der Arm der Deutschen Rentenversicherung zurück? Kann ich auch dann noch belangt werden, wenn mein Projekt schon 5 Jahre zurückliegt?
Im Normalfall schuldet der Auftraggeber die Beiträge für das Laufende und die letzten vier Jahre. Bei Vorsatz, also wenn z.B. die Deutschen Rentenversicherung (DRV) für andere freie Mitarbeiter bereits in einem Statusfeststellungsverfahren eine abhängige Beschäftigung festgestellt hat, gilt eine längere Verjährungsfrist von m.W. 30 Jahren.
Kann man der Gefahr der Scheinselbstständigkeit nicht dadurch begegnen, dass man eine freiwillige Rentenversicherung entrichtet?
Nein, ob freiwillig in die Rentenversicherung oder in eine andere Form der Altersvorsorge einbezahlt wird, fließt nicht in die Entscheidung ein. Wir haben genau dies in unserem Positionspapier zum Thema Scheinselbstständigkeit gefordert. Ein anderes von uns vorgeschlagenes Kriterium für echte Selbstständigkeit: Ab einem bestimmten Stundensatz sollten Auftraggeber und -nehmer vom Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ausgenommen werden. Momentan ist dies nicht der Fall. Auftraggeber die gut und fair bezahlen werden dadurch bestraft.
Wie kommt die Deutsche Rentenversicherung eigentlich an die Daten? Man könnte ja meinen: „Wo kein Kläger, da kein Richter”?
Viele Statusfeststellungsverfahren werden freiwillig vor allem vom Auftraggeber angestoßen in der Hoffnung Rechtssicherheit zu erlangen. Wir können vor dem Hintergrund der veränderten und immer rigideren Entscheidungspraxis der DRV davon allerdings nur abraten. Statusfeststellungsverfahren können auch vom Auftragnehmer oder von Betriebsprüfern angestoßen werden. Künftig sollen laut Gesetzesvorhaben die Betriebsräte Einsicht in alle mit Externen geschlossenen Verträge erhalten. Sie erfahren dann nicht nur die Honorare, sondern können Freiberufler potenziell auch gezielt bei der DRV anschwärzen oder die Auftragnehmer auffordern.
Zu unserer Leserschaft gehören auch Personaldienstleister für Freiberufler – sind diese auch betroffen?
Auch für Personaldienstleister ergeben sich durch das Gesetz umfangreiche Änderungen.
Was kann man also tun?
Das Gesetz bestätigt leider unsere schlimmsten Erwartungen. Es gefährdet die Existenz hunderttausender Selbstständiger, denn nach den neuen Kriterien ist ein großer Teil von uns künftig nicht mehr selbstständig. Es besteht die Gefahr, dass die gut bezahlte Selbstständigkeit durch Zeitarbeit oder zeitlich befristete Verträge ersetzt wird. Ist man aber erst einmal in der abhängigen Beschäftigung wird es noch schwieriger gegenüber der DRV nachzuweisen, dass man selbstständig ist. Wir müssen das Gesetz verhindern, statt dessen brauchen wir Positivkriterien anhand derer Auftraggeber und -nehmer vor Vertragsabschluss erkennen können, ob eine Selbstständigkeit vorliegt oder nicht.
Deshalb fordere ich alle Leser auf, aktiv zu werden. Bitte unterstützen Sie die Petition des VGSD für mehr Rechtssicherheit. Auf unserer Kampagnenseite informieren wir über die weitere Entwicklung und schlagen verschiedene Aktionsmöglichkeiten an, zum Beispiel die Kontaktaufnahme mit den Bundestagsabgeordneten im eigenen Wahlkreis. Wir planen umfangreiche weitere Aktivitäten und benötigen dafür Unterstützung.
Zur Petition / Kampangnenseite: www.vgsd.de/schein
Andreas, herzlichen Dank für dieses Interview.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

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