Wie vergangene Woche öffentlich wurde hat der Bundesfinanzhof in jüngeren Urteilen zu Gunsten der Steuerzahler entschieden: Nutzen mehrere Personen ein und dasselbe Arbeitszimmer, kann künftig trotzdem jeder(!) seinen Höchstbetrag i.H.v. 1.250€ einkommenssteuerlich geltend machen. Hier weiterlesen.
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