Ein falscher Klick oder ein Programmierfehler des ITlers – und dem Kunden kann ein großer Schaden entstehen. Schnell klopft dann der Anwalt des Auftraggebers an die Tür und droht mit einer Klage. Kein Wunder, dass da manchem IT-Experten Angst und Bange wird. Deshalb suchen viele Freelancer nach einer Möglichkeit, sich abzusichern. Im heutigen Gastartikel erklärt Ralph Günther, Gründer und Geschäftsführer von exali.de, welche Versicherung im Ernstfall hilft und warum ein Firmenrechtsschutz alleine nicht ausreicht.

Berufshaftpflicht + passiver Rechtsschutz = optimale Absicherung

Auf der Suche nach der richtigen Absicherung stehen Freelancer mit ihren Ängsten häufig alleine da. Ohne Übersetzer für Versicherungschinesisch ist oft nicht klar, welche Versicherung die Richtige ist. Mit ein paar Beispielen aus der Praxis möchte ich heute zumindest die Frage nach dem richtigen Schutz bei juristischen Streitigkeiten beantworten, damit es nicht zu Absicherungslücken kommt.
Was viele nicht wissen: Ein Firmenrechtschutz reicht bei den meisten juristischen Auseinandersetzungen nicht aus, da ausgerechnet Vertragsstreitigkeiten und Schadenersatzzahlungen standardmäßig in den Bedingungen von Rechtschutzversicherungen ausgeschlossen sind. Und gerade diese Szenarien treffen Freelancer im IT-Bereich am häufigsten.
Hier ist eine Berufshaftpflichtversicherung die richtige Wahl. Diese trägt a) die Kosten, die entstehen, um einen unberechtigten Anspruch abzuwehren (zum Beispiel Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) und übernimmt b) im Ernstfall teure Schadenersatzzahlungen.

IT-Haftpflicht sichert Verletzungen von Markenrecht, Urheberrecht & Co. ab

ITler können bei ihrer täglichen Arbeit schnell eine Rechtsverletzung begehen. So auch der IT-Dienstleister aus einem exali.de Schadenfall. Für einen Sportclub hatte er eine Website erstellt und auch den Namen und das Logo dafür kreiert. Das Problem war jedoch, dass sich diesen Namen ein Fitnessstudio bereits Jahre zuvor als Wortmarke hatte schützen lassen. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Namen war, dass der IT-Dienstleister die Worte durch „and“ trennte und der Inhaber der Marke ein „&“ verwendet hatte. Wegen der Verwechslungsgefahr der beiden Firmennamen lag damit eine Markenrechtsverletzung vor.
Der Sportclub erhielt eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung. Die dort angegebenen Kosten für die Abmahnung im knapp vierstelligen Bereich forderte der Sportclub vom ITler zurück. Gut, dass er eine IT-Haftpflicht über exali.de abgeschlossen hatte: Die Versicherung prüfte, ob die Forderung berechtigt war und übernahm dann die Schadenersatzzahlung. Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt: Eine Firmenrechtsschutzversicherung hätte dem ITler in diesem Fall nicht weitergeholfen, da Leistungen im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen (zum Beispiel Verletzung von Urheber- Marken- und Wettbewerbsrecht) allgemein ausgeschlossen sind.
Auch andere Rechtsverletzungen – zum Beispiel eine Verletzung des Urheberrechts – können ITler bei ihrer Arbeit begehen. Gerade beim Thema Open Source besteht eine große Gefahr, da ITler hier fälschlicherweise oft davon ausgehen, dass „open“ gleich „alles erlaubt“ bedeutet. Aber auch hier gelten bestimmte Vorschriften, die sie beachten müssen. Geschieht dies nicht, können auch hier teure Schadenersatzforderungen die Folge sein.

Rechtsschutzversicherung schützt nicht bei Schadenersatzforderungen

Diese Horrorgeschichte ist ebenfalls ein echter Fall aus den exali.de-Akten und kam auch hier beim IT Freelancer Magazin bereits zur Sprache: Ein IT-Experte ist für die Programmierung der Website seines Auftraggebers in der Reise-Branche zuständig. Letzterer möchte seine Internetseite optimieren sowie kundenfreundlicher gestalten und beauftragt den ITler, die Veränderungen vorzunehmen. Eigentlich keine große Sache für den Experten! Vielleicht gerade deshalb unterläuft ihm ein Fehler: Durch ein Versehen legt er die Kontaktformulare seines Kunden für mehrere Tage lahm – Umsatzeinbußen und Imageschaden inklusive. Die Folge: Ein Umsatzausfall in Höhe von 90.000 Euro! Der Kunde wollte seinen dadurch entgangenen Gewinn in Höhe von 9.000 Euro natürlich vom IT-Experten erstattet haben.
Glücklicherweise hatte der Pechvogel eine spezielle IT-Haftpflicht abgeschlossen, die ihn im Falle solcher Schadenersatzforderungen absichert. Ein Firmenrechtsschutz übernimmt generell keine  Schadenersatzzahlungen wie sie hier gefordert waren, weshalb der ITler auf den Kosten sitzengeblieben wäre. Die Rechtsschutzversicherung würde lediglich die Kosten eines möglichen Rechtsstreites übernehmen, sofern keine anderen Ausschlüsse greifen. In diesem Fall gab es jedoch keinen Rechtsstreit, da der Fehler klar beim IT-Experten lag. In diesem Kontext hätte aber auch noch ein weiterer Ausschluss gegriffen, nämlich der Ausschluss für Streitigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen Verträgen – hier der Vertrag zwischen dem Programmierer und dem Auftraggeber aus der Reise-Branche. Wie man es also dreht oder wendet, der Firmenrechtschutzvertrag wäre hier leider eine Sackgasse gewesen.

Gegen Datenschutz- oder Geheimhaltungsregeln verstoßen? Eine Berufshaftpflicht hilft!

Der vertrauliche Umgang mit Kundendaten, Geheimhaltung und Datenschutz ist für ITler ein wichtiges Thema. Umso dramatischer wird es, wenn dagegen verstoßen wird. So hat beispielsweise der für die Website der Hamburger Elbphilharmonie zuständige IT-Experte im vergangenen Jahr ein gewaltiges Daten-Debakel verursacht. Nach einer Panne bei einem Software-Update blieb eine monströse Sicherheitslücke monatelang unentdeckt. So wäre es für Cyberkriminelle ein Kinderspiel gewesen, unzählige, bereits bestellte Tickets von dreistelligem Wert zu klauen.
Natürlich ist dieser Fall ein großes Kaliber und die Schadensumme wäre enorm gewesen, aber auch bei Aufträgen von „normalem“ Ausmaß können hohe Schadenersatzforderungen entstehen, für die ITler geradestehen müssen. Wer in seinem täglichen Business mit sensiblen Daten hantiert, sollte sich in jedem Fall um die richtige Absicherung kümmern. Hier empfiehlt es sich, eine IT-Haftpflicht abzuschließen, die zum Beispiel Schäden durch fehlerhafte Datenerfassungen, Verstöße gegen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzverletzungen absichert. Auch in diesem Fall hätte eine Rechtsschutzversicherung dem ITler nicht geholfen.

Berufshaftpflicht vs. Rechtsschutzversicherung: Wer bietet mehr?

Zum Freelancer-Dasein gehört auch, sich durch den – oftmals unübersichtlichen – Absicherungsdschungel zu kämpfen. Die folgende Grafik dient als Hilfestellung, um den richtigen Schutz fürs eigene Business zu finden:

Quelle: exali.de
Zusammengefasst bedeutet das: Eine IT-Berufshaftpflicht springt ein, wenn ITler bei ihrer Arbeit einen Schaden verursachen und dafür geradestehen müssen. Im Rahmen des integrierten passiven Rechtsschutzes prüft die Versicherung, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und übernimmt – falls nicht – die Kosten für deren Abwehr (zum Beispiel Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten). Im Falle einer berechtigten Schadenersatzforderung übernimmt die Versicherung deren Zahlung. Eine Rechtsschutzversicherung kann demnach als Ergänzung zur Berufshaftpflicht hilfreich sein, ersetzt diese jedoch nicht.

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Ralph Günther, Vorstandsvorsitzender von exali.de gilt als ausgewiesener Experte, wenn es um Risikomanagement und spezifische Haftpflichtversicherungen für freie Berufe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen der IT-, Engineering-, Media-  und Consulting-Branche geht. Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes für Freiberufler mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen am Markt eingeführt. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter.

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