Beschreibung des Problems „Scheinselbstständigkeit“ für den IT-Freelancer
Wann sind IT-Freelancer scheinselbstständig tätig?
„Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern.“ Quelle: Wikipedia
Das Problem an der Scheinselbstständigkeit für IT-Freelancer und viele andere Berufsgruppen (mehr im Erklärvideo) sind nicht „nur“ die finanziellen und strafrechtlichen Folgen eines entsprechenden Ergebnisses nach einem staatlichen Statusfeststellungsverfahren (SFV), sondern der über alle Solo-Selbstständigen und Freiberufler (mit und ohne Mitarbeiter) schwebende Generalverdacht einer möglichen Scheinselbstständigkeit.
Wie bei einem im Wasser treibenden Eisberg, liegen diese existenzbedrohenden Probleme im unsichtbaren Bereich unter der Wasseroberfläche. Viele IT-Freelancer unterschätzen die Risiken für ihre Auftraggeber und wundern sich, warum Aufträge ausbleiben. Welcher Kunde verweist schon in einer Projektabsage offen auf rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit einer potenziell scheinselbstständigen Beschäftigung? Doch auch der Weg über Projektvermittler ist nicht immer erfolgversprechend. Wie wir aus unseren Gesprächen wissen, kennen Projektvermittler viele Unternehmen, in denen sie Selbstständige nicht mehr anbieten brauchen, sondern nur noch Beschäftigungen über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Das fragen viele IT-Freelancer: Ist das das Ende der Freelancer in Deutschland? Warum gibt es keine eindeutigen und messbaren Kriterien, die dem Auftraggeber die nötige Rechtssicherheit bei der Beauftragung von IT-Freelancern geben? Der selbstständige IT-Administrator muss doch mit dem Equipment seines Auftraggebers arbeiten. Wie sollen IT-Berater Prozesse aufnehmen und optimieren, wenn die Arbeit beim Kunden vor Ort schon als Integration in die betriebliche Organisation interpretiert werden kann? Lange Projekteinsätze und Vertragsverlängerungen sind doch ein Beweis für Kundenzufriedenheit. Warum werden lange Projektzeiten ausschließlich bei Freelancern zum existenzbedrohenden Problem, nicht jedoch bei Unternehmen?
Aus einer festgestellten Scheinselbstständigkeit folgt oftmals die sog. Nachunternehmerhaftung. Wer einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet demnach für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und können diese auch nicht eingetrieben werden, steht der Hauptunternehmer dafür ein. Das stellt die deutsche Wirtschaft vor neue bürokratische Herausforderungen. Wir konnten im Rahmen von Supplier Audits beobachten, wie Unternehmen (aber auch Solo-Selbstständige, die Unteraufträge an Sub-Dienstleister vergeben) sich im Vorfeld einer Beauftragung davon überzeugen mussten, dass ihr potenzieller Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge “umgeht”, also Scheinselbstständige beschäftigt. Eine Kontrollaufgabe, die beim Staat vermutet werden könnte, wird auf die Auftraggeber verlagert. Wie soll das in der Praxis einer modernen Arbeits- und Dienstleistungsgesellschaft umgesetzt werden? Wieder hat sich ein nachvollziehbares politisches Ziel zu einem „Bürokratie-Monster“ entwickelt und bringt hunderttausende tatsächlich Selbstständige in wirtschaftliche Not.
Um diese Nachteile für IT Freelancer zu elimieren, hat Gernot Labs eine Online Zertifizierung gegen Scheinselbständigkeit zum Certified Independent Professional (CIP) für IT-Freelancer entwickelt. Mit dem Rabatt-Code „Itfree202210%“ (gültig bis zum 31.12.2022) kommen die Leser des IT Freelancer Magazins in den Genuss von 10% Rabatt auf die Online Zertifizierungen zur/ zum Certified Independent Professional (CIP).
Fehlende Rechtssicherheit führt zum Generalverdacht und dieser behindert iPROs in der Freiheit ihrer Berufsausübung und hält potenzielle Kunden von Beauftragungen ab
Die bestehende Rechtsunsicherheit wirkt wie ein „Auftrags-Verhinderer“, da aus Angst vor Scheinselbstständigkeit und Nachunternehmerhaftung auf die Beauftragung von Solo-Selbstständigen oft gänzlich verzichtet wird.
Keine Gleichbehandlung und willkürliche Stichproben statt einer flächendeckenden Lösung
Das Statusfeststellungsverfahren behandelt nicht alle Selbstständigen gleich, sondern führt Stichproben durch. Es kann somit keine Gleichbehandlung gewährleistet werden. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen, wenn Wettbewerber A das Pech eines Statusfeststellungsverfahren erleidet und in existentielle Probleme gerät, während sein Wettbewerber B weiterhin unentdeckt scheinselbstständig tätig ist.
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Rechtsberatung, Einzelfragebögen, Verträge im Vorfeld
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Rechtsberatung, Einzel-Fragebögen, organisatorische Lösungen (wie z.B. räumliche Büro-Trennung zwischen Internen und Externen, etc.).
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Compliance-Themen
Hohe Aufwendungen der Auftraggeber für Lieferanten Audits zum Schutz gegen Nachunternehmerhaftung (Compliance-Thema). Lieferantenprüfung hinsichtlich der Beschäftigung von Scheinselbstständigen bei der Erbringung der beauftragten Leistungen.
Wichtige Vorhaben werden ohne externe Expertise verschoben oder mit internen Ressourcen angegangen
In Unternehmen werden wichtige Vorhaben, für die externe Expertise nötig wäre bzw. Wettbewerbsvorteile erreicht werden könnten, verschoben oder ineffizient mit internen Ressourcen realisiert, die dann an anderer Stelle fehlen. Dadurch entsteht ein möglicherweise entscheidender Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen.
Umsatz-Einbußen bei Selbstständigen und Abwanderungstendenzen ins Ausland
Bei dauerhaft ausbleibenden Umsatzeinnahmen sind Solo-Selbstständige / Freiberufler teilweise gezwungen, ihre Selbstständigkeit aufzugeben und ihr spezialisiertes Know-how geht verloren. Solo-Selbstständige wandern ins Ausland ab, da sie dort nicht solchen Marktzugangsbeschränkungen unterliegen.
Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Selbstständige, die kein oder weniger Einkommen haben, zahlen weniger Steuern und können auch nicht für die eigene Altersvorsorge Rücklagen bilden. Wer in die Insolvenz gerät, belastet die Sozialkassen, statt diese mit Steuergeldern zu unterstützen.
Nachteile einer Beschäftigung über das AÜG
Eine Beschäftigung über das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kommt einer Festanstellung gleich.
- Sie verlieren ureigene Freiheiten eines Freiberuflers oder Selbstständigen: Das Recht, selbst Kunden auszuwählen, auch Aufträge abzulehnen und (ohne Chef) selbst über Ihre Leistungserbringung zu entscheiden. Ihr Entleiher entscheidet, wohin er Sie schickt!
- Ihr Einkommen kann sich schnell auf die Hälfte Ihres selbstständigen Einkommens reduzieren.
- Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen alle Sozialabgaben.
- Sie dürfen über das AÜG 18 Monate abhängig beschäftigt werden.
- Der bis dahin Selbstständige wird zum Arbeitnehmer, der Entleiher zu dessen Arbeitgeber. Selbstständig bleiben hingegen der Entleiher und der „Endkunde“.
- Mit dem Anspruch auf „Equal Pay“ (nach 9 Monaten) sind nicht mit Selbstständigen vergleichbare Einkommen, sondern die der vor Ort tätigen Festangestellten gemeint.
- Sie verlieren steuerliche Freiheiten eines Selbstständigen (wie z.B. die Absetzbarkeit von Investitionsgütern, Büro, Geschäftswagen, Geschäftsessen) und ggf. ändert sich sogar die Steuerklasse des Ehepartners nachteilig.
Erfahrungen von IT-Freelancern aus unseren Interviews
Vor der Entwicklung der CIP-Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit, habe ich Interviews mit Betroffenen durchgeführt (Download unter https://cip-scheinselbststaendig.de/interviews-mit-betroffenen/).
Ich erinnere mich an den seit 15 Jahren freiberuflich tätigen IT-Berater, Herr Daniel Petermann (Namen wurden alle anonymisiert bzw. geändert), der seinen laufenden IT-Beratungsauftrag bei seinem Kunden verlor, nachdem er gerade aus dem Ausland als Projektleiter mit seiner jungen Familie für dieses ERP-Projekte aus UK nach Deutschland umgezogen war. Am ersten Projekttag erfuhr er, dass er gleich wieder gehen sollte, weil der Vorstand aus Angst vor scheinselbstständiger Beschäftigung die Verträge aller 40 freiberuflich tätigen Projekt-Mitarbeiter vom einen auf den anderen Tag gekündigt hatte. Die Kündigungen erfolgten unabhängig davon, ob die IT-Experten direkt oder indirekt über eine IT-Beratungsgesellschaft unter Vertrag standen.
In einem anderen Fall kam es zur Geschäftsaufgabe für eine freiberuflich tätige IT-Beraterin. Die IT-Beraterin kämpfte als Auftraggeberin über drei Jahre hinweg mit der Ungewissheit mehrerer laufender Statusfeststellungsverfahren für ihre Auftragnehmer. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigte fünf ihrer Unterauftragnehmer das Vorliegen einer scheinselbständigen Tätigkeit. Da zog sie die Reißleine und stoppte die Annahme weiterer Aufträge, denn die drohenden Folgen waren schwerwiegend.
Andere berichten von kuriosen Vermeidungsstrategien über organisatorische Lösungen, die jede vernünftige Projektarbeit zwischen internen und externen Projektmitgliedern behinderten.
Irrtümer rund um das Thema Scheinselbstständigkeit
Aus vielen öffentlichen Berichten und auch aus unseren Kundengesprächen müssen wir feststellen, dass rund um das Thema Scheinselbstständigkeit viele Irrtümer bestehen, aber „Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Schaden/Strafen.“ Ein paar Beispiele:
Die größte Fehleinschätzung liegt oft in der Annahme, dass die eigene feste Überzeugung, dass man nicht scheinselbstständig sei, für Auftraggeber ausreichend wäre. Auch wenn das Misstrauen nicht geäußert wird, so werden Auftraggeber und Auftragnehmer nicht selten vom gegenteiligen Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens negativ überrascht. Wenn die Kriterien so einfach wären, gäbe es das Problem nicht. Viele iPROs wissen überhaupt nicht, dass sie sehr wohl Kriterien einer Scheinselbstständigkeit erfüllen und sich selbst und ihren potenziellen Auftraggeber ins Risiko bringen. Einkaufsleiter beklagten, dass ihnen sowohl die Ressourcen als auch die nötigen Kenntnisse fehlen, alle Einzelfragen im Vorfeld jeder einzelnen neuen Beauftragung klären zu können. Deshalb nehmen sie oft von externen Angeboten Abstand.
Weitere Irrtümer sind, die Annahmen, man sei mit mehr als einem Auftraggeber oder mit der Gründung einer GbR oder GmbH automatisch sicher. Auch die Strategie, man solle besser nicht über das Thema reden und hoffen, „dass der Krug an einem vorbeiginge“ hat sich als nicht erfolgreich erwiesen und könnte zum Vorwurf vorsätzlicher Gesetzesverstöße führen.
Folgen eines negativen Bescheids für IT-Freelancer und deren Auftraggeber
Wird eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt, hat dies sowohl für den Scheinselbständigen als auch für den Auftraggeber (bzw. dann Arbeitgeber) Konsequenzen. Die Scheinselbständigkeit hat rechtliche und finanzielle Folgen. Das Arbeitsverhältnis kann nicht mehr in der alten Form weitergeführt werden und es werden Nachzahlungen für die Sozialversicherungen fällig. Diese können für mehrere Jahre rückwirkend verlangt werden und erreichen oft fünfstellige Rückzahlungsbeträge je Einzelfall. Auch das Finanzamt kann Nachzahlungen für Lohnsteuerzahlungen zurückfordern. Mit besonderen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn ein Vorsatz nachgewiesen wird. In einem solchen Fall können Nachzahlungen bis zu 30 Jahre rückwirkend verlangt werden. Bei nachgewiesenen Gesetzesverstößen können Bußgeldforderungen und Gefängnisstrafen folgen.
Warum Auftraggeber vor der Beauftragung von IT-Freelancern zurückschrecken
Versetzen Sie sich bitte einmal in die Position eines CIOs oder IT-Leiters, der externe IT-Berater für ein beachtliches ERP-Projekt sucht, dann vom zuständigen Einkäufer oder aus der Rechtsabteilung nur noch Bedenken hört. Über allen Externen schwebt das „Damokles-Schwert“ einer potenziellen Scheinselbstständigkeit. Also verhalten sich Einkäufer für IT-Dienstleistungen häufig so, dass ihnen keine Fehler vorgeworfen werden können. Der sonst über 5€-Stundensatz hart verhandelnde Einkäufer, geht den vermeintlich sicheren Weg über Projektvermittler und zahlt lieber 20-30% mehr Marge, als ein unnötiges Risiko einzugehen. Auch die Sichtweise der „Bedenkenträger“ in Rechtsabteilungen ist verständlich, denn sie werden nicht an Projektverschiebungen, IT-Mehrkosten oder am Erfolg oder Misserfolg des ERP-Projektes gemessen, sondern an der Risiko-Vermeidung. So kommt es, dass Ihre Beauftragung nicht zustande kommt, obwohl Sie dringend benötigt würden. Projektvermittler berichteten von Unternehmen, in denen sie keine Selbstständigen mehr anbieten brauchen und von ihren Schwierigkeiten, qualifizierte IT-Kräfte für AÜG-Verträge zu gewinnen. Andere Projektvermittler schilderten uns, wie oft ihre unvergütete Suche nach IT-Freelancern völlig umsonst war, weil der IT-Leiter seine Anfrage zurückziehen musste (Stichwort „interne Lösung“). Diese Angst und dieser Wunsch nach mehr Sicherheit, wurde uns in vielen Gesprächen mit Verantwortlichen auf der Auftraggeberseite so deutlich vorgetragen, dass die CIP-Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit genau darauf ansetzt und auch Providern als Door Opener dient.
Erfahrungen aus der Arbeit für einen Verband und eine politische Partei
Wir haben uns lange in einem Verband mit viel Arbeitsaufwand lange in einem Arbeitskreis gegen Scheinselbstständigkeit engagiert. Doch all die vielen Podiumsdiskussionen, Online-Petitionen, Massen-E-Mails an politische Vertreter und sogar Demonstrationen der Solo-Selbstständigen in Berlin haben die Probleme in den vielen Jahren nicht lösen können. Auch Brandbriefe mit konkreten Lösungsansätzen an die Bundeskanzlerin, das BKAmt, sowie zahlreiche weitere führende Politiker auf Bundes- und Länder-Ebene waren am Ende des Tages erfolglos. Erste sehr positive Reaktionen von bekannten Politikern stimmten uns anfangs optimistisch. Aber selbst über diesen direkten Weg ist es uns (bzw. den unterschiedlichen Parteien untereinander) nicht gelungen, messbare Scheinselbstständigkeits-Kriterien oder die Abschaffung dieser Regularien zu erwirken. Ganz anders hingegen war die aktive Unterstützung durch die/den Parteivorsitzende/n einer politischen Partei, deren Namen ich hier nicht nennen möchte. Unserer Brandbrief wurde mit Gründung einer Arbeitsgruppe im Wirtschaftsausschuss beantwortet, zu der ich eingeladen wurde. Es folgten Gespräche mit verschiedenen Landesvertretern in Bayern und NRW und von dieser Partei kam eine vorbildliche Unterstützung für die Belange der Selbstständigen durch die Parteispitze und durch die engagierte Arbeit der anderen Arbeitskreismitglieder, für die ich auch hier herzlich danken möchte. Das Ergebnis monatelanger Detailarbeit war ein „Antrag“, der auf Landes- und Bundesebene ohne Änderungen und einstimmig angenommen wurde. Doch die Probleme bestehen nach wie vor, weil diese Partei keine Regierungspartei war.
Das ernüchternde Fazit lautet: Staatliche Institutionen können diese existenzbedrohenden Probleme für Selbstständige nicht lösen oder wollen dies in einer großen Renten-Lösung abbilden. Wenn auch Sie nicht länger darauf warten wollen, nutzen Sie die freiwillige Selbstkontrolle, die Selbstständige für Selbstständige zum Schutz ihrer Auftraggeber entwickelt haben. Offenbar ist uns das auch ganz gut gelungen.
Der aktuelle Stand zum Thema „Scheinselbstständigkeit“
Wie vor dem Hintergrund der zuvor erwähnten Widerstände Tausender Selbstständiger und zahlreicher Branchen- und Berufsverbände nun eine Gesetzesänderung zum § 7a SGB IV (weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit) im Bundestag verabschiedet werden konnte, die bereits zum 1. April 2022 in Kraft treten wird, lässt uns ungläubig die Augen reiben. Das Statusfeststellungsverfahren wurde tatsächlich in Verbindung mit einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Version 0.21 vom 21.06.2021 modifiziert. Statt des erhofften „großen Wurfes“ lassen sich die für Freelancer relevanten Veränderungen nur mit viel Zeit und Geduld für juristische Feinheiten aus umfangreichen Text-Dokumenten herausarbeiten. Wir haben uns die Mühe gemacht und Sie können sich die Ergebnisse unserer Einschätzungen von unserer Website herunterladen. 35 Wirtschaftsverbände (die nicht einmal in die Gesetzesänderungen mit einbezogen wurden) protestierten am 20.05.2021 mit einem „Offenen Brief“ an Bundesminister Hubertus Heil (BMAS) gegen die Inkraftsetzung des im Bundestag bereits beschlossenen Gesetzes. Aus unserer Sicht fehlen nach wie vor eindeutig messbare/bewertbare Kriterien zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit. Kleinstkorrekturen bewirken nicht nur keine Lösung des seit Jahren bestehenden Problems. Vielmehr dienen die angekündigten „Vereinfachungen“ staatlichen Institutionen, jedoch nicht Auftraggebern und Auftragnehmern. So wird es staatlichen Prüfern deutlich erleichtert, andere Beteiligte in der Vertragskette (im s. g. „Dreiecksverhältnis“ bei Beauftragungen über Sub-Unternehmen) in einem Verfahren ganz einfach in die laufende Prüfung einzubeziehen. Dadurch steigt das quantitative Risiko für Auftraggeber geprüft zu werden und zusätzlich steigt auch das Risiko, in die Nachunternehmerhaftung zu geraten.
Die Lösung: Zertifizierung gegen Scheinselbstständigkeit zum CIP
Wie mehrmals erwähnt, muss die Lösung bei der Sicherheit für die Entscheider auf der Auftraggeberseite greifen. Auftraggeber überzeugen Sie als IT-Freelancer, wenn Sie durch Ihr (bzw. durch das proaktive Handeln des Auftraggebers) Haftungsansprüchen aufgrund eines angeblichen (grob) fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Fehlverhaltens bei der Externen-Beauftragung jegliche Grundlage entziehen. Die CIP-Zertifizierung bietet daher die Möglichkeit, Risiken früh und diskret zu erkennen und abzustellen, bevor der Schaden für Auftraggeber und Auftragnehmer bereits entstanden ist. Das CIP-Zertifikat beinhaltet die Fragen des staatlichen Statusfeststellungsverfahrens und bietet über Zusatzfragen die Möglichkeit, einen Anfangsverdacht auf Scheinselbstständigkeit gegen Sie direkt zu widerlegen und das sogar vor der Beauftragung.
Erfolgreiche IT-Freelancer, mit längeren Projekteinsätzen und einem oder zwei Auftraggebern, erfüllen schon vom Charakter ihrer selbstständigen Tätigkeit schnell eines der staatlich definierten „Negativ-Kriterien“. Der Fragebogen stellt genau die Zusatzfragen, die sich bei unserer Analyse von Gerichtsurteilen als wesentlich für die Urteilsfindung herausgestellt haben, um diesen Anfangsverdacht zu widerlegen.
Das Statusfeststellungsverfahren ist eine Punktbetrachtung Ihre Selbstständigkeit. Wie lange Sie dieser freien Tätigkeit bereits nachgehen, spielt keine Rolle und das Ergebnis gibt Ihnen für künftige Aufträge keine Sicherheit. Werden Sie ungerechtfertigter Weise als „scheinselbstständig“ klassifiziert, müssen Sie das Gegenteil in der Regel gerichtlich nachweisen.
Die CIP-Zertifizierung dreht dieses Prinzip um, indem der Nachweis der Selbstständigkeit permanent nachgewiesen und aktuell gehalten wird statt erst in einem SFV bzw. auf dem Gerichtsweg aufwendig rückwirkend nachgewiesen werden muss. Es liegt in der Natur vieler selbstständiger Berufe, dass ein „Scheinselbstständigkeits-Kriterium“ erfüllt wird, ohne am Ende eines Gerichtsprozesses tatsächlich scheinselbstständig zu sein. Richter und Rechtsanwälte beziehen durchaus auch weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einer individuellen selbstständigen Tätigkeit ein, die über die klassischen Kriterien hinausgehen. Doch dazu kommen sie jedoch erst am Ende des Prozesses. Der auf Expertenwissen und einer analytischen Auswertung von Gerichtsurteilen in über 50 selbstständigen Berufsgruppen entwickelte CIP-Algorithmus berechnet das individuelle und aktuelle „Scheinselbstständigkeitsrisiko“ und kann beliebig häufig auch zur Absicherung Ihrer Angebote und Beauftragungen als PDF erzeugt und 24/7 heruntergeladen werden.
Praxis-Tipps: Wie Sie mit Ihrem CIP-Zertifikat neue IT-Projekte akquirieren
Der Handlungsbedarf in der Digitalisierung und Modernisierung in der IT ist riesig. Die Budgets für Investitionen und auch für öffentliche Unterstützungen und eigene öffentliche Beauftragungen ist in Deutschland so groß, dass Ihre Auftraggeber dies ohne Sie, die IT-Freelancer, unmöglich bewältigen können. Die Verantwortlichen auf der Auftraggeberseite wollen Sie als IT-Freelancer beauftragen. Die Zertifizierung ist vollständig online und ohne Vorlage von Dokumenten in 10 bis 60 Minuten erledigt und muss nur noch regelmäßig aktualisiert werden (Zeitaufwand: 2-5 Minuten online). Es gibt ein kostenloses CIP-Zertifikat zur Probe für zwei Monate und sonst Jahresverträge. Die Zertifizierung funktioniert wie folgt: Registrieren, Fragebogen beantworten, der Algorithmus bewertet Ihre Angaben, optional kann ein Bild hochgeladen werden. Das Ergebnis der automatischen Bewertung steht dann in Form eines vierseitigen CIP-Zertifikates als PDF zum Download bereit. Ein Beispiel finden Sie am linken Rand der Website).
CIP-Zertifikate werden von IT-Freelancern bei der Kundenakquisition den Berater-Profilen beigefügt und den Auftraggebern zur Verfügung gestellt. Durch das proaktive Anbieten eines Nachweises, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann, schützt der IT-Freelancer nicht nur sich selbst, sondern nimmt dem Auftraggeber die hier oft angesprochene Angst vor scheinselbstständiger Beschäftigung. Damit hat der Certified Independent Professional einen wichtigen Wettbewerbsvorteil vor nicht gecippten IT-Freelancern. CIP-Zertifikate können unbegrenzt oft aktualisiert werden. Sie können Ihr CIP-Zertifikat proaktiv in der Akquisition neuer Aufträge einsetzen. Viele Auftraggeber nehmen CIP-Zertifikate als Bestandteil ihrer Beauftragungen in die Bestellbedingungen auf.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Schicken Sie mir gern Ihre Fragen oder Anmerkungen an: hotline@cip-scheinselbststaendig.de.
Möchten Sie uns Ihren Fall vielleicht schriftlich schildern, damit wir diesen ggf. veröffentlichen? Dann schreiben Sie uns an: mystory@cip-scheinselbststaendig.de
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Labs
7 Kommentare
Vorab muss man festhalten, dass nicht nur viele Freelancer wenig Bescheid wissen über das Problem Scheinselbstständigkeit, sondern auch die Recruiter haben keine bis wenig Ahnung.
Anstatt Kunden aufzuklären, greifen einige Recruiter lieber zum angeblichen Allheilmittel der ANÜ.
Eine Zertifizierung schützt nicht vor den Nachstellungen der DRV. Sie ist weder ein amtliches Dokument, noch wird jedes einzelne Vertragsverhältnis untersucht. Denn nur das interessiert die DRV. Sie prüft, wie das aktuelle Vertragsverhältnis gelebt wird. Ich glaube kaum, dass Herr Labs dafür garantiert, dass der Freelancer nicht als scheinselbstständig eingestuft wird. Die Zeche zahlt ja entweder der Freelancer und/oder sein Kunde.
Hier soll – meiner Meinung nach – wieder nur Geld mit dem Schreckgespenst der Scheinselbstständigkeit verdient werden. Im Zweifel ist man besser beraten, wenn man sich professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt. Und ganz wichtig: Man sollte sich auf gar keinen Fall einem Statusfeststellungsverfahren aussetzen. Das raten übrigens viele Anwälte, die sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit befassen.
Es ist falsch, dass der Auftraggeber aus der „Schußlinie“ ist, wenn er einen Recruiter beauftragt. Auch er kann von der DRV belangt werden.
Dieser Artikel liest sich eher wie eine Werbung für dieses CIP-Zertifikat, anstatt wie ein objektiver Fachbeitrag. Er hätte mit „Werbung“ übertitelt werden müssen.
Sehr geehrter Herr Bräutigam,
meine Antworten auf Ihre Anmerkungen habe ich unter die einzelnen Texte angefügt.
Kai-U. Bräutigam:
Vorab muss man festhalten, dass nicht nur viele Freelancer wenig Bescheid wissen über das Problem Scheinselbstständigkeit, sondern auch die Recruiter haben keine bis wenig Ahnung.
Antwort CIP, G. Labs:
Zu Ihrem subjektiven Eindrücken in der Zusammenarbeit mit der Gruppe der „Recruiter“ kann ich mich nicht äußern. Wir kennen seit vielen Jahren den IT-Projekt-Providermarkt und ich teile Ihre Ansicht, dass die „keine Ahnung“ vom Thema Scheinselbstständigkeit hätten, nicht. Ich habe eher den subjektiven Eindruck, dass jeder nach seiner individuellen Lösung gegen diese Rechtsunsicherheit suchen weil alle unter dem Problem leiden, deshalb keine Aufträge zu bekommen, genau wie viele IT-Freelancer.
Kai-U. Bräutigam:
Anstatt Kunden aufzuklären, greifen einige Recruiter lieber zum angeblichen Allheilmittel der ANÜ.
Antwort CIP, G. Labs:
Das sehe ich wie Sie auch kritisch. Nach unserem Eindruck geht die Initiative aber meist von den potenziellen End-Kunden aus. Die fürchten Haftungsprobleme durch die Beauftragung eines Selbstständigen (also auch über den Projekt-Provider) und versuchen diese Risiken über das AÜG auszuschließen. Deshalb haben wir ja die CIP-Zertifizierung als freiwillige Selbstkontrolle entwickelt. Wir wollen den von Ihnen kritisierten Trend umkehren.
Kai-U. Bräutigam:
Eine Zertifizierung schützt nicht vor den Nachstellungen der DRV.
Antwort CIP, G. Labs:
Seitdem es die Möglichkeit zur CIP-Zertifizierung gibt, wurde kein einziger CIP-Zertifizierter durch die Deutsche Rentenversicherung als scheinselbstständig deklariert und kein einziger Auftraggeber musste Nachzahlungen leisten oder Strafen zahlen. Wir behaupten nicht, dass eine Zertifizierung vor Überprüfungen der DRV schützt. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit als scheinselbstständige Beschäftigung einzustufen ist, eine allein unter staatlicher Hoheit liegende Aufgabe ist. Eine Zertifizierung nimmt einem Statusfeststellungsverfahren aber jegliche Erfolgs-Chancen. Ihr Auftraggeber kann Sie beauftragen, ohne Angst vor dem Ausgang eines SFV zu haben und schützt sich vor dem Vorwurf eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhaltens bei der Beauftragung Externer und darauf kommt es an.
Kai-U. Bräutigam:
Sie ist weder ein amtliches Dokument, noch wird jedes einzelne Vertragsverhältnis untersucht. Denn nur das interessiert die DRV. Sie prüft, wie das aktuelle Vertragsverhältnis gelebt wird.
Antwort CIP, G. Labs:
Amtlich sind nur Dokumente, die vom Staat kommen. Auf eine praktikable Lösung vom Staat warten Millionen Freelancer schon seit vielen Jahren vergeblich. CIP-Zertifizierungen dienen auch nicht staatlichen Institutionen zur Ermittlung von Scheinselbstständigen, sondern tatsächlich Selbstständigen um sich als solche besser als ihre Wettbewerber am Markt zu platzieren. CIP-Zertifizierungen bieten ihren Auftraggebern Sicherheit und sorgen dafür das Selbstständige wieder beauftragt werden ohne AÜG-Verträge. Entgegen Ihrer Vermutung kann selbstverständlich jedes einzelne Vertragsverhältnis zertifiziert werden. Ein CIP kann sogar während eines Projektes beliebig viele seiner parallellaufenden Projekte zertifizieren und so seine Aufträge absichern. So oft er will, ohne Mehrkosten.
Kai-U. Bräutigam:
Ich glaube kaum, dass Herr Labs dafür garantiert, dass der Freelancer nicht als scheinselbstständig eingestuft wird. Die Zeche zahlt ja entweder der Freelancer und/oder sein Kunde.
Antwort CIP, G. Labs:
Nachzahlungen und Strafen treffen immer die jeweiligen Vertragsparteien, also Auftraggeber und Auftragnehmer. Dritte, wie z.B. Versicherungen können keine Garantien für die Übernahme von Strafen aufgrund rechtswidriger Beauftragungen unter Umgehung der Sozialversicherungspflichten (Straftaten) übernehmen. Als Selbstständiger sind Sie immer selbst für wahrheitsgemäße und korrekte Angaben verantwortlich. Die CIP-Zertifizierung sorgt dafür, dass dieser Fall möglichst überhaupt nicht eintritt und falls doch die Folgen gering ausfallen (wie ein Sicherheitsgurt im Auto). Wichtig für Ihre Auftraggeber ist hingegen, dass sie sich im Worst Case auf die Inhalte Ihres CIP-Zertifikates zum Zeitpunkt der Beauftragung und auf die Aktualisierungen während Ihrer Leistungserbringung bei diesem Auftraggeber berufen können, damit ihnen keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellt (bzw. nachgewiesen) werden kann.
Kai-U. Bräutigam:
Hier soll – meiner Meinung nach – wieder nur Geld mit dem Schreckgespenst der Scheinselbstständigkeit verdient werden. Im Zweifel ist man besser beraten, wenn man sich professionellen juristischen Rat bei einem Anwalt einholt. Und ganz wichtig: Man sollte sich auf gar keinen Fall einem Statusfeststellungsverfahren aussetzen. Das raten übrigens viele Anwälte, die sich mit dem Thema Scheinselbstständigkeit befassen.
Antwort CIP, G. Labs:
Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich für jede neue Projektakquisition aufs Neue juristischen Rat einholt oder sich zertifizieren lässt und seinen Selbstständigen-Status bei Veränderungen nur noch kurz aktualisiert. Wir machen ein Zertifizierungsangebot – es besteht keine Zertifizierungspflicht. Auch der von Ihnen präferierte juristischer Rat bietet keinen Schutz vor der Überprüfung durch die DRV und nicht jeder Rechtsanwalt ist auf das Thema Scheinselbstständigkeit spezialisiert.
Kai-U. Bräutigam:
Es ist falsch, dass der Auftraggeber aus der „Schußlinie“ ist, wenn er einen Recruiter beauftragt. Auch er kann von der DRV belangt werden.
Antwort CIP, G. Labs:
Selbstverständlich ist der Auftraggeber nicht aus der „Schusslinie“, wenn er einen IT-Projektprovider oder über sonstige Dritte beauftragt. Das behaupten wir aber auch mit keiner Silbe.
Kai-U. Bräutigam: Dieser Artikel liest sich eher wie eine Werbung für dieses CIP-Zertifikat, anstatt wie ein objektiver Fachbeitrag. Er hätte mit „Werbung“ übertitelt werden müssen.
Antwort CIP, G. Labs:
Wir sind die Einzigen, die diese digitale Transformationslösung für Selbstständige geschaffen haben, um sich von dem Verdacht einer Scheinselbstständigkeit dauerhaft lösen zu können und es fällt schwer, unseren in Deutschland einzigartigen Lösungsvorschlag vorzustellen, ohne unsere Zertifizierung zum Certified Independent Professional zu erwähnen.
Schade, dass Sie dieser digitalen Lösung nichts Gutes abgewinnen konnten, denn für Freelancer wie Sie haben wir die CIP-Zertifizierung entwickelt. Wir beauftragen selbst Freelancer und kennen die Probleme nur zu gut. Wenn Sie Fragen haben, können wir aber gern mal miteinander telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Labs
„Eine Zertifizierung nimmt einem Statusfeststellungsverfahren aber jegliche Erfolgs-Chancen.“
Garantieren Sie dies und übernehmen Sie die Haftung falls es doch anders kommt?
Die Frage hatte ich in dem Text weiter oben bereits beantwortet. Daher kopiere ich das hier nochmal rein.
Selbst ein Statusfeststellungsverfahren kann im Nachhinein noch revidiert werden. Vereinbaren Sie doch mal einen Termin und wir telefonieren mal. Würde mich freuen, von Ihnen zu hören, Herr Rheinwald. Schönes WE!
Antwort CIP, G. Labs im vorhergehenden Kommentar:
Nachzahlungen und Strafen treffen immer die jeweiligen Vertragsparteien, also Auftraggeber und Auftragnehmer. Dritte, wie z.B. Versicherungen können keine Garantien für die Übernahme von Strafen aufgrund rechtswidriger Beauftragungen unter Umgehung der Sozialversicherungspflichten (Straftaten) übernehmen. Als Selbstständiger sind Sie immer selbst für wahrheitsgemäße und korrekte Angaben verantwortlich. Die CIP-Zertifizierung sorgt dafür, dass dieser Fall möglichst überhaupt nicht eintritt und falls doch die Folgen gering ausfallen (wie ein Sicherheitsgurt im Auto). Wichtig für Ihre Auftraggeber ist hingegen, dass sie sich im Worst Case auf die Inhalte Ihres CIP-Zertifikates zum Zeitpunkt der Beauftragung und auf die Aktualisierungen während Ihrer Leistungserbringung bei diesem Auftraggeber berufen können, damit ihnen keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellt (bzw. nachgewiesen) werden kann.
Warum die Geheimniskrämerei um die politische Partei, die doch offenbar den Selbstständigen helfen wollte? Wäre doch interessant, sie zu kennen, ich würde sie ggf. wählen. Oder sind das etwa die – abgesehen von ihrer offensichtlichen Sympathie für die Selbstständigen – böööösen „Rechten“?
Es ist natürlich wünschenswert, eine Zertifizierung für Selbständigkeit zu schaffen. Nur ist das leider im deutschen Sozialversicherungsrecht nicht möglich. Denn Selbständigkeit ist Eigenschaft einer Beziehung (!) und nicht einer Person. Diesem verbreiteten Irrtum unterliegt der Autor gleich im ersten Absatz, wo er schreibt: „Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist.“ In der Wikipedia, auf die sich der Autor bezeiht, steht das nicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit).
(Schein)selbständigkeit ist Eigenschaft der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Selbst wenn der Auftragnehmer Angestellte hat, viele Kunden, eigene Büros, Hardware, Marketing usw., bedeutet das nicht, dass er bei Kunde XY selbständig arbeitet. Denn ist er dort in die Betriebsabläufe eingebunden und/oder Weisungen des Kunden unterworfen, ist er dort scheinselbständig. Auch wenn das Projekt nur wenige Wochen dauert.
Verwechselt wird hier die Frage der Selbständigkeit mit der Frage der Rentenversicherungspflicht (arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger). Die Unterscheidung ist übrigens in der Wikipedia übrigens sehr gut herausgearbeitet.
Herr Labs geht den gleichen Weg wie die meisten Vermittlungsagenturen, die mit Hilfe einer Checkliste oder Compliance-Prüfung den Freiberufler als „unbedenklich“ an ihre Kunden vermitteln wollen. Damit wird dem Kunden die Unbequemlichkeit erspart, die eigenen Prozesse zu überarbeiten. Denn genau dort liegt das eigentliche Problem. Auftraggeber setzen Freelancer ein, als wären sie deren Mitarbeiter. Da nützt dann das beste Zertifikat nicht mehr.
Sehr geehrter Herr Groth,
ich gehe mal der Reihe nach auf die Aussagen in Ihrem Kommentar ein.
1. Herr Groth: Es ist natürlich wünschenswert, eine Zertifizierung für Selbständigkeit zu schaffen. Nur ist das leider im deutschen Sozialversicherungsrecht nicht möglich.
Antwort G. Labs: Das hat auch niemand behauptet. CIP ist eine privatwirtschaftliche Lösung für ein Problem, das über Jahre von vielen Beteiligten in öffentlichen Institutionen, der Politik und auch von vielen anderen in der Wirtschaft nicht gelöst wurde. Wir sind keine staatliche Institution, ersetzen kein staatliches Statusfeststellungsverfahren und haben auch keinen Einfluss auf die Gesetzgebung. Wie CIP funktioniert haben wir an mehreren Stellen beschrieben.
2. Herr Groth: Denn Selbständigkeit ist Eigenschaft einer Beziehung (!) und nicht einer Person…. (Schein)selbständigkeit ist Eigenschaft der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Antwort G. Labs: Auch das hat niemand behauptet. Das Thema ist komplex und es ist nicht einfach, eine solche Innovation mit zwei Sätzen zu erklären. Hier liegt ein Missverständnis vor, das z.B. im Erklärvideo und auf unserer Website ausführlich erklärt wird. CIP-Zertifikate werden einer Person verliehen (also z.B. nicht einem Unternehmen), allerdings erfolgt dies ausschließlich immer im Bezug zu einem bestimmten Auftragsverhältnis zu einem Auftraggeber. Dazu bieten wir mehrere Auswahlmöglichkeiten an (vgl. Erklärvideo mit der IT-Programmiererin Steffi), die ein Freelancer unbegrenzt oft ohne Mehrkosten als CIP-Zertifikat überarbeiten und herunterladen kann:
a) Steffi steht aktuell in einem Auftragsverhältnis und möchte dieses ggü. ihrem aktuellen Auftraggeber absichern und möchte diesem ein CIP-Zertifikat vorlegen, in dem sie dies dortigen Rahmenbedingungen (organisatorisch etc.) im Zertifikat abbilden möchte. (Das machen einige unserer Kunden, wenn sie von Bedenken bei Vertragsverlängerungen hören.)
b) Steffi sucht einen neuen Auftraggeber ab 1. Januar und möchte den Einkäufer ihres potenziellen neuen Auftraggebers mit einem CIP-Zertifikat davon überzeugen, dass sie (so wie sie dort zum Einsatz käme) nicht scheinselbstständig sein kann. Sie weiß oder klärt diese Arbeitsbedingungen (z.B. Nutzung des eigenen Rechners, Einbindung in die Org. etc.) und aktualisiert ihr CIP-Zertifikat mit mehreren Klicks im Online-Zertifikat, lädt dieses herunter und stellt diese freiwillige Selbstauskunft dem kritisch eingestellten Einkäufer ihres Wunsch-Neukunden zur Verfügung. Es wird also IMMER das von Ihnen angemerkte 1:1-Vertragsverhältnis im CIP-Zertifikat abgebildet und nicht etwa ein pauschales Zertifikat für eine Person erstellt.
c) Was macht Steffi, wenn sie gerade kein Projekt hat, aber den Wettbewerbsvorteil eines CIP-Zertifikates nutzen möchte, um sich von ungecippten Wettbewerbern bei IT-Projektprovidern wie Ihnen oder auch bei Direktkunden positiv abzuheben? Sie kann ihr letztes bereit abgeschlossenes Projekt exemplarisch (auch nachträglich) cippen, um dem IT-Projektprovider im ersten Step aufzuzeigen, dass sie alles tut, um den IT-Projektprovider und dessen End-Kunden optimal vor den Risiken ihrer eigenen Scheinselbstständigkeit zu schützen. Kommt sie in die engere Auswahl kann sie sich im zweiten Step noch einmal positiv aus dem Menge abheben, indem sie anbietet, dieses konkrete Projekt einzeln zu cippen und das CIP-Zertifikat ihrem IT-Programmiererin-Profil beifügen.
Cool oder? Das ist wichtig und wird gut angenommen, weil Steffi und Projektprovider damit einen wichtigen Mehrwert für ihre Kunden schaffen weil sie u.a. den Auftraggeber vor (grober) Fahrlässigkeit und Vorsatz schützen. (Details vgl. Website).
3. Herr Groth: Verwechselt wird hier die Frage der Selbständigkeit mit der Frage der Rentenversicherungspflicht (arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger).
Antwort G. Labs: Das tun wir natürlich nicht und diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage.
4. Herr Groth: Herr Labs geht den gleichen Weg wie die meisten Vermittlungsagenturen, die mit Hilfe einer Checkliste oder Compliance-Prüfung den Freiberufler als „unbedenklich“ an ihre Kunden vermitteln wollen. Damit wird dem Kunden die Unbequemlichkeit erspart, die eigenen Prozesse zu überarbeiten. Denn genau dort liegt das eigentliche Problem. Auftraggeber setzen Freelancer ein, als wären sie deren Mitarbeiter. Da nützt dann das beste Zertifikat nicht mehr.
Antwort G. Labs: Wie Sie das in Ihrer IT-Projekt Genossenschaft eG als Vermittlungsagentur handhaben, entzieht sich meiner Kenntnis. Die CIP Certified Independent Professional GmbH ist keine Vermittlungsagentur. Wozu es führt, wenn tausende Unternehmen individuell ihre Prozesse überarbeiten und ebenso viele verschiedene Check-Listen einsetzen, Supplier-Audits durchführen müssen und sowohl bei Auftraggebern als auch bei Solo-Selbstständigen und Freiberuflern viele aufgrund von Irrtümern und falscher Selbsteinschätzungen in die Scheinselbstständigkeitsfalle laufen und plötzlich hohe Nachzahlungen oder Strafen zahlen müssen bzw. als Vorstand den Job verlieren, wird uns fast täglich in der Hotline geschildert. Als IT-Projektprovider sollten Sie doch auch ein Interesse haben, dass End-Kunden eine maximal mögliche Sicherheit haben, denn Sie verdienen doch an der Vermittlung (zu Recht). Nein, Auftraggeber setzen Freelancer mit einem CIP-Zertifizierung eben nicht wie deren Mitarbeiter ein. Selbst ohne Zertifikat kenne ich viele positive Projektprovider, die so nicht agieren. Im Übrigen sehe ich die Prozesspflicht beim Freelancer, IT-Projekt-Provider wie Ihnen und beim End-Kunden. Genau dafür bieten wir die Möglichkeit einer digitalen Transformationslösung, die einzigartig in Deutschland ist und sehr gut angenommen wird.
Wenn ich Ihre Vorbehalte ein wenig auflösen konnte, können wir gern mal direkt miteinander telefonieren. Als Vorstand der IT-Projektgenossenschaft eG hätten Sie, Ihre Kandidaten und Ihre potenziellen Kunden nur Vorteile durch die CIP-Zertifizierung. Was könnten Sie verlieren, wenn Sie dieses „Quality Gate“ zum Schutz aller drei Vertragspartner einrichten und den gesamten Aufwand einfach kostenlos in die Hände eines unabhängigen Dritten legen würden?
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Labs, CEO