Matthias Ruff ist ein gefragter Experte der Branche Personaldienstleistung und kennt diese aus operativer wie strategischer Perspektive. Er verfügt über Erfahrungen aus Unternehmensgründungen mit Start-up-Mentalität bis hin zum Senior Management eines international führenden Konzerns der Personaldienstleistung. Außergewöhnlich ist sein tiefes Know-how aus unterschiedlicher Verantwortung für Unternehmensbereiche wie Sales, Rekrutierung, Digitalisierung, operativer Excellence bis hin zum Strategy Management und Landesverantwortungen. Auch mit den besonderen Herausforderungen des IT Freelancing ist er seit 20 Jahren vertraut. Matthias Ruff hat sich durch aktive Einflussnahme auf Prozesse, Strategien, Skillgebiete, Vertragsformen, Erschließung neuer Märkte etc. zu einem führenden Experten der Personaldienstleistung entwickelt. Seine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen mit Dienstleistern, Investoren, Juristen, Verbänden, Managern, Fach- sowie Einkaufs- und HR-Abteilungen prägen seine ganzheitliche Denkweise.
Scheinselbstständigkeit abwenden
IT Freelancer Magazin: Wenn beim Statusfeststellungsverfahren der zuständigen Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung herauskommt, dass es sich bei der Beschäftigung um eine Scheinselbstständigkeit handelt, kann dies verheerende arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen für den Freelancer nach sich ziehen. In Ihrem Buch heißt es: „Der bisherige Selbstständige [wird] rückwirkend für einen zu definierenden Zeitraum zum Arbeitnehmer. Somit hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers.“ Die Rückzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge summieren sich schnell auf über 50 % der Honorarsumme – und das für die letzten vier Jahre. Bei üblichen Verrechnungssätzen und normaler Auslastung sind die Beträge schon in unter zwei Jahren im sechsstelligen Bereich. Das könnte so manchen IT Freelancer in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Zu welchen Maßnahmen würden Sie IT Freelancern raten, um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit von vornherein abzuwenden? Besteht diese Möglichkeit überhaupt?
Matthias Ruff: Als erstes muss klar sein, dass es kein eigenes Gesetz für Scheinselbständigkeit gibt. Verschiedene Rechtsgebiete haben Einfluss, neben dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht insbesondere auch die Paragraphen der Sozialversicherung. Dort ist beispielsweise definiert, dass Anhaltspunkte für Beschäftigung, also für nicht selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation sind. Das Arbeitsrecht ergänzt dies noch durch persönliche Abhängigkeit. Diese Punkte sind aber in keinem Fall abschließend zu sehen.
Für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses gibt es bei der Prüfung darauf hindeutende Indizien. Diese werden in jedem einzelnen Fall als Gesamtbild geprüft. Wesentliche Entscheidungskriterien sind also Weisungsgebundenheit und Integration in den Betrieb. Die Prüfung und Einschätzung nimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren vor. Die Gesamtschau der Umstände für jeden Einzelfall ist die Basis für die Beurteilung. In der Praxis werden Kriterien gegeneinander abgewogen. Insofern ist es wichtig, möglichst viele Merkmale zu sammeln, welche für Selbständigkeit sprechen.
Für Selbständigkeit sprechen beispielsweise freie Einteilung und Bestimmung der Arbeitszeit, geschäftliche Beziehungen zu mehreren Auftraggebern, unternehmerisches Risiko oder keine Eingliederung in den Geschäftsbetrieb. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise eine eigene Homepage oder einen professionellen XING-Auftritt. Und auch das Aufträge abgelehnt werden. Dies sollte auch dokumentiert werden, beispielweise durch das Sammeln solcher Ablehungsmails. Unternehmerisches Risiko kann beispielsweise auch durch den Abschluss entsprechender Versicherungen dargestellt werden, schließlich bräuchte der Selbständige diese Versicherungen nicht, wenn kein geschäftliches Risiko bestehen würde. Wichtig ist auch eine eigene Büroausstattung wie einen Computer. Selbstverständlich stellt ein Selbständiger auch keinen Urlaubsantrag beim Auftraggeber oder erscheint, wenn er schon auf dem Organigramm aufgeführt wird, dort als extern. Ebenso ist dies bei Mailadressen oder Autosignaturen des Auftraggebers. Selbstverständlich sind auch rechtssichere Verträge notwendig. Diese sollten Freelancer beispielsweise erlauben, selbst wiederum Subunternehmer einsetzen zu dürfen. Das sind aber nur Beispiele einer Vielzahl von Indizien.
Zusammenfassend gilt es also, möglichst viele Hinweise auf Selbständigkeit zu sammeln und diese auch für den Falle eines Falles belegen zu können.
Statusfeststellungsverfahren kommt oft zu falschem Ergebnis
IT Freelancer Magazin: In Ihrem Buch kritisieren Sie, dass keine eindeutige Rechtssicherheit für Freelancer hinsichtlich des Schutzes vor der Scheinselbständigkeit gegeben ist. Gerade die „Statusfeststellungsverfahren sind unsicher und vor Gericht sehr langwierig. Eine Vielzahl der Statusfeststellungsverfahren kommt nicht zum richtigen Ergebnis“.
Welche Änderungen sind in den nächsten Jahren zu Gunsten der Fairness des Statusfeststellungsverfahren für Freelancer zu erwarten?
Matthias Ruff: Ich hoffe wirklich sehr, dass es hier zu Änderungen kommt. Und dies hoffe ich für jeden einzelnen IT-Freelancer, aber auch für unsere Volkswirtschaft in Summe. Die Beiträge der Freelancer beispielsweise für die Digitalisierung sind enorm, diese Wertschöpfung scheint noch nicht richtig in der Gesellschaft angekommen zu sein. Selbständige Wissensarbeiter sind ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft – insbesondere für die Zukunft! Crowdworking ist ein Megatrend. Laut Untersuchungen halten sieben von zehn Unternehmen freie Mitarbeiter im IT-Bereich für unverzichtbar. Digitalisierung, weiter zunehmende Projektarbeit, noch schnellere Technologiezyklen bei immer höherem Spezialisierungsgrad werden das Know-how Externer künftig noch wichtiger machen. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf in der Politik.
Das Statusfeststellungsverfahren ist nicht effizient. Die Zahl der Statusfeststellungsverfahren ist seit 2007 mit unter 25.000 auf durchgängig deutlich über 65.000 gestiegen. Der Anteil der positiven Bescheide, also auf selbständig, ist von 60 % im Jahr 2007 auf circa 20 % gesunken. Meiner Meinung nach sind konstant über 30 % der ersten Urteile der Rentenversicherungen Fehleinschätzungen.
Wir benötigen einen Wechsel des Systems hin zu Positivkriterien zur Bestätigung der Selbständigkeit – und dies grundsätzlich und nicht für einzelne Projekte. Also eine grundsätzliche Bescheinigung, welche den Freelancer die Selbständigkeit für einen gewissen Zeitraum bestätigt. Unter anderem der VGSD und der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit geben auch zu dem Thema in Berlin hochqualifizierten Input. Mögliche Kriterien für Selbständigkeit könnten beispielsweise Honorarhöhe, Altersvorsorge, Arbeitgebereigenschaft, Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine bestimmte Anzahl von Auftraggebern sein.
Zusammenfassend sollte durch den Nachweis eines einzelnen oder einer Kombination von mehreren Kriterien eine Selbstständigkeit sichergestellt sein – und dies zumindest für einen gewissen Zeitraum. Weiter sollte die Zuständigkeit der Clearingstelle der Deutsche Rentenversicherung wegverlagert werden. Diese Stelle ist Richter und Nutznießer gleichzeitig, was an der Neutralität zweifeln lässt.
Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern
IT Freelancer Magazin: Sie greifen in Ihrem Buch Ergebnisse der Lünendonk Studie von 2019 auf, welche aussagen, dass in Deutschland „Führende Personaldienstleister (..) circa 400.000 Freelancer für eine Zusammenarbeit als interessant ein[schätzen], davon sind ungefähr 105.000 auf IT spezialisiert.“ „Im Contracting für Personaldienstleister interessante Freelancer sind meist sehr gefragt und gut ausgebildet. Stundensätze von unter 60 Euro sind selten. Sie verfügen über ein sehr gutes Einkommen mit entsprechenden Möglichkeiten der Altersvorsorge“.
Was sind die Kriterien, die dazu führen, dass Personaldienstleister auf Freelancer zugehen oder genau mit diesen Freelancern zusammenarbeiten? Wie kann ich als Freelancer die Personaldienstleister auf mich aufmerksam machen?
Matthias Ruff: Das wichtigste Kriterium für Personaldienstleister ist die Zufriedenheit des Kunden – also die Qualität der Arbeit durch Know-how gepaart mit passender Kommunikation. Weiter ist, wie immer im Geschäftsleben, die Zuverlässigkeit von entscheidender Bedeutung. Und natürlich spielt auch der preisliche Match eine Rolle.
Aufmerksamkeit erreichen die Freelancer beispielsweise durch unternehmerische Auftritte, beispielsweise auf Freelancerbörsen oder auf Social Media wie XING oder LinkedIn. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit dort einfach anzurufen oder eine Mail senden. Aber: in der Realität des Marktes ist es in vielen Skills ja häufig umgekehrt, der Freelancer kann sich den Dienstleister aussuchen…
IT Freelancer Magazin: Sowohl der Markt der Personaldienstleistungen, als auch der der IT Freelancer wird sich in Zukunft stark verändern.
Inwiefern können sich IT Freelancer auf diese Veränderungen vorbereiten und welchen zusätzlichen Mehrwert können diese aus der Kooperation mit Personaldienstleistern zukünftig erwarten?
Matthias Ruff: Grundsätzlich sind die Märkte im Wandel. Dienstleistungen sind nicht nur aufgrund der Digitalisierung in einer historischen Umbruchphase. Klassische Abgrenzungen in früherer Form greifen nicht mehr. Beispielsweise bieten moderne Personaldienstleister immer mehr Leistungsbausteine klassischer IT-Dienstleister wie Werkverträge oder Managed Services an. Der Freelancer kann also vom wachsenden Leistungsportfolio profitieren. Weiter haben Personaldienstleister zunehmend das Plattformwesen im Auge, auch hier werden Angebote ausgebaut. Einige Personaldienstleister werden künftig verstärkt Fortbildungen anbieten im Sinne einer lebenslangen Partnerschaft, auch dies kann für Freelancer interessant werden.
Grundsätzlich sehe ich die Position für Freelancer positiv. Ihr Know-how wird für die Zukunft Deutschlands immer wichtiger werden. Weiter wird es anteilig mehr Selbständige geben, insbesondere mehr Solo-Selbständige. Dies erhöht den Stellenwert der Selbständigkeit und übt mittelfristig Druck auf die Politik aus, welche diesen in Lösungen umsetzen muss.
IT Freelancer Magazin:
Warum sollte ein IT Freelancer Ihr Buch überhaupt lesen?
Matthias Ruff: Das Buch soll einen verständlich geschriebenen Einblick mit dem Fokus auf wesentliche juristische Grundlagen, Historie und Hintergründe der Branche sowie Märkte und Tipps für die Praxis über das gesamte Leistungsportfolio bieten. Themen sind unter anderem die Personalberatung, Arbeitnehmerüberlassung, oder Contracting auf Basis Dienstverträge mit Freelancern. Ebenso werden die Optionen der Werkverträge und Managed Services in der IT aufgeführt. Viele IT Freelancer arbeiten mit Personaldienstleistern zusammen. Durch das Buch lernen diese die Hintergründe ihres Vertragspartners besser kennen, können noch mehr auf Augenhöhe diskutieren. Weiter gehe ich intensiv auf das Thema Scheinselbständigkeit ein und zeige Lösungsmöglichkeiten für den einzelnen Freelancer auf. Interessant könnte das Buch auch bei Überlegungen sein, die eigene Leistung auch als Werkvertrag anzubieten. Hier werden Erfolgskriterien für Gewerke aufgezeigt. Das Buch beinhaltet auch viele Zahlen wie Nachfrager, Sozialdaten etc. zum Markt der Selbständigen, ein Kapitel geht nur den Markt der IT Freelancer.
IT Freelancer Magazin: Herr Ruff, haben Sie vielen Dank für das Interview & viel Erfolg für die Zukunft!
Das umfassende Fachbuch von Matthias Ruff „Ganzheitliche Personaldienstleistungen“ ist auf Tredition.de erhältlich.
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