Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen für IT Selbständige

IT Freelancer Magazin: Für die Verantwortlichen beim Endkunden dürfte die größte Angst bezüglich der Beschäftigung von Scheinselbständigen die vor strafrechtlichen Konsequenzen sein. Gibt es Ihnen bekannte Fälle, bei denen es eine strafrechtliche Verfolgung der IT Selbstständigen bei der Beschäftigung in Sachen Scheinselbständigkeit gab?
RA Benno Lehmann: Mir persönlich ist dazu kein Fall bekannt, in dem ein IT Freelancer als Auftragnehmer strafrechtlichen Konsequenzen unterworfen war. Der Sozialversicherungsbetrug nach § 266a StGB ist ein sogenanntes Sonderdelikt. Das heißt, dass der Auftraggeber dieses lediglich als Täter begehen kann. Der Auftragnehmer könnte sich lediglich der Beihilfe strafbar machen, was nach meiner Einschätzung sehr schwer nachzuweisen wäre.

Mögliche Strafrechtliche Konsequenzen für Personalverantwortliche beim Endkunden

IT Freelancer Magazin: Gibt es hingegen nicht auch Fälle, bei denen ein Personalverantwortlicher strafrechtliche Konsequenzen bei einer Festanstellung eines Mitarbeiters fürchten müsste, z.B. Anordnung rechtswidriger Überstunden?
RA Benno Lehmann: Dies wäre dann relevant, falls diese Stunden nicht korrekt als Lohn angemeldet würden (Schwarzarbeit).
IT Freelancer Magazin: Beim Thema Scheinselbständigkeit spielen ja drei unterschiedliche Rechtsbereiche eine Rolle: das Arbeits-, Steuer- und das Sozialrecht. Das Paradebeispiel der Scheinselbständigkeit im Arbeitsrecht ist das Daimler-Urteil: Daimler musste zwei bisherige IT Freelancer einstellen, die sich aufgrund ihrer Arbeitsweise als Scheinselbständige betrachteten, um Festanstellung bei Daimler klagten und vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Recht bekamen (Quelle)

Ist diese Gefahr der Scheinselbständigkeit bzgl. des Arbeitsrechts noch gegeben?

RA Benno Lehmann:Ja, da durch eine Scheinselbständigkeit eine Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung eines rückwirkenden fortlaufenden Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten eingeklagt werden kann.

Schutzfaktoren vor Scheinselbständigkeit

IT Freelancer Magazin: Welches sind die Schutzfaktoren, die wirklich vor Scheinselbständigkeit schützen?
RA Benno Lehmann: Eine vollumfassende Absicherung ist bei dieser Thematik leider nie möglich, gerade wenn der Auftragnehmer (ITler) ein Einzelunternehmen ist. Einen gewissen Schutz bietet u.a. die Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten durch den Auftragnehmer über Minijobbasis (Bruttolohn über 450 €).
IT Freelancer Magazin: Was ist kein effektiver Schutz gegen Scheinselbständigkeit, geistert aber seit Langem als ein entsprechendes Gerücht in der IT-Freelancer Community herum?
RA Benno Lehmann: Leider wird noch immer das Gerücht verbreitet, dass eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossen sei, wenn man mehrere Auftraggeber habe. Das ist nicht der Fall.

Größter möglicher Schaden für IT Freelancer bei Scheinselbständigkeit

IT Freelancer Magazin: Was ist der größte denkbare Schaden für IT-Freelancer bezüglich der Scheinselbständigkeit, mal abgesehen davon, dass Endkunden permanent durch politische Debatten aufgeschreckt werden und anschließend weniger IT-Freelancer beschäftigen wollen?
RA Benno Lehmann: Falls eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt wird und der Auftraggeber einen niedrigeren Vergleichslohn von festangestellten ITlern nachweisen kann, droht dem ITler eine anteilige Überzahlung seines erhaltenen Nettohonorars (in Rechnung gestelltes Nettohonorar abzüglich vergleichbaren Nettolohns als Angestellter). Hat der ITler zum Beispiel 100 € pro Stunde in Rechnung gestellt, ein vergleichbarer Angestellter hat für diese Arbeit jedoch nur einen Nettolohn von 40 € bekommen, könnte der Auftraggeber diese Differenz von 60 € vom ITler zurückfordern. Das ist aber häufig für den Auftraggeber sehr schwierig, da er einen Vergleichslohn mangels vergleichbarer Festangestellter nicht nachweisen kann, wofür er beweispflichtig ist.
IT Freelancer Magazin: Wieso bietet kein Versicherungskonzern eine Versicherung gegen die Scheinselbständigkeit an, die beispielsweise auch der IT-Freelancer gegen Aufpreis seinem Endkunden mitanbieten könnte?
RA Benno Lehmann: Eine entsprechende Versicherung wäre eine gute Idee. Wahrscheinlich halten die Versicherungen das Rechtsgebiet und die finanzielle Belastung für zu undurchschaubar.
IT Freelancer Magazin: Was halten Sie von der Aussage von MdB Rosemann (SPD), dass mit dem in dieser Legislatur geplanten gesetzlichen Rentenversicherungszwang das Thema Scheinselbständigkeit zumindest im sozialrechtlichen Bereich Geschichte ist?
RA Benno Lehmann: Eine Rentenversicherungspflicht würde zunächst insbesondere nicht die Krankenversicherungspflicht bei einer aufgedeckten Scheinselbständigkeit mit abdecken, welche ebenfalls durch die Rentenversicherung mit festgesetzt wird. Selbst bei einer laufenden Rentenversicherung des selbstständigen ITlers würde bei einer Scheinselbständigkeit diese in eine Sozialversicherungspflicht für den Auftraggeber umgewandelt werden. Eine wirkliche Absicherung zum Thema Scheinselbständigkeit ist daher meiner Ansicht nach nicht gegeben.
IT Freelancer Magazin: Herr Lehmann, vielen Dank für das Interview!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Benno Lehmann ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Lehmann. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Rechtsfragen, vor allem in den Rechtsgebieten Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung sowie im Verkehrsrecht. Von der Firmengründung an begleitet er seine Mandanten, berät sie über Investitionsentscheidungen, Steuermodelle, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Er führt Rechtsbehelfs- und Statusfeststellungsverfahren und vertritt seine Mandanten sowohl im Rahmen von außergerichtlichen Einigungen als auch vor Gericht.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

5 Kommentare

  1. Kai-Ulrik Bräutigam on

    Die Rechtslage bleibt weiterhin verworren und undurchsichtig. Insofern bietet dieses Interview nichts Neues.
    Hätte Sie nicht mal Politiker zu diesem Thema befragen sollen? Was plant die Bundesregierung? Was denkt sich die Opposition? Was kommt als Nächstes?
    Das wäre mal einen Artikel wert!

  2. Kai-Ulrik Bräutigam on

    Hallo Herr Wowro,
    ich meinte Bundesregierung, nicht irgendwelche Bundestagsabgeordnete.
    Schöne Grüße
    Kai-Ulrik Bräutigam

  3. Kai-Ulrik Bräutigam on

    Hallo Herr Wowro,
    ich meinte Bundesregierung, nicht irgendwelche Bundestagsabgeordnete.
    Schöne Grüße
    Kai-Ulrik Bräutigam

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