Am vergangenen Freitag verurteilte das Amtsgericht Miesbach den Geschäftsführer einer Reha-Klinik zu 18.000€ Geldstrafe. In 129 Fällen seien vermeintliche selbstständige Fachkräfte tatsächlich reguläre Angestellte gewesen, da diese sich nur in der Kleidung von den Festangestellten unterschieden. Der Geschäftsführer habe versäumt einen eigenen Rechtsbeistand einzufordern, weshalb das Gericht auf einen vermeidbaren Irrtum entschied. Der Geschäftsführer erklärte in einem Interview mit dem Tegernseer Stimme, dass er mit dem Urteil nicht zufrieden sei, da zeitgleiche Prüfungen seitens der Deutschen Rentenversicherung zu keiner Beanstandung führten. Der Rechtsanwalt der Vermittlungsfirma sagte außerdem aus, dass generell die Handhabung der Bescheide seiner Erfahrung nach national nicht einheitlich sei. So sei Bayern restriktiver in den Bescheiden, als beispielsweise NRW.

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Michael Wowro war von 2015 bis 2021 Herausgeber des IT Freelancer Magazins. Dieses Amt hat er zugunsten seines Unternehmens für 3D-Visualisierung von Messdaten else42 GmbH an Hays übergeben. Er freut sich auf eine Kontaktaufnahme via LinkedIn!

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