Auf dem diesjähigen Presseroundtable von Lünendonk wurde dieses Thema intensiv diskutiert und auch in der IT Freelancer Community ist es ein heißes Eisen: Gehen IT Freelancer in die Arbeitnehmerüberlassung? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen hat das IT Freelancer Magazin die Mitherausgeber Allgeier Experts und Questax um Ihre Einschätzung gebeten. Und hier die Einschätzung von Markus Bappert, Geschäftsführer der Questax Experts. Vergangene Woche wurde die Einschätzung von Bernd Sauer, Vorstand Götzfried AG (Allgeier Experts) im IT Freelancer Magazin veröffentlicht: hier.
Arbeitnehmerüberlassung ist auch heute noch ein eher seltenes Thema für einen IT-Freiberufler. Aufgrund oftmals übervorsichtiger Rechts-, Personal- oder Einkaufsabteilungen sieht man in vielen Unternehmen die alleinige Lösung in der Arbeitnehmerüberlassung.
Gehen also IT Freiberufler, nur weil es der Markt oder der Kunde es wünscht, jetzt verstärkter in die die Arbeitnehmerüberlassung?
Sicherlich gibt es Aufgaben, die nur im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung zulässig sind und auch schon von jeher in dieser Vertragsform gängig sind.
Dazu gehören neben dem IT-Betrieb, der durch oftmals nicht scharf abgegrenzte Aufgaben einzelner Personen, beispielsweise Supporter oder Administratoren, in besonderer Weise eine Eingliederung in die Prozesse des Kunden erfordert, auch das Themenfeld der Projektunterstützung, das sich durch „ad hoc Aufgabenstellungen“ und eine ebenfalls starke Einbindung in die internen Abläufe des Kunden auszeichnet. Eine definitive Eingliederung in die Betriebsstätte des Kunden findet bei Einsätzen statt, bei denen Festangestellte des Kunden, beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub, vertreten werden.
Die Möglichkeit, im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung direkt in Projekte eingebunden zu werden und so vielseitige Erfahrungen zu sammeln, kann besonders für Berufseinsteiger interessant sein.
Neben diesen Berufseinsteigern sind aber besonders projekterfahrene und mithin langjährige IT-Freelancer aus Kundensicht begehrte Kandidaten für eine Arbeitnehmerüberlassung. Fraglich ist allerdings, ob für diese begehrten, somit voll ausgelasteten und gut bezahlten Freelancer, Zeitarbeit attraktiv sein kann.
 
Hier kommen verschiedene Aspekte zum Tragen:
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ein Arbeitsmodell/Vertragsmodell, welches ausschließlich für angestellte Arbeitnehmer möglich ist. Damit ein Freiberufler in dieser Vertragsform beim Kunden tätig werden kann, muss sich dieser Freiberufler (zeitlich befristet) bei seinem Projektvermittler anstellen lassen. Dieser Schritt hat für einen Freiberufler allerdings wirtschaftliche und praktische Konsequenzen:

  • Das Bruttogehalt wird bei gleichen Kosten für den Kunden, zwangsläufig unter dem Honorar des Experten als Freiberufler liegen, da der Vermittler Sozialabgaben abführt (bis zur Bemessungsgrenze) und eine kalkulatorische Rücklage für ein mögliches Krankheitsrisiko einpreist.
  • Der Freiberufler selbst muss ebenfalls 20% an Sozialabgaben abführen, das reduziert sein Netto-Entgelt zusätzlich
  • Sollte das Bruttogehalt unter die Bemessungsgrenze fallen, verliert der Freiberufler die Option der privaten Krankenversicherung, bzw. muss eine Anwartschaft kostenpflichtig aufrechterhalten
  • Steuerlich betrachtet, dürfen Fahrten zum Kunden, eigene Hard-/Software sowie der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sondern es gibt lediglich die Möglichkeit der Werbungskosten für Arbeitnehmer
  • Der Freiberufler gibt sein „Wesensmodell“ der Selbstbestimmung auf. Urlaub muss beantragt werden, Arbeitszeiten und Pausen werden möglicherweise vorgeschrieben; er unterliegt Weisungen, denen er Folge zu leisten hat. Er gibt seine Identität als Selbständiger auf.

 
Wie ist die Erfahrung aus unserer Sicht in Kundenprojekten?
Wir beobachten, dass eine steigende Nachfrage an Arbeitnehmerüberlassungskräften einem auf niedrigem Niveau stabilen Angebot von Arbeitnehmerüberlassungskandidaten gegenübersteht. Diese Diskrepanz wird durch einen grundsätzlichen Mangel an IT-Fachkräften und eine nicht besonders hohe Akzeptanz der Freelancer gegenüber dem Thema Arbeitnehmerüberlassung verschärft. Die oft beobachtbare Ablehnung der Freelancer ist zum einen in objektiven Nachteilen, zum anderen in der Aufgabe individueller Freiheit begründet.
Dies führt dazu, dass es Unternehmen gibt, die nach zwei oder mehr Jahren nun wieder offen für den rechtssicheren Einsatz von IT Freiberuflern sind. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass man die Anzahl der nötigen AÜ-Experten für die Projekte nicht bekommt.
 
Am Ende kann man die Frage relativ einfach beantworten: Stimmt das Honorar und die Aufgabe, ist die Arbeitnehmerüberlassung sicherlich auch für IT-Freelancer von Interesse.
Wir als Questax Experts GmbH stellen fest, dass es durchaus Freiberufler gibt, die sich für eine Arbeitnehmerüberlassung bei unserer Schwester der Questax Professionals GmbH begeistern lassen. Ein Großteil der IT Experten, die sich für eine Freiberuflichkeit entschieden haben jedoch ihrem Wesensmodell treu bleiben.
Grundsätzlich erfordert die Frage, ob eine Position als Freelancer oder Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden sollte, eine Einzelfallprüfung und sollte durch einen qualifizierten Juristen durchgeführt werden. Daher ist dieser Beitrag auch nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu verstehen.
Gerne stehen wir Ihnen als Unternehmen mit unseren qualifizierten Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung, die passenden Experten im passenden Vertragsmodell zur Verfügung zu stellen.

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Ehemaliger Geschäftsführer der Questax Experts GmbH.

4 Kommentare

  1. Pingback: Gehen IT Freelancer in die Arbeitnehmerüberlassung - was sagt Allgeier Experts dazu? - IT Freelancer Magazin

  2. Maximilian Müller on

    Ich habe mit Erstaunen die Berichte gelesen und muss dazu sagen, dass ich den Kommentar von Herrn Sauer (Vorstand Götzfried AG) und gewisse Inhalte dieses Berichts NICHT bestätigen kann, da ich einer der Freelancer bin, der schon seit Jahren über das Arbeitnehmerüberlassungskonstrukt zufriedenstellend arbeitet! Ihre Aussage, Herr Sauer,  und die Erfahrung Ihres Geschäftsführer-Kollegen, dass die Bereitschaft der Freelancer in die ANÜ zu wechseln bei 1:200 liegt, ist lediglich falsch. Denn allein bei meinem derzeitigen Einsatz (Position: Projektleiter im Infrastrukturbereich) sind (mit mir inklusive) über 1000 IT-Freelancer in der Arbeitnehmerüberlassung im Einsatz. Daher ist Ihre Prognose nicht korrekt und widersprüchlich. Ich kann von meinen Erfahrungen her berichten, dass aufgrund des Gesamtpakets, die partnerschaftliche Betreuung und attraktiven Konditionen ich mir kein attraktiveres Geschäftsmodell mehr vorstellen kann. Und da bin ich nicht der Einzige in meinen Freelancing Umfeld. Ich habe schon einige Projektangebote von diversen Dienstleistern erhalten. Der Grund, warum mich der ein oder andere Personaler nicht von dem Projekt überzeugt hat, war lediglich eine inkompetente Betreuung des Dienstleisters, weil man nicht auf die „Bedürfnisse“ und Interessen eines Freelancers eingegangen ist und weil man nicht die gleiche Sprache des Freelancers gesprochen hat, um Diesen für das Projekt und die Vertragsform zu begeistern.
    Das sind meine Erfahrungen, die auch viele weitere Freelancer aus meinen Umfeld gemacht haben.

    • Lieber Herr Müller,
      wie geht denn das…Freelancer in Arbeitnehmerüberlassung? Mein Kenntnisstand ist der, dass man angestellt sein muss um in Arbeitnehmerüberlassung tätig zu werden.
      Ist das falsch?
      BG
      GP

  3. Olaf Haberknecht on

    Ich verstehe das Problem hier nicht.
    Ich kann das Geheule nicht mehr hören. Fakt ist, es gibt gut bezahlte Projekt als Freelancer oder als ANÜ. Interessant ist nur über welche Agentur man es macht. Weshalb soll daher ANÜ ein Problem für mich darstellen. Ich war schon in Projekten über befristete Anstellungen und konnte mich ohne Kopfschmerzen frei beim Kunden bewegen, habe an Meetings teilgenommen und habe mich frei sowohl mit internen als auch mit externen Mitarbeitern austauschen können. Mir ist das doch Jacke wie Hose, solange das Gesamtpaket lukrativ für mich ist und ich keinen Verlust verspüre.

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