Wie die Süddeutsche gestern Abend berichtete, ist offensichtlich selbst die Bundestagsverwaltung nicht vor Fehleinschätzungen bzgl. des Status der Selbstständigkeit gefeit. So hat der deutsche Bundestag seit 2006 über 100 Scheinselbstständige beschäftigt, zum Beispiel als sogenannte mobile Öffentlichkeitsarbeiter. Diese erklären den Bürgern auf Messen und Wanderausstellungen, wie das Parlament funktioniert und was die Abgeordneten für sie tun. Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Urteil zur Scheinselbstständigkeit eines solchen Öffentlichkeitsarbeiters, trügen derart Beschäftigte „kein Unternehmerrisiko“ und setzen kein „eigenes Kapital“ ein. Außerdem würden „Gegenstand, Ort und Zeit der Tätigkeit“ einseitig vorgegeben, sodass insgesamt von einer abhängigen Beschäftigung und nicht von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen sei. Der Bundestag hat für die Scheinselbstständigen inzwischen 3,5 Mio. € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen müssen. Zum vollständigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung.
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