Jeder IT-Freelancer in Deutschland leidet direkt oder indirekt unter der Rechtsunsicherheit rund um das Thema Scheinselbständigkeit. Direkt, weil der IT-Freelancer sich aufwändig mit diesem Thema auseinandersetzen muss, um die diesbezüglichen Risiken zu minimieren. Oder er bekam deswegen sogar schon einmal Schwierigkeiten mit den Behörden. Indirekt leidet er, weil die Auftraggeber aufgrund der rechtlichen Unsicherheit bei der Projektvergabe an IT-Freelancer zurückhaltend sind und die weniger dringenden Projekte an Angestellte vergeben oder gar unbesetzt lassen.
Tipps gegen Scheinselbstständigkeit
Grundsätzlich sollten Sie möglichst viele Merkmale sammeln, welche für Ihre Selbständigkeit und gegen eine Weisungsgebundenheit und Integration in das Auftragsunternehmen sprechen. In unserem Manager Interview mit Matthias Ruff sind wir bereits auf die Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit und auf Tipps zur Vermeidung dieser eingegangen.
Anwälte spezialisiert auf Scheinselbstständigkeit
Falls beispielsweise Ihr Auftraggeber die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens verlangt, sollten Sie darüber nachdenken, sich um rechtlichen Beistand zu bemühen. Auch, wenn Sie bereits das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen haben und der Statusfeststellungsbescheid aus Ihrer Sicht falsch ist, können Sie mit Ihrem Anwalt zusammen Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie als letztes Mittel Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Bei der Auswahl eines passenden Rechtsanwalts sollten Sie beachten, dass er sich auf das Thema Scheinselbstständigkeit spezialisiert hat und sich idealerweise bestens in den Gebieten Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht auskennt. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl solcher Rechtsanwälte:
Deutschlandweite Beratung zur Scheinselbständigkeit
Dr. jur. Grunewald
hat schon im IT Freelancer Magazin zum Thema Scheinselbständigkeit publiziert
Schwerpunkte:
- Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen
- Prüfung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit eines Statusfeststellungsverfahrens und Durchführung der Statusfeststellung
- Beratung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Rückforderungen von Umsatzsteuern und Rückabwicklung von Honoraren
- Vertretung vor dem Sozial-, Finanz-, Arbeits- sowie dem Strafgericht bei Verhandlungen zur Scheinselbstständigkeit.
Michael Felser
Schwerpunkte:
- Beratung von Mandanten seit 1995 im Arbeitsrecht, bei Scheinselbständigkeit und im Vertragsrecht
- spezialisiert auf das Arbeitsrecht insbesondere das Kündigungsschutzrecht aber einschließlich Öffentliches Dienstrecht, Gesellschaftsrecht, Scheinselbständigkeit, Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht.
- Begleitung von Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) bei Umstrukturierungen
Kanzlei Lehmann
Schwerpunkte:
- Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Vertretung im Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug
- Fragen zu den Kriterien einer Scheinselbstständigkeit
- Vorenthaltung bzw. Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer
- Rückforderung von Umsatzsteuer und Honoraren
Nils Obenhaus
Mitautor des einzigen Fach-Kommentars zum Thema.
Schwerpunkte:
- Prüfungen des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Vertretung im Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug / Beitragsvorenthaltung / Steuerhinterziehung
- Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Umsatzsteuer und Lohnsteuer
- Abdeckrechnungen und Scheinrechnungen in Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
Anwalt- Suchmaschinen
Außerdem können Sie folgende Anwalt-Suchmaschinen zum Finden eines passenden Anwalts zum Thema Scheinselbstständigkeit verwenden:
Bei der Anwalt- Suchmaschine Anwalt.de finden Sie (Fach-) Anwälte in Ihrer Nähe, sowie hilfreiche Artikel zu relevanten rechtlichen Themen rund um Ihre Selbstständigkeit.
Bei advocado.de können Sie bereits Online Ihr Anliegen schildern und ein passender Anwalt zu Ihrem Thema wird sich lt. Website innerhalb von zwei Stunden bei Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch melden.
2 Kommentare
Auswahl ist ja wohl zu viel gesagt bei lediglich 3 vorgeschlagenen Anwälten.
Hallo Herr Bräutigam, solche Artikel sind darauf angelegt mit der Zeit zu wachsen -> quasi Sammelartikel. So haben ich den Artikel gerade um Herrn Obenhaus erweitert. Schöne Grüße, Michael Wowro